Schafe stehen in Unterkessbach (Baden-Württemberg) auf einer Wiese. (Foto: © dpa)

Tiergesundheit

Artikelgesetz mit Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsrecht und Änderungen in weiteren Gesetzen

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Das Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes und anderer tiergesundheitsrechtlicher Vorschriften (TierGesAG) wird das Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (AGTierSG) ablösen.

Mit dem Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen - Tiergesundheitsgesetz wurde das Tierseuchengesetz neu gestaltet, an die gängige Gesetzestechnik angepasst und die fortschreitende innergemeinschaftliche Harmonisierung des Tierseuchenbekämpfungsrechtes berücksichtigt. Als Folge ist eine Anpassung und Neuformulierung des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchenrecht erforderlich. Es dient auch der Umsetzung von europäischem Unionsrecht.

Die Einrichtung von Tierseuchenbekämpfungszentren für den Tierseuchenkrisenfall wird präzisiert. Bei Auftreten hochansteckender Tierseuchen soll das Personal der betroffenen Behörde gezielt verstärkt werden können, auch um den Einsatz privater Dritter als Verwaltungshelfer.

Das TierGesAG enthält zudem Regelungen zum tiergesundheitsbezogenen Datenaustausch.

Des Weiteren erfolgen verschiedene Änderungen zur Organisation der Tierseuchenkasse.

Mit der Änderung des Gesetzes über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) soll das bisher schon Gewollte klar gestellt werden.

Ziel der Änderung des Landeswaldgesetzes ist eine Anpassung der Vorgaben zur Erhebung der Walderhaltungsabgabe.

Ausführungsgesetz Tiergesundheitsrecht

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 3. April 2018 kommentieren.

Gesetzentwurf Tiergesundheitsgesetz mit Vorblatt und Begründung (PDF)

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.