Eine Frau wirft bei einer Wahl einen Stimmzettel in eine Urne.

Anhörung

Gesetz zur Einführung des inklusiven Wahlrechts

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Im Landtagswahlgesetz, in der Gemeindeordnung, in der Landkreisordnung sowie im Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart sollen die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse für Bürgerinnen und Bürger, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist, entsprechend der jüngsten Änderungen im Bundestagswahlgesetz gestrichen werden. Die Regelungen zur Wahlassistenz sollen zum einen ebenso an das Bundesrecht angepasst und zum anderen aus dem Verordnungsrang in das jeweilige Gesetz eingeordnet werden.

Die Einführung des inklusiven Wahlrechts entspricht dabei zwingenden Vorgaben aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2019 (Az.: 2 BvC 62/14). Bei der Art der Umsetzung sollte eine möglichst große Einheitlichkeit mit den Änderungen der Wahlgesetze des Bundes entstehen, die zum 01. Juli 2019 in Kraft traten.

Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 3. Juli 2020 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und FDP/DVP zur Einführung des inklusiven Wahlrechts

Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und FDP/DVP bis zum 3. Juli 2020 kommentieren.

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.