Das Asylbewerberunterbringungs- und -versorgungsgesetzes folgt dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) nach. Der Entwurf der Fraktion AFD verfolgt unter Berücksichtigung der ausländer-rechtlichen Restriktionen vier Ziele: Erstens sollen durch eine weniger attraktiv ausgestaltete Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern die Anreize für ökonomisch motivierte Migration gesenkt werden. Die Motivation zur freiwilligen Ausreise soll erhöht werden. Zweitens sollen die kreisangehörigen Gemeinden vollständig von der Aufgabe der Unterbringung von Asylbewerbern befreit und die Stadt- und Landkreise lediglich mit der Unterbringung und Versorgung anerkannter Asylbewerber befasst werden. Drittens soll eine Unterbringungs- und Versorgungsgerechtigkeit dahingehend hergestellt werden, dass bei der Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber eine stärkere Differenzierung im Hinblick auf den ausländerrechtlichen Status vorgenommen wird. Viertens sollen die Voraussetzungen für die freiwillige Ausreise abgelehnter Asylbewerber verbessert werden. Viertens sollen die Voraussetzungen für die freiwillige Ausreise abgelehnter vollziehbar ausreisepflichtiger Asylbewerber verbessert werden. Der ursprüngliche Entwurf mit der Drucksachen-Nr. 16/8187 wurde von der Fraktion zurück gezogen.
Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 10. Juli 2020 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.
Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf Drs. 16/8318 der Fraktion der AfD
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