Mit dem Gesetz (Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg, des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich und des Privatschulgesetzes) soll die Digitalisierung der Schulen beschleunigt und die Digitale Schule gesetzlich verankert werden.
Die Bewirtschaftung, Aktualisierung und kontinuierliche Weiterentwicklung der technischen Basis und der Systeme der Digitalen Schulen sollen als Daueraufgaben der Schulträger gesetzlich geregelt werden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben würden die kommunalen und freien Schulträger einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten erhalten. Auf Antrag der Schule hätte der Schulträger ihr ein entsprechendes Digitalisierungsbudget zu überlassen. Außerdem würde eine Fortbildungspflicht für Lehrkräfte eingeführt. Die Schulen erhielten jeweils ein Budget, sodass jede Lehrkraft einmal pro Jahr eine Fortbildungsveranstaltung im Bereich der digitalen Bildung besuchen könnte.
Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion über die Digitale Schule (PDF)
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