Der Normenkontrollrat hat Vorschläge zum Abbau von Bürokratie vorgelegt. Im Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) wird eine Verminderung der Nachweispflichten vorgeschlagen. Im Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) sollen zur Abbau von Bürokratie Schwellenwerte eingeführt und damit gesetzliche Unschärfen beseitigt werden, die das Gesetz seit seiner Einführung hat.
Dies gehe jedoch aus Sicht der Fraktion FDP/DVP nicht weit genug. Beide Gesetze hätten nach den eindeutigen Evaluationsergebnissen die gewünschten Ziele nicht erreicht. Ausweislich des Berichts des Normenkontrollrats sei es die Gesamtzahl an Gesetzen und Normen, die additiv von Normadressanten als Belastung wahrgenommen würden. Daher soll die Gelegenheit genutzt werden, die Gesamtzahl der Gesetze zu verringern. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) sowie das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) würden mit dem vorliegenden Gesetz aufgehoben.
Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 12. September 2019 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.
Landtag Baden-Württemberg: Gesetz zum Bürokratieabbau für die Unternehmen in Baden-Württemberg (PDF)