Stuttgart: Abgeordnete der Fraktionen sitzen im Landtag. (Foto: © dpa)

Anhörung

Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes

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Das Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes soll den Wahlkreis 62 Tübingen zu Gunsten des Wahlkreises 63 Balingen um die Gemeinden Hirrlingen und Starzach verkleinern. Damit sollen die verfassungsrechtlichen Bestimmungen und die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs für die Größe von Wahlkreisen bei der Landtagswahl eingehalten werden. Zudem sollen die in bundesrechtlichen Wahlvorschriften bereits enthaltenen Vorgaben zur einmaligen und persönlichen Ausübung des Wahlrechts und zur Gesichtsverhüllung in das Landtagswahlgesetz übernommen werden.

Die angeschriebenen Verbände haben bis zum 6. September 2019 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNE und CDU bis zum 6. September 2019, 17:00 Uhr, kommentieren. Die Kommentare werden diesen Fraktionen zur weiteren Bearbeitung übermittelt.

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Landtagswahlgesetzes (PDF)

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.