Der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zielt darauf ab, Waffenbesitzer landeseinheitlich von Gebühren für Amtshandlungen zu befreien, zu denen sie keinen Anlass geboten haben.
Waffenbesitzer sollen landesweit von Gebühren für behördliche Kontrollen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Schusswaffen in Privathaushalten befreit werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie keinen Anlass für eine Kontrolle gegeben haben und sich bei der Überprüfung keinerlei Beanstandungen ergeben.
Sie können den Gesetzentwurf herunterladen. Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 4. Januar 2018 Gelegenheit, zu dem Entwurf gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion.
Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgebührengesetzes der Fraktion der AfD (PDF)
Parlamentsdokumentation zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgebührengesetzes der Fraktion der AfD