Jurastudenten verfolgen in einem Hörsaal an der Universität in Freiburg die Vorlesung. (Foto: dpa)

Anhörung

Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie

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Mit dem Gesetz zur Zusammenführung der Universität Karlsruhe und der Forschungszentrum Karlsruhe GmbH im Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vom 14. Juli 2009 wurde erstmalig in Deutschland eine nationale Großforschungseinrichtung mit einer großen technischen Forschungsuniversität fusioniert. Bereits damals war es erklärtes gesetzgeberisches Ziel, das KIT auf dem Weg zu einer vollen Fusion weiter zu entwickeln. Ein erster Schritt hierzu erfolgte mit dem KIT Weiterentwicklungsgesetz vom 22.05.2012 (GBl. S. 327). Mit dem vorliegenden zweiten KIT-Weiterentwicklungsgesetz soll, wo rechtlich möglich, ein weiterer Schritt getan werden, um immer noch Trennendes zu überwinden und die Binnenstruktur des KIT weiter zusammenzuführen. Das betrifft allem die bisher getrennten Teilbereiche „Universität“ und „Großforschung“, die bisher getrennten Personalkörper des wissenschaftlichen Personals, die beiden bisher getrennten Sondervermögen, das anwendbare Recht, die Finanzierung und das Finanzwesen des KIT. Die Einzelheiten hierzu werden in der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Baden-Württemberg niedergelegt.

Durch das vorliegende Gesetz soll eine ganze Reihe weiterer Zusammenführungen, Vereinheitlichungen und Vereinfachungen vorgenommen werden:

  • Vertiefung der Fusion durch die Zusammenlegung der bisher verselbstständigten Bereiche (Universitäts- und Großforschungsbereich),
  • Zusammenführung der bisher getrennten Personalkategorien mit einheitlichen Dienstaufgaben sowie Schaffung eines neuen und einheitlichen Statusamtes für das wissenschaftliche Leitungspersonal,
  • Vereinheitlichungen bei Vergütung und Besoldung, bei der Finanzierung und beim Finanzwesen des KIT und der dafür geltenden Regularien, beim anwendbaren Recht, sowie
  • Aufhebung der im KIT-Senat bestehenden Trennung in eine Universitäts- und eine Großforschungsbank.

Die angeschriebenen Verbände haben bis zum 8. Januar 2021 Gelegenheit, gegenüber dem Wissenschaftsministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Landtag Baden-Württemberg: Entwurf der Fraktionen GRÜNE und CDU des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie (PDF)

Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNE und CDU bis zum 8. Januar 2021 kommentieren.

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

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