Frau am Computer. (Bild: Land Baden-Württemberg)

Anhörung

Gesetz zur Änderung des Landesinformations­freiheitsgesetzes

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Der Gesetzentwurf sieht eine ersatzlose Streichung des Paragraphen 4 Absatz 1 Nummer 11 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vor. Nach der Vorschrift wird ein Anspruch auf Informationszugang dann ausgeschlossen, „soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen haben kann auf […] die Vertraulichkeit von leistungsbezogenen Daten einzelner öffentlicher Schulen“. Diese Regelung beschränkt den grundsätzlich voraussetzungslosen und umfassenden Anspruch auf Informationszugang erheblich, ohne ausreichend gerechtfertigt zu sein. Mit dem Gesetz soll ein Informationsanspruch von Bürgerinnen und Bürgern auf leistungsbezogene Daten von Schulen ermöglicht und überbordende Beschränkungen beseitigt werden.“

Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 22. September 2020 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (PDF)

Sie konnten den Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion bis zum 22. September 2020 kommentieren.

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.