ESF-Förderperiode 2021-2027

Die Konsultation zur ESF-Planung

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Das europäische Gesetzgebungsverfahren und die Programmplanung vor Ort für den ESF finden zeitweise parallel statt. Obwohl auf EU-Ebene die Planungen noch nicht abgeschlossen sind, möchten wir es Ihnen ermöglichen, sich an den Planungen aktiv zu beteiligen.

Was ist das Ziel der Konsultation und wer darf mitmachen?

Wir möchten die an der ESF-Förderung beteiligten Verbänden, Organisationen und Institutionen einbinden sowie weitere interessierte Partnerinnen und Partner wie auch die Bürgerinnen und Bürgern beteiligen. Als ESF-Verwaltungsbehörde Baden-Württemberg erwarten wir von dieser Konsultation wichtige Anregungen für die bevorstehende Programmplanung.

Wie läuft die Konsultation ab?

Die Konsultation umfasst eine Online-Umfrage, an der Sie bis zum 25. März 2019, 12:00 Uhr, teilnehmen können. Alle Beiträge werden ausgewertet, zusammengefasst und im Rahmen einer fachöffentlichen Konsultationsveranstaltung am 29. Mai 2019 in Stuttgart vorgestellt und diskutiert.

Wir würden uns freuen, wenn Sie zu den nachfolgenden Fragen
in der Online-Umfrage Stellung nehmen!

Mit Ausnahme der beiden ersten Fragegruppen handelt es sich um offene Fragen, das heißt, Sie sind in ihrer Formulierung frei. Darüber hinaus können Sie zusätzlich eigene, bereits formulierte Stellungnahmen als PDF hochladen.

Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir keine anonym eingesandten Beiträge berücksichtigen. Sie können am Ende des Formulars darüber entscheiden, ob Ihre Beiträge und Ihre Stellungnahme, sollten Sie eine hochladen, im Beteiligungsportal sichtbar sein sollen. Wir haben dafür eine Übersicht erstellt. Wenn Sie dies nicht wünschen, wird Ihr Beitrag nur der ESF-Verwaltungsbehörde, der zwischengeschalteten Stelle des Förderbereichs Wirtschaft und dem mit der Auswertung beauftragten sozialwissenschaftlichen Institut zugänglich sein.

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