Online-Kommentierung
Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden.
Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes
Ein zentrales Element der Änderungen ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030 als Zwischenziel auf dem Weg zur Erreichung des langfristigen Klimaschutzziels 2050. Auf Basis des Zielgerüsts aus dem internationalen Übereinkommen von Paris, den Klimaschutzzielen auf EU- und Bundesebene, dem Klimaschutzziel für 2050 nach Paragraph 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) sowie unter Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen und Potentiale in Baden-Württemberg wird ein Klimaschutzziel von mindestens 42 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 als Zwischenziel im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg festgelegt.
Bei einer drohenden Verfehlung von Klimaschutzzielen soll ein Mechanismus ausgelöst werden, mit dem anhand von neuen Maßnahmenvorschlägen der Zielpfad wieder erreicht werden soll.
Die Grundsätze des nachhaltigen Bauens werden im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gestärkt.
Mit dem Ziel, den kommunalen Energieverbrauch zu senken und insbesondere die Liegenschaften energieeffizienter zu betreiben, erfassen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Energieverbräuche.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sollen über eine Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden (Klimaschutzpakt) bei dem freiwilligen Ziel einer klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2040 unterstützt werden.
Die kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel, durch eine systematische Untersuchung auf kommunaler Ebene Handlungsmöglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele im Wärmebereich aufzuzeigen. Ein kommunaler Wärmeplan ist ein Strategieinstrument für eine effiziente, klimaneutrale Wärmeversorgung, unterstützt die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und erfüllt eine Informationsfunktion für die Allgemeinheit. Stadtkreise und Große Kreisstädte werden zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtet.
Das Instrument der Klimamobilitätspläne soll auf Ebene der Kommunen ein Handlungskonzept zur dauerhaften und erheblichen Verminderung von Treibhausgasemissionen ermöglichen.
Unternehmen sollen auf freiwilliger Basis mit dem Land Klimaschutzvereinbarungen abschließen können. Dadurch sollen sie zu zusätzlichen Klimaschutzaktivitäten motiviert werden.
Durch die Einführung einer Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden soll der Photovoltaikausbau im Gebäudesektor gezielt verstärkt werden. Die hieran angelehnte Pflicht zur Parkplatzüberdachung mit Photovoltaikanlagen soll darüber hinaus eine effiziente Nutzung offener Stellplatzflächen zugunsten des Klimaschutzes gewährleisten und einen Anreiz zur weitergehenden Sektorkopplung setzen.
Die Regierungspräsidien sollen bei bestimmten Bauleitplanverfahren zur Regelung von Standorten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien als Träger öffentlicher Belange für den Klimaschutz beteiligt werden.
Im Bereich Klimawandelanpassung wird festgelegt, dass die Anpassungsstrategie, die 2015 erstmalig erstellt wurde, in fünfjährigem Turnus erarbeitet wird.
Die Änderungen des Landesreisekostengesetzes
Die Änderungen im Landesreisekostengesetz dienen dem Klimaausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen der Ressorts, der den Ressorts nachgeordneten Behörden und der staatlichen Hochschulen.


Kommentare
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Autarkie
Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg
Vorwort:
Angesichts der unausweichlichen Folgen des Klimawandels, muss grundlegend ein hoher Grad an dezentraler Energieversorgung und Autarkie angestrebt werden, besonders wichtig ist die Selbstverantwortung.
Inhalt:
Jede natürliche Person als auch juristische Person, also Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen, Gemeinden, müssen in die Selbstverantwortung gezogen werden. Eine zwingende Auseinandersetzung mit dem Thema der effizienten Energienutzung muss erreicht werden.
Dies soll zur bewussten Verhaltensänderung eines jeden führen und gezielt dazu beitragen, dass Energie dann genutzt wird, wenn diese auch aus erneuerbaren Quellen in Echtzeit zur Verfügung steht.
Dies ist nur erreichbar, wenn dazu verpflichtet wird einen Anteil seines benötigten Energiebedarfs selbst zu erzeugen, Eine gestaffelte Einführung sollte so gestaltet werden, dass bis 2030 eine +100% Deckung angestrebt wird. (Energiebilanz Kalenderjahr). Der angestrebte Grad der Autarkie sollte dabei 50% betragen, also immer die Hälfte des Anteils der Selbsterzeugung. (Selbst 50% Autarkiegrad sind ist heutzutage schon mit Photovoltaik und gezielter Energienutzung ohne Batteriespeicher möglich).
Dies muss weiterhin für alle Sektoren, also elektrische Energie, Wärmeenergie und Mobilitätsenergie, Gültigkeit haben. Da dies aus erneuerbaren Energien hauptsächlich über elektrische Energie bewerkstelligt werden kann, muss jeder Bürger, Unternehmen, Institution, Gemeinde, etc. selbstständig tätig werden und Photovoltaikanlagen betreiben.
Dies führt zur Notwendigkeit, auch die Wärmeenergie über effiziente Wärmepumpensystem zu nutzen und minimiert den Einsatz der Primärenergie auf einen Bruchteil. Nun kann jener Bruchteil überwiegend durch die eigene Photovoltaikanlage bereitgestellt werden. Dies schafft Transmissionskapazitäten im elektrischen Energienetz.
Auch die Energie für die elektrische Mobilität kann problemlos über eine Photovoltaikanlage erzeugt werden (ca. 2 MWh für 13.000km @ 150 Wh/km). Dies würde den Wandel der Elektromobilität beschleunigen und den CO2 Löwenanteil aus dem Verkehrssektor neutralisieren.
Erneuerbare Energien:
Photovoltaik Anlagen sind Windrädern vorzuziehen. Bei richtiger Modulversiegelung sind selbst nach 100 Jahren noch 50-80% der Initialleistung abrufbar. Die Betriebskosten und der Wartungsaufwand sind im Vergleich zu Windkraftanlage sehr gering. Der Erntefaktor bezogen auf +100 Jahre übersteigt den einer Windkraftanlage bei weitem. Ganz besonders, dann wenn Windkraft zur Wasserstofferzeugung genutzt wird. Denn hier fällt die aus der nutzbaren Primärenergie resultierende Nutzenergie auf einen Bruchteil ein. Folglich ist der Erntefaktor des Gesamtsystems „Windkraft in Kombination mit Wasserstofftechnologie“ höchst fragwürdig.
Hier ein Beispiel für eine sehr leicht Verständliche Staffelung.
Für jedes Jahr 10% mehr Selbsterzeugung, 5% Autarkie.
Jahr: Anteil Selbsterzeugung (Autarkiegrad)
2020: 00 % (00 %)
2021: 10 % (05 %)
2022: 20 % (10 %)
2023: 30 % (15 %)
2024: 40 % (20 %)
2025: 50 % (25 %)
2026: 60 % (30 %)
2027: 70 % (35 %)
2028: 80 % (40 %)
2029: 90 % (45 %)
2030: 100 % (50 %)
Gültig für alle Sektoren, elektrische Energie, Wärmeenergie & Mobilitätsenergie.
Gesetze müssen unmissverständlich einfach formuliert werden und ausnahmslos gelten, sonst geht der Aspekt der Eigenverantwortung verloren. Damit ist gemeint, dass sich alle, also Privatperson, Unternehmen, Institution, Gemeinden Auch wenn sie große mengen elektrischer Energie beziehen.
Gegenargumente, wie z.B. die Unwirtschaftlichkeit gehören in die Kategorie „Scheinargument“. Denn selbst Unternehmen denen vorgeworfen wird enorme Energiemengen zu verbrauchen, wie „Elektroauto Hersteller“ sind in der Lage 300% ihre Energie durch erneuerbare Energien zu decken. Diese Unternehmen sind wirtschaftlich erfolgreich, expandieren schnell und sind trotz aller dem konkurrenzfähig.
Weiterhin sollte eine Starke Förderung für Unternehmen möglich sein, die zum Beispiel in Baden-Württemberg eine Photovoltaik Industrie etablieren möchten. Durch den weltweiten bedarf könnte Baden-Württemberg ein Globalen Marktanteil der Photovoltaikerzeugung erreichen. Was Wirtschaftlich sehr attraktiv und zukunftssicher ist.
Mit freundlichen Grüßen, Zsolt Jasko
1,5 Grad Ziel verankern im KSG!!!
Das 1,5 Grad Ziel muss im KSG verankert werden. Ebnso Klimaneutralität bis 2030.
Lieber konkrete Maßnahmen statt unrealistischer Ziele
Ich verstehe die Kritik vieler am 42 % Ziel nicht. Betrachten wir einmal die Fakten. Nach den neusten verfügbaren Zahlen von 2017 (Energiebericht kompakt 2019 des Stat. Landesamts) ist der Primärenergieverbrauch in BaWü seit 1990 praktisch konstant bei ca. 1 400 PJ geblieben. Der Anteil der Solar- und Windenergie daran lag 2017 bei 2,2 %. Nehmen wir den Ausbau seit 2017 dazu, so sind es heute vielleicht 3 %. Das ist nur ca. 1/3 dessen, was wir noch immer in Kernkraftwerken erzeugen. Mit Biomasse und Wasserkraft haben wir 2017 ca. 10% der Primärenergie erzeugt, können diese aber nicht weiter ausbauen. D.h. im Energiesektor müssten wir für das 42 %-Ziel innerhalb von 10 Jahren entweder 40% der Energie einsparen, oder zusätzlich durch Solar- und Windenergie erzeugen. Da wir auch kein relevantes Windenergie-Potential haben bedeutet das z.B. eine 20-fache Steigerung unserer Photovoltaik-Kapazitäten und die Installation von Speicher, von denen wir heute noch nicht wissen, wie sie funktionieren könnten. D.h. jenseits von "Schönrechnereien" ist dieses Ziel bereits jetzt am Rande des irgendwie möglichen. Wir sollten uns auf die Umsetzung dieses Ziels konzentrieren, statt jetzt von 90 % zu träumen. Ein erster wichtiger Schritt wäre es dazu die realen Emissionen der BaWü-er*innen zu erfassen, d.h. auch z.B. nach China und Brandenburg ausgelagerte Emissionen zu erfassen, um vermeintliche Einspareffekte nicht nur durch Verlagerungen zu erzielen.
Bau
Auf keinen Fall auf "nachhaltigen" Zement setzen. Dieser ist Stand jetzt auf Flugasche aus Kohlekraftwerken angewiesen. Nur Einsparungen helfen.
Wir brauchen mehr Engagement.
Mit jedem vergangenen Tag wird die Situation brenzlicher, Klimaneutralität kann nicht so lange auf uns warten. Wir brauchen Veränderung ab jetzt, nicht morgen.
Dringend nötige Änderungen KSG, mehr Klimaschutz
Das KSG braucht es dringend, doch der Gesetzesvorschlag reicht bei Weitem nicht aus! Es wird viel zu wenig getan! Diese Punkte sollten auf jeden Fall geändert werden:
Das Ziel des KSG MUSS es sein, das Pariser Klimaschutzabkommen und damit die 1,5-Grad Grenze einzuhalten. Das Ziel der Einhaltung der 1,5-Grad Grenze muss im Gesetz verankert sein.
Bei unseren derzeitigen Emissionen entspricht die Einhaltung des 1,5-Grad Ziels einer Klimaneutralität bis 2030, die ebenfalls gesetzlich festgelegt sein muss.
Das Gesetz muss Klimakompensationen außerhalb B-W ausschließen.
Das Land kann und muss gesetzgeberisch aktiv werden.
Das Land sollte Klimaschutz ambitionierter angehen, wie:
Der Treibhausgasausstoß der landeseigenen Unternehmen muss bis 2030 klimaneutral sein. Darüber hinaus muss die Landesregierung einen Großteil der in BW ansässigen Unternehmen davon überzeugen, bis 2030 klimaneutral zu sein!
Der Ausbau in der Windkraft ist im Gesetz völlig ausgelassen. Er muss aber in das Gesetz aufgenommen werden und das Gesetz muss einen schnellen Ausbau der Windenergie zur Pflicht machen!
Ebenfalls ins KSG aufgenommen werden, muss eine Reformierung der Landwirtschaft. Ziel muss eine Landwirtschaft sein, die Artenvielfalt fördert.
Die Landesregierung muss, in Absprache mit EnBW, MVV, den betroffenen Städten bzw. Stadtwerken und ggf. weiteren relevanten Akteuren, vereinbaren, bis spätestens 2030 die Verfeuerung von Kohle in Kraftwerken und Heizkraftwerken zu beenden.
Im KSG muss eine Verkehrswende angestrebt werden. Ausbau von Bus und Bahn, Fahrradwege, etc.
Das festgeschriebene Ziel muss sein, den PKW- Anteil in B-W bis 2030 um 85% zu dezimieren!
Zum Fliegen sollte auf folgende Alternativen umgerüstet werden: Kurzstrecke bis 1.000 km wenn überhaupt nur noch elektrisch (Bsp.: Eviation Alice wird dieses Jahr die Flugerprobung aufnehmen, maximal 1.000 km Reichweite, 9 Passagiere, eine halbe Stunde laden reicht für eine Stunde Flug), Mittelstrecke perspektivisch mit Wasserstoff/Brennstoffzelle (H4 Erprobungsträger DLR mit 4 Personen an Bord bis 1.500 km aktuell) und Langstrecke streichen (mehr Zwischenlandungen gehen auch)
Ebenso muss das Thema Recycling aufgegriffen werden, ebenfalls ein Schattenpreis für CO2, mindestens 180 Euro pro Tonne.
Ich hoffe, dass Sie diese Punkte in das KSG mitaufnehmen. Es kann nicht sein, dass das KSG so wie jetzt mit so wenigen und laschen Vorgaben verabschiedet wird. Das wäre verantwortungslos und würde die Lebensgrundlagen für die nächste Generation zerstören. Bauen Sie das 1,5-Grad Ziel ins KSG ein und retten Sie unsere Zukunft!!!
Eine historische Entscheidung
Nach dem IPCC reicht das Budget an CO2-Äquivalenten, bei den derzeitigen Emissionen, nicht einmal mehr zehn Jahre, wenn wir eine Erwärmung von über 1,5° verhindern möchten. Dieses Ziele reichen offensichtlich nicht aus, um dies zu gewährleisten, was jedes naturwissenschaftliche Institut kenntlich macht. Die jetzige und nächste Landesregierung haben die Chance, BW zu einer der nachhaltigsten Regionen der Erde zu machen, und es könnte auch gezeigt werden, wie selbst in einem Bundesland mit starker Autoindustrie, eine echte Verkehrswende gestaltet werden kann, wenn der Individualverkehr als nicht mehr tragbar eingestuft wird. Wenn wir nicht vorangehen, von wem sollen wir es denn sonst erwarten? Die Landesregierung sollte also ihre historische Verantwortung und Verpflichtung gegenüber den Menschen wahrnehmen und echte Klimagerechtigkeit als primäre Aufgabe wahrnehmen. Die Menschen werden dann auch mitziehen, nicht weil es leicht wird, sondern weil es notwendig ist und es auch ersichtlich sein wird, warum ein klimagerechtes Land für alle besser sein wird (neben dem offensichtlichen Grund, dass nicht Millionen von Menschen weltweit aus ihrer Heimat fliehen oder verhungern müssen, würden sich auch die sozialen Verhältnisse angleichen, die Lebensqualität würde sich verbessern, bessere Luft, ein weniger gestörtes Verhältnis zum Leid von Tiere, ...). Lassen Sie uns alle also Stolz auf ein Vermächtnis dieser Regierung sein, welches von Gerechtigkeit und wahrer Ökologie geprägt wird. Nur die wenigstens wollen, dass diese Regierung in Erinnerung bleiben wird, als eine derjenigen, die sich aus Gier nach Geld und Machterhaltung nicht traute, tatsächlichen Klimaschutz zu fördern, sondern weiterhin veralteten Technologien und Methoden nachlief und so eine schreckliche Zukunft für alle Menschen förderte. Also handeln Sie moralisch und vernünftig richtig, stehen Sie zu wahrer Klimagerechtigkeit und lassen Sie die Menschen Stolz auf Sie sein!
Wenig amibtionierter Flächenschutz BW. Flächenschutz ist Klimaschutz
Das Klimaschutzgesetz beweist einmal mehr, dass die grün-schwarze Landesregierung unter einem grünen Ministerpräsident Kretschmann den Flächenschutz nicht ernsthaft verfolgt, obwohl auch im Zuge der Berichte des IPCC 2018 Klimaschutzpfade in diesem Bereich aufgezeigt wurden.
Es regiert das Laissez-Faire gegenüber Kommunen und Wirtschaft. Es ist ein Skandal, dass diese Landesregierung unter Kretschmann die Vollendung von Opferzonen für die Wirtschaft wie der Großraum Reutlingen oder das Zabergäu im Landkreis Heilbronn zulässt.
Bei uns im Landkreis Heilbronn ist der hemmungslose Flächenfraß für die nimmersatte Wirtschaft ein großes Thema. Die falsche gesetzeswidrige Raumplanung mit Konzentration von Industrie und Kapital im Südwesten führt bei Ausdünnung von strukturschwachen Regionen zu weiterem Bedarf nach Wohngebieten. Dabei ist Flächenschutz/ weniger Bauen auch Klimaschutz!
• Der Bauwahn verbraucht Unmengen von Beton und diese wiederum Unmengen von Sand und Kalk. Beides sind begrenzte Rohstoffe aus Stränden, Fluß- und Meeressedimenten sowie Karstgebirgen. Diese werden ohne Rücksicht und mit großen Schäden ausgebeutet. In die Produktion von Beton wird sehr viel Energie gesteckt, entsprechend hoch sind die CO2 Emissionen, und zwar doppelt so groß wie der jährliche CO2 Ausstoß des weltweiten Luftverkehrs (Sendung Harald Lesch).
• In Ergänzung zum Bericht des IPCC zum 1,5 Grad Ziel im Oktober 2018 hatte das CLARA-Netzwerk (Climate Land Amibition & Rights Alliance) die Klimaschutzpfade im Bereich der Landnutzung herausgearbeitet und am 15.10.18 vorgestellt.
• www.zabergaeu2040.de/klima/beitrag-der-landnutzung-zum-klimaschutz/
• Die Sicherung der Böden vor weiterer Umnutzung für Siedlungs- und Verkehrsflächen und die Agrarwende können zusammen mit weltweit begannen Pfaden im Bereich der Landnutzung zu einer jährlichen Minderung der CO2-Emissionen von 7,5 Gigatonnen führen (bei 41 Gigatonnen jährlich Stand 2018). Übersetzt für Deutschland und seine Kommunen heißt das
• Erhalt und Ausdehnung der Streuobstwiesen. Kombination mit Weidehaltung als traditionelle Nutzung der Streuobstwiese statt Massentierhaltung in Großställen. Damit maßvoller Fleischkonsum. Kein Import von Soja aus Südamerika wo vorher Regenwald war.
• Biodynamische Feldbewirtschaftung für lebendige Böden mit Aufbau einer Humusschicht. Das bindet Kohlenstoff. Die gängige Praxis ist, Ackerland als intensiv bewirtschaftet zu diffamieren und dieses dann den Gewerbegebieten preis zu geben. Die Böden sind für mögliche ökologische Bewirtschaftung zu sichern. Auf lebendigen Böden wachsen nebenbei auch kräftige Pflanzen, die weniger / keine Pestizide benötigen.
• Agroforstwirtschaft. Bäume in Kombination mit Feldbewirtschaftung fördern Böden, Wasserhaushalt
Die Kommunen sagen, dieses destruktive Wachstum müsse so sein (Totschlagargumente Arbeitsplätze, Stabilität, Wohlstand, Sicherung Standort). Man gibt den Kommunen mit Verweis auf Art28 GG die Narrenfreiheit bei der kommunalen Selbstverwaltung. Dabei sind aber die gesetzten Grenzen zu sehen wo sich die Wirtschaft einfügen muss, die Kommunen müssen sich an Gesetze zum Schutz der Lebensgrundlagen halten. Der gesetzliche Rahmen fängt bereits bei Artikel 20a GG mit Verpflichtung der natürlichen Lebensgrundlagen an. Die Kommunen müssen sich der pluralen Ökonomie öffnen und aus dem Teufelskreis vom Wachstum rauskommen, der keine Probleme löst, sondern nur neue bringt. Bspl Postwachstumsökonomie (Niko Paech), Gemeinwohlökonomie (Christian Felber).
Der Agenda21- Prozess zur nachhaltigen Entwicklung der Kommunen, der vor über einer Generation in den 90ern als Verpflichtung zum UN-Erdgipfel Rio 1992 gestartet war, muss wiederbelebt werden. Dann kann auch das Dokument der Agenda21, Kapitel 10 Seite 78 bis 82 „Integrierter Ansatz für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen“ neu gelesen werden. Es muss also nicht viel neu erfunden werden, die Kommunen und Landkreise müssen nun endlich die Gesetze und Strategien pro Erde auslegen statt pro Wirtschaft, die seit Rio 1992 zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung ergänzt und geschrieben wurden.
Moratorium zur Bauleitplanung: www.zabergaeu2040.de/aktionen/moratorium/
So steht in §1 Absatz 6, Nr. 7 Baugesetzbuch, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne u. a. auch das Klima zu berücksichtigen ist. Solche Gesetze werden aber im herrschenden Neoliberalismus massiv gebeugt. Mit kaufmännischen Tricks und Zahlenspielereien wird ein Ausgleich vorgegaukelt.
www.zabergaeu2040.de/fl%C3%A4chenverbrauch-gebeugtes-recht/gesetzesgrundlagen/
==> Im Klimaschutzgesetz sind also entsprechende Verweise auf das Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz einzubauen , mit dem Hinweis , dass der Klimaschutz in der Abwägung für neue Bau- und Gewerbegebiete ein höheres Gewicht bekommt. Die Strategien des Landes zum Flächenfraß (z.b. Netto Null von Oettinger 2006) sind gesetzlich zu verankern. Bei ernsthafter Umsetzung darf kein Acker, keine Streuobstwiese mehr umgelegt werden.
Biomasse
Bitte vorsichtig mit dieser Energieform umgehen, da sie ziemlich große Anbauflächen benötigt und Monokulturen fördert.