IEKK

Hintergrund

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Die Fortschreibung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts (IEKK) findet vor dem Hintergrund einer sich zuspitzenden Klimakrise statt. Die Weltgemeinschaft hat sich im Pariser Übereinkommen zu einer Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius verpflichtet, möglichst jedoch auf 1,5 Grad Celsius, jeweils gegenüber vorindustriellen Werten. Je stärker diese Ziele verfehlt werden, desto größer wird die Gefahr unabsehbarer, potenziell katastrophaler Folgen für Menschen und Umwelt auf dem Planeten. Auch in Baden-Württemberg machen sich diese Auswirkungen zum Beispiel in Form von Extremwetterereignissen immer stärker bemerkbar.

In Deutschland und in Baden-Württemberg sind zusätzliche Klimaschutz-Anstrengungen nötig, damit wir alle einen angemessenen Anteil beitragen. Die Bundesrepublik Deutschland verfehlt ihr Ziel, bis zum Jahr 2020 mindestens 40 Prozent weniger Treibhausgase auszustoßen, voraussichtlich deutlich. Dies zeigt auch, dass der energie- und klimapolitische Rahmen in Deutschland bislang noch nicht ausreichend ist. Auch beim Klimaschutzbeitrag des Landes müssen wir nachsteuern, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen.

Die Fortschreibung des IEKK zielt daher stark auf die Handlungsbereiche ab, in denen das Land einen besonders wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten kann. Dies sind insbesondere Fragen der räumlichen, flächenhaften und infrastrukturellen Steuerung der Energie- und Verkehrswende, die Stärkung der Rolle der Kommunen, aber auch die Förderung, Forschung und Entwicklung sowie bewusstseinsbildende Maßnahmen.

Ablauf der Fortschreibung

Die Fortschreibung des IEKK ist ein umfangreicher Prozess und die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zu einem neuen IEKK. Die Prüfungen durch die Landesministerien, die "klassische Verbändeanhörung" und die Stellungnahme des Landtags spielen jedoch genauso eine wichtige Rolle. Hier sehen Sie die einzelnen Schritte bis zum fertigen IEKK:

 Ablauf der Fortschreibung


Zeitplan Öffentlichkeitsbeteiligung IEKK

Die Landesregierung möchte die Maßnahmen im IEKK gemeinsam mit der Öffentlichkeit entwickeln. Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen, Verbändevertreterinnen und -vertreter und Interessensgruppen haben die Möglichkeit die vorgeschlagenen Maßnahmen entweder online oder vor Ort inhaltlich zu kommentieren und neue Maßnahmen vorzuschlagen. Hier sehen Sie die einzelnen Stationen der Bürgerbeteiligung im Überblick:

 

Mitmachen!: Online-Umfrage

Alle vorgeschlagenen Maßnahmen konnten auf der Website bewertet und kommentiert werden. Sobald die Ergebnisse ausgewertet sind, werden sie auf der Website veröffentlicht. Klicken Sie dazu hier.