Online-Kommentierung
Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2016/680 für den polizeilichen Bereich umgesetzt werden. Hierzu werden das Polizeigesetz für Baden-Württemberg und die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes angepasst und ergänzt.


Kommentare
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. April 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare.
Neues Polizeigesetz? Braucht man nicht
Mehr Kontrolle? Mit welcher Begründung
Aktuell wird die Notsituation gnadenlos ausgenutzt um still und heimlich ein undemokratisches Gesetz durchzuwinken!!!
Klares nein zum Polizeistaat. Aktuelle Probleme rechtfertigen nicht solche Maßnahmen!
Das ist unverhältnismäßig!
Anstatt unabhängige Instanzen zu schaffen, die die Polizei in ihrer Arbeit kontrollieren, werden die Rechte von Polizist*innen immer weiter ausgebaut. Dabei ist bekannt, dass die Polizei ihre Macht teilweise missbraucht und selbst regelmäßig gegen Gesetze verstößt. Anstatt solche, für eine wirkliche Demokratie dringenden Probleme anzugehen, wird eine repressive Institution immer weiter gestärkt, ohne dass das nötig wäre. Ich bin nicht einverstanden!