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Anhörung

Änderung der Landesverfassung

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Mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP werden die Bestimmungen des Artikels 109 Absatz 3 Grundgesetz in der Landesverfassung verankert: Strukturelle Neuverschuldung ist demnach verboten („Schuldenbremse“). Die Änderung der Landesverfassung ist notwendig, da sie derzeit Regelungen zur Neuverschuldung enthält, die ab 2020 nicht mehr der Rechtslage des Grundgesetzes entsprechen.

Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 17. Februar 2020 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP bis zum 17. Februar 2020, 17 Uhr, kommentieren.

Landtag BW: Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

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