Ein Stempel mit der Aufschrift "Bürokratie" liegt auf Papieren.

Anhörung

Gesetz zur Aufhebung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg

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Das Land solle sich dafür einsetzen, die Bürger und die heimische Wirtschaft von unnötiger Bürokratie zu befreien. Mit dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) existiere in Baden-Württemberg noch ein Gesetz, dessen wesentlicher Inhalt inzwischen im Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) auf Bundesebene geregelt sei. Eine Beibehaltung des Gesetzes bedeute für Betriebe im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen lediglich einen bürokratischen  Mehraufwand. Eine Aufhebung des Gesetzes würde Betriebe entlasten, ohne Arbeitnehmern einen Nachteil einzubringen.

Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 30. August 2019 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktion AfD bis zum 13. September 2019, 12 Uhr, kommentieren. Die Kommentare werden dieser Fraktion zur weiteren Bearbeitung übermittelt.

Landtag BW: Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur  Aufhebung  des  Tariftreue-  und  Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.