Das Land Baden-Württemberg ist sich seiner Verantwortung als Bäderland Nummer eins bewusst. Ziel des im Jahre 1972 für die Prädikatisierung von Kur- und Erholungsorten erlassenen Gesetzes über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten vom 14. März 1972 (GBI S.70) war es, die bestehende langjährige Tradition des Bäderwesens in Baden-Württemberg zu manifestieren.
Durch das Gesetz wurde dem Gesundheitswesen und der damit verbundenen wirtschaftlichen Entwicklung der Heilbäder und Kurorte Rechnung getragen. Das Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten sichert einen hohen Qualitätsstandard in den jeweils prädikatisierten Gemeinden, der eine Vergleichbarkeit aller Kur- und Erholungsorte schafft. Im Wesentlichen werden im Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten die Grundvoraussetzung für das Erlangen eines Prädikates geregelt sowie der damit verbundene Verwaltungsablauf.
Sie konnten den Gesetzesentwurf bis zum10. Mai 2019 kommentieren.
Verbände und Organisationen, die von dieser Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
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