Anpassung des Polizeigesetzes und weiterer polizeirechtlicher Vorschriften
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. April 2020 kommentieren.
Begründung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (PDF)
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. April 2020 kommentieren.
Begründung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (PDF)
Kommentare : zur Anpassung des Polizeigesetzes
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Verschärfung äußerst bedenklich
Ich halte die "Anpassung" des Polizeigesetzes für untragbar, da Zugriff auf Privatspähere und staatliche Kontrolle auf Menschen in Baden-Württemberg in erheblichem Maße erweitert werden. Dies dann auch noch in einer Lage durchzuführen, in der rechte Strömungen erstarken halte ich schlichtweg für unverantwortlich, da dies gesellschaftlich autoritäre
Ich halte die "Anpassung" des Polizeigesetzes für untragbar, da Zugriff auf Privatspähere und staatliche Kontrolle auf Menschen in Baden-Württemberg in erheblichem Maße erweitert werden. Dies dann auch noch in einer Lage durchzuführen, in der rechte Strömungen erstarken halte ich schlichtweg für unverantwortlich, da dies gesellschaftlich autoritäre Stimmungslagen weiter nährt. Nicht die gesetzlichen Möglichkeiten an Überwachung und Kontrolle haben z.B. die Geschehnissen um den NSU nicht zu verhindern gewusst. Das Problem von Terror und auch häuslicher Gewalt liegt woanders und wird sich auf diese Weise auch nicht lösen können. Gerade häusliche Gewalt ist dafür weiterhin zu unsichtbar, die Hürde für Betroffene hoch und wie wir im Zusammenhang mit Corona wieder erfahren: Es gibt zu wenig Plätze in beispielsweise Frauenhäusern. Dieses Gesetz wird nicht die Probleme lösen, die es vorgibt zu lösen - es wird aber dazu beitragen, berechtigten Protest gegen die Missstände, die unter anderem zu jener Gewalt führen bzw. selbst gewalttätig sind, in die (potentiell) kriminelle Ecke zu schieben und damit zu unterbinden - und dabei autoritären Stimmungslagen weiter Nahrung zu geben. Gerade jetzt, wo die Protestmöglichkeiten (trotz Abstand halten und Mundschutz von Demonstrant*innen) noch einmal eingeschränkt sind, wächst da ein Ohnmachtsgefühl. So sieht keine Demokratie aus.
Verschärfung nicht notwendig!
Die Verschärfung des Polizeigesetz ist nicht notwendig und stellt unnötige Eingriffe in die Grundrechte der Bevölkerung dar. Das NoPolGBW Bündnis (nopolgbw.org) und die Piratenpartei (bw-trojaner.de) weisen darauf schon seit 2018 hin. Bereits 2017 hieß es, dass die Landesregierung ans verfassungsrechtliche Limit ginge, wieso dann jetzt noch
Die Verschärfung des Polizeigesetz ist nicht notwendig und stellt unnötige Eingriffe in die Grundrechte der Bevölkerung dar.
Das NoPolGBW Bündnis (nopolgbw.org) und die Piratenpartei (bw-trojaner.de) weisen darauf schon seit 2018 hin. Bereits 2017 hieß es, dass die Landesregierung ans verfassungsrechtliche Limit ginge, wieso dann jetzt noch eine Verschärfung? Zumal die vorhandenen Befugnisse kaum genutzt werden?
Kennzeichnungspflicht für Polizisten
Führen Sie eine verpflichtende Kenzeichung von Polizistinnen und Polizisten, welche ihren Dienst in BW ausüben (auch nur kurzfristig bei Großveranstaltungen oder Demonstrationen) ein.
Beachten / holen Sie Stellungnahmen von digitalcourage.de, ccc.de zum Thema Bodycams in privaten Räumen oder anderen Parteien ein.