Gesichtsverhüllung bei schulischen Veranstaltungen
Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes mit Begründung (PDF)
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 23. September 2020 kommentieren.
Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes mit Begründung (PDF)
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 23. September 2020 kommentieren.
Kommentare : zur „Änderung des Schulgesetzes“
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Wirklich wichtig?
Folgende Punkte erscheinen mir viel wichtiger für eine gute Bildungsqualität: - digitale Ausstattung der Lehrer und Schulen verbessern (jeder Lehrer erhält einen PC/Laptop-Arbeitsplatz wie es in der Industrie bei so einem Stellenprofil seit Jahren Standard ist! - Personalführung und -verantwortung inkl. Mitarbeiterbewertung und Bonussystem. Also
Folgende Punkte erscheinen mir viel wichtiger für eine gute Bildungsqualität:
- digitale Ausstattung der Lehrer und Schulen verbessern (jeder Lehrer erhält einen PC/Laptop-Arbeitsplatz wie es in der Industrie bei so einem Stellenprofil seit Jahren Standard ist!
- Personalführung und -verantwortung inkl. Mitarbeiterbewertung und Bonussystem. Also nachvollziehbares Leistungsprinzip. Echte Weisungsbefugnis für Abteilungsleiter in Schulen zur einheitlichen Umsetzung des Lehrauftrages (Lehrer meinen meist immer noch individuell entscheiden zu dürfen was die Umsetzung des Lehrplanes betrifft oder auch die Entscheidung der (Nicht)-Nutzung von IT-Applikationen)
Richtiger Weg - falscher Zeitpunkt
Im Grunde finde ich das Gesetz gut. Aber wenn schon Gesetz, dann für alle Schulen - ohne Ausnahmen. Den Kindern, welche seither eine Verhüllung trugen, würde die Integration in die Klassengemeinschaft dadurch erleichtert. Allerdings ist in meinen Augen der Zeitpunkt komplett falsch gewählt, da der MNS genau das untergräbt, was dieses Gesetz
Im Grunde finde ich das Gesetz gut. Aber wenn schon Gesetz, dann für alle Schulen - ohne Ausnahmen. Den Kindern, welche seither eine Verhüllung trugen, würde die Integration in die Klassengemeinschaft dadurch erleichtert. Allerdings ist in meinen Augen der Zeitpunkt komplett falsch gewählt, da der MNS genau das untergräbt, was dieses Gesetz bewirken soll - nämlich im Unterricht und bei Veranstaltungen die Mimik der Kinder auch erkennen zukönnen.
Fazit: Richtiger Weg - falscher Zeitpunkt
Ein für das Miteinander schädliches Stück Stoff
Ich begrüße dieses Gesetz sehr. Grundsätzlich gehören religiöse Symbole, auch christliche, nicht in Schulen, Universitäten. Ein Verbot (Kopftuch, Burka und Nikab) ist schon aus Gründen der Menschenwürde richtig. Denn Mädchen, Frauen sollten als Menschen sichtbar sein. Der Niqab stammt ursprünglich von der Arabischen Halbinsel, wo sich
Ich begrüße dieses Gesetz sehr. Grundsätzlich gehören religiöse Symbole, auch christliche, nicht in Schulen, Universitäten.
Ein Verbot (Kopftuch, Burka und Nikab) ist schon aus Gründen der Menschenwürde richtig. Denn Mädchen, Frauen sollten als Menschen sichtbar sein.
Der Niqab stammt ursprünglich von der Arabischen Halbinsel, wo sich Beduinen und ihren Frauen mit Gesichtstüchern gegen die scharfen Wüstenwinde schützten. Im Koran ist er nicht erwähnt. Im 19. Jahrhundert breitete er sich im Nahen und Mittleren Osten aus als exklusive Kopfbedeckung für Oberschichtfrauen, die sich in ihren Häusern bewusst von der Öffentlichkeit des Straßenlebens fernhielten. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts verschwand dieser Edel-Niqab völlig aus den islamischen Gesellschaften entlang des Mittelmeeres, bis er nach dem Ölboom in den siebziger Jahren über die Rückkehrerfamilien aus Saudi-Arabien wieder auftauchte – diesmal als religiöser Marker im Straßenalltag und bei Frauen aller gesellschaftlichen Schichten.
Es hat also überhaupt nichts mit Religionsfreiheit zu tun, daß wird nur gerne eingeredet.
Es ist schon merkwürdig das Muslime Toleranz einfordern, wo sie selber alle anderen Religionen ablehnen und nicht tolerieren. Der Islam hat den Absolutheitsanspruch inne, dass darf man nie vergessen.
Schon Karl Popper meinte zur in Deutschland gerne gelebten uneingeschränkten Toleranz:
Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“
Und nochmals Popper:
Popper sprach von einer "Offener Gesellschaft" und meinte damit eine Gesellschaft, die sich nach dem Prinzip Versuch und Irrtum entwickelt –
allein dieses Prinzip ist in den Augen islamischer Rechtgläubiger des Teufels.
Also nochmals ein eindeutiges JA zu diesem Gesetz, wir leben in einem säkularen, freiheitlich demokratischer Staat und sollten diesen stärken und nicht durch "falsch" verstandene Toleranz verschlechtern - wenn Integration funktionieren soll.
Absolut unnötiges Gesetz
Wie ohne Name 5894 schon ausführte, sind nicht nur die Begriffe schwammig, sondern das Gesetz greift in verschiedene Grundrecht ein. Ad absurdum wird das Gesetz geführt durch die gleichzeitige Erlaubnis, MNB zu tragen. Eine MNB verbunden mit einer Sonnenbrille und langen Haaren verhüllt fast so gut wie eine Vollveschleierung. Weiterhin ist die
Wie ohne Name 5894 schon ausführte, sind nicht nur die Begriffe schwammig, sondern das Gesetz greift in verschiedene Grundrecht ein.
Ad absurdum wird das Gesetz geführt durch die gleichzeitige Erlaubnis, MNB zu tragen. Eine MNB verbunden mit einer Sonnenbrille und langen Haaren verhüllt fast so gut wie eine Vollveschleierung.
Weiterhin ist die Ausnahme von Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls problematisch. Dies würde bewirken, dass beispielsweise streng islamische Eltern ihre Kinder auf Schulen in freier Trägerschaft schicken, in denen eine solche Verschleierung gestattet ist - dies führt zur Ghettobildung und verhindert die Integration.
Keine Verhüllung von Freiheitsrechten!
Das Ministerium verkennt leider mal wieder die Reichweite seiner Kompetenz, den Bildungsauftrag des Staates und die Grundrechte. Wirksamer Unterricht basiert eben nicht auf einer Kommunikation, bei der die Wahrnehmung der Mimik möglich ist, sondern auf den vermittelnden Inhalten und der fachlichen und pädagogischen Kompetenz der Lehrkräfte. Mit
Das Ministerium verkennt leider mal wieder die Reichweite seiner Kompetenz, den Bildungsauftrag des Staates und die Grundrechte.
Wirksamer Unterricht basiert eben nicht auf einer Kommunikation, bei der die Wahrnehmung der Mimik möglich ist, sondern auf den vermittelnden Inhalten und der fachlichen und pädagogischen Kompetenz der Lehrkräfte.
Mit einem Verbot der Verhüllung wird den Schülern nur beigebracht, dass der Staat ihnen vorschreiben darf, wie sie sich zu kleiden haben und dass sie keine Wahl haben, ob sie an einer Kommunikation teilnehmen möchten oder nicht. Und schon allein diese beiden Aspekte verletzten das Persönlichkeitsrecht der Schüler, die allgemeine Handlungsfreiheit und die negative Meinungsfreiheit, also das Recht, an einer Kommunikation nicht teilzunehmen.
Erfolgt die Verhüllung aus religiösen Gründen, ist zudem noch das Grundrecht auf Religionsfreiheit verletzt.
Dabei ist insbesondere zu bedenken, dass die Anwesenheit der Schüler in der Schule nicht freiwillig ist sondern unter Androhung von Zwangsmitteln geschieht. Der Rechtsanspruch auf Bildung ist für die Schüler richtig und wichtig, die körperliche Präsenz und (fast) ausschließliche Lehre durch den Staat jedoch ein Konzept vergangener Jahrhunderte.
Das das Verhüllungsverbot zudem nicht praxistauglich ist, zeigt auch schon die Aufzählung der Ausnahmetatbestände.
Die in der Begründung genannten Ausnahmegründe wie z. B. der Schutz vor dem Coronavirus oder Kälteschutz im Winter ist zudem entgegen der Behauptung nicht im Gesetz enthalten. Wie verhält es sich mit anderen (zukünftigen) Infektionskrankheiten? Hängt hier das Tragen von Masken von der willkürlichen Entscheidung der Schulleitung ab?
Weiter steht in der Begründung "Der Begriff der Verhüllung des Gesichts meint das vollständige Bedecken oder ein Bedecken wesentlicher Gesichtspartien". Weder steht diese Definition im Gesetz noch wird erläutert, was eine wesentliche Gesichtspartie ist. Wodurch wird diese bestimmt? Funktionalität? Dann dürften die Augen und der Mund im Unterricht das relevanteste sein und das Tragen einer Skimaske zulässig sein. Für die Sonnenbrille auf dem Pausenhof benötigen die Schüler dann eine Genehmigung des Schulleiters?
Oder nach Optik? Muss die Form der Nase beurteilt werden können? Wie sollen die Schüler den bitte aus dem Gesetz beurteilen können, was sie dürfen und was nicht?
Was ist eine Verhüllung? Ein Stoff? Lange Haare?
Da ein Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden soll, verstößt die Vorschrift schon gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot.
Fraglich ist auch, warum Schülern das scharfe Schwert des Ordnungswidrigkeitenrecht entgegengehalten werden soll, wenn auch Maßnahmen nach dem Schulgesetz vorhanden sind.
Zudem ist die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter nur als Soll-Vorschrift geregelt (§ 72 Abs. 3a), d. h. es besteht kein Anspruch auf die Genehmigung beim Vorliegen von schulischen oder gesundheitlichen Gründen. Die Vorschrift muss als zwingende Regelung gestaltet werden, um den Schülern einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung zu geben.
Alles in allem ist die geplante Änderung ein weiterer Versuch, der Bevölkerung, zu der eben auch die Schülerinnen und Schüler gehören, bestehende Freiheiten zu nehmen und damit abzulehnen!