Online-Kommentierung
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Ergebnis der Verhandlungen der Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder auf Beamte, Richter, Versorgungsempfänger sowie Empfänger von Alters- und Hinterbliebenengeld übertragen werden.


Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 31. Mai 2019 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.