Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen Tariftreue und ordentliche Bezahlung noch stärker gewichtet werden. Hierzu sind Anpassungen im Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erforderlich, weil die öffentliche Hand bei der Zusammenarbeit mit Unternehmen mit gutem Beispiel vorangehen muss und dafür Sorge zu tragen hat, dass bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nur Unternehmen berücksichtigt werden, die sich an eine festgelegte Lohnuntergrenze und tarifliche Regelungen halten.
Mit den Änderungen sollen ein vergabespezifischer Mindestlohn festgelegt werden, der sich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) orientiert. Zudem soll festgelegt werden, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sich auch nicht-tarifgebundene Unternehmen an Tarifverträge halten müssen, wenn sie Auftragnehmer werden. Die Kontrollen zur Einhaltung der Regelungen des LTMG sollen verstärkt werden.
Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 14. Dezember 2020, 12 Uhr, Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.
Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der SPD-Fraktion über die Änderung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (PDF)
Kommentare : zur Änderung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes
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Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge
Die Überprüfung des Mindestlohns bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist sehr wichtig.
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