Die Fraktion der AfD will mit einem Gesetz zur Änderung der Landkreisordnung die Unvereinbarkeit des Amtes des Bürgermeisters oder des Beigeordneten mit dem Kreistagsmandat erreichen.
Mit einer Ergänzung der Landkreisordnung wird gewährleistet, dass hauptamtliche Bürgermeister und Beigeordnete nicht gleichzeitig Kreisräte des Kreises werden können, dem sie angehören. Den von der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat Betroffenen bleibt es überlassen, ob sie sich für das Amt oder das Mandat entscheiden.
Die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat soll Interessenkonflikten und Verfilzungen entgegenwirken, die sich daraus ergeben, dass Bürgermeister oder Beigeordnete, die Kreistagsmitglieder sind, sich als Kontrolleure der Verwaltung selbst kontrollieren, indem sie zugleich Aufgaben und Verantwortung innerhalb der Verwaltung wahrnehmen.
Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktion AFD bis zum 12. September 2019 kommentieren. Die Kommentare werden dieser Fraktion zur weiteren Bearbeitung mit den anderen Stellungnahmen übermittelt.
Landtag BW: Gesetzentwurf zur Unvereinbarkeit von Bürgermeister- und Beigeordnetenamt und Kreistagsmandat / Gesetz zum Ausschluss der Wählbarkeit von Bürgermeistern bei Kreistagswahlen (PDF)
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