Online-Kommentierung
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Privatschulgesetzes (PSchG) geändert werden. Durch die Gesetzesänderung erfolgt eine Anpassung der Förderung der Physiotherapie- und Logopädieschulen in freier Trägerschaft.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Privatschulgesetzes (PSchG) geändert werden. Durch die Gesetzesänderung erfolgt eine Anpassung der Förderung der Physiotherapie- und Logopädieschulen in freier Trägerschaft.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 23. April 2020 kommentieren. Es sind keine Kommentare zum Gesetzentwurf eingegangen.