Der Gesetzentwurf zielt auf die Einführung einer grundständig neunjährigen Lernzeit am baden-württembergischen Gymnasium. Hierbei wird auf den Erfahrungsschatz der Schulen zurückgegriffen, die bereits in der Vergangenheit im Schulversuch den neunjährigen Bildungsgang anboten.
Die Einführung einer neunjährigen Lernzeit soll den gymnasialen Qualitätsanspruch sichern. Schüler mit guten Leistungen sollen die Möglichkeit bekommen, die Jahrgangsstufe 11 zu überspringen.
Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 13. Mai 2019 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.
Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktion AFD bis zum 13. Mai 2019 kommentieren. Die Kommentare werden dieser Fraktion zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (PDF)
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