Welche ESF-Förderlinien der jetzigen Förderperiode halten Sie für so erfolgreich, dass sie auch nach 2021 weitergeführt werden sollten? Bitte beschreiben Sie diese kurz. - A 2.1. Verbesserung der Übergangs- und Ausbildungssituation von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf z.B. Assistierte Ausbildung, Teilzeitausbildung - Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind (B 1.1), - Schulabbruch, Erhöhung der Ausbildungsfähigkeit (C 1.1), z.B. auch Kofinanzierung von Projekten rund um §16h SGB II als Impuls, nicht als Dauerfinanzerung - Verbesserung der Berufsorientierung und der Vorbereitung des Übergangs in Ausbildung (C 4.1).
Gibt es noch weitere Förderideen, die Ihrer Auffassung nach in der nächsten Förderperiode vom ESF unterstützt werden sollten? Berücksichtigen Sie bitte in diesem Zusammenhang auch Aspekte einer möglichen Kofinanzierung. - Förderung von jugendspezifischen Vorhaben zur Begleitung und Qualifizierung, die sich an den Prinzipien der Jugendhilfe / Jugendsozialarbeit orientieren * hier insbesondere produktionsorientierte Lernsettings, Assistierte Ausbildung, Erweiterung von Freiwilligendiensten durch Angebote der individuellen Begleitung und Berufsorientierung, flankierende Angebote zu jugendspezifischen Beschäftigungsangeboten (z.B. im Kontext der Jugendarbeit) * Projekte zur Stärkung der (arbeitsweltbezogenen) Jugendsozialarbeit auch im Sinne von Praxis- und Qualitätsentwicklung, Innovation und Transfer * Schnittstellen zwischen den SGB (insbesondere SGB II / III und VIII) bearbeiten - Angebote der Jugendsozialarbeit stärken " - Qualifizierungsprogramme "aufbauendes Ausbildungsjahr" für Migrant*innen, deren Ausbildungs-/Studienabschluss in Deutschland nicht anerkannt wird; Kofinanzierung bspw. durch die Arbeitsagentur - Ausweitung von Zielgruppen auch auf private berufliche Schulen; (passive) Kofinanzierung durch Schulgeld/Regierungspräsidium - Förderung der Entwicklung von Projekten
Alle ESF-geförderten Maßnahmen sind auch künftig den Grundsätzen der Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung verpflichtet. Wie kann nach Ihrer Auffassung die Einhaltung dieser Grundsätze in der ESF-Förderung künftig noch besser erreicht werden? - mehr Fördermittel für zielgruppenspezifische Projekte (z.B. Förderung von Frauen) Projekte für alleinerziehende Frauen und Männer - Aufnahme der LSBTTIQ Menschen als Zielgruppe, soweit Diskriminierung in Bereichen der Bildung, Qualifizierung und auf dem Arbeitsmarkt vorliegen
Wie wichtig schätzen Sie transnationale Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen Projekten in verschiedenen EU-Ländern ein? Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung transnationale Kooperationen zu intensivieren? - Wichtig, zum Gegenseitigen Lernen auch zur Stärkung der interkulturellen kompetenzen der Mitarbeitenden und der Leitungsebene
Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung mehr zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz und umweltpolitischen Zielen beizutragen? - Bei Anschaffungen nicht nur Preis als Kriterium, sondern auch Umweltaspekt (z.B. Fair Trade Produkte, klimaneutrale Druckerzeugnisse, regionale Produkte) - In der Unterstützung von kleineren Projekten, gerne mit der Auflage, sich untereinander zu vernetzen - In Netzwerkprojekten: Reduzierung der Reisetätigkeit, stärkere Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten über Telefon-, Videokonferenzen - Förderung von Projekten, die nachhaltig-ökologische Ziele und Inhalte verfolgen und umsetzen
Hier können Sie weitere Anregungen und Vorschläge zur Planung der ESF-Förderperiode 2021-2027 eintragen (z. B. zu Fragen der Umsetzung, zu den Schnittstellen der SGB III/II-Regelsysteme o.ä.).
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