Die vorgeschlagenen Maßnahmen konnten von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert, kommentiert und gegebenenfalls ergänzt werden. Nach einer thematischen Einleitung durch Mitarbeiter/innen der jeweiligen Fachressorts, haben die Teilnehmenden teilweise allein oder in Kleingruppen an den Maßnahmenvorschlägen gearbeitet. Durch die intensive Beteiligung konnten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verbändevertreterinnen und -vertreter viele Empfehlungen für die Landesregierung formulieren.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum IEKK mitwirkenden Bürgerinnen und Bürger sowie Verbändevertreter/innen konnten durch ihre persönliche Teilnahme im Gespräch mit anderen Teilnehmenden und den Vertreter/innen der Fachressorts Empfehlungen für die Landesregierung formulieren.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner Baden-Württembergs konnten sich, ab einem Alter von 18 Jahren, für die Teilnahme an einer Bürgerkonferenz bewerben. Ein Teil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Bürgerkonferenzen wurde durch ein Meinungsforschungsinstitut über eine telefonische Zufallsauswahl ermittelt. Um eine große Vielfalt unter den Teilnehmenden zu gewährleisten, wurde ein ausgewogenes Alters- und Geschlechterverhältnis sichergestellt.
Zur Teilnahme an den Verbändetischen wurden eine Vielzahl von unterschiedlichen Verbänden, Institutionen und Einrichtungen eingeladen.
Auf Basis der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der IEKK-Entwurf überarbeitet und weiterentwickelt. Danach findet die rechtlich vorgeschriebene Verbändeanhörung statt. Auch die Ergebnisse aus dieser Anhörung werden aufgenommen und je nach Prüfergebnis in den Entwurf eingearbeitet. Der Landtag von Baden-Württemberg erhält ebenfalls die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Schließlich wird die Landesregierung nach einem eingehenden Abstimmungsprozess den abschließenden IEKK-Entwurf beschließen. Nach dem Beschluss des IEKK findet die Umsetzung der Strategien und Maßnahmen statt, die bei fortlaufender Überprüfung (Monitoring) gegebenenfalls auch angepasst und nachgesteuert werden.
Sie können sich per E-Mail über die Ergebnisse des Verfahrens informieren lassen.