Mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP werden die Bestimmungen des Artikels 109 Absatz 3 Grundgesetz in der Landesverfassung verankert: Strukturelle Neuverschuldung ist demnach verboten („Schuldenbremse“). Die Änderung der Landesverfassung ist notwendig, da sie derzeit Regelungen zur Neuverschuldung enthält, die ab 2020 nicht mehr der Rechtslage des Grundgesetzes entsprechen.
Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 17. Februar 2020 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.
Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP bis zum 17. Februar 2020, 17 Uhr, kommentieren.
Landtag BW: Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg
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