Verbände und Organisationen, die von der nebenstehenden Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
Kommentare : zum „Landesverfassungsschutzgesetz“
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Es sollte nicht angewendet werden
Mir fallen folgende Sachen auf und diese sind elementar:1. fehlende NachhaltigkeitskontrolleDiese Maßnahme muss regelmäßig auf Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit kontrolliert werden, um den Nutzen und Risiken dieser Maßnahme gegenüber der Bevölkerung zu rechtfertigen.2. Umgang mit SicherheitslückeEs wird nicht definiert, was mit gefundenen
Mir fallen folgende Sachen auf und diese sind elementar:1. fehlende NachhaltigkeitskontrolleDiese Maßnahme muss regelmäßig auf Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit kontrolliert werden, um den Nutzen und Risiken dieser Maßnahme gegenüber der Bevölkerung zu rechtfertigen.2. Umgang mit SicherheitslückeEs wird nicht definiert, was mit gefundenen Sicherheitslücken passiert. Wenn diese nicht gemeldet werden an den Hersteller entstehen Risiken für die Gesellschaft3. fehlende Richterliche KontrolleALLE Maßnahmen müssen durch einen unabhängigen Richter kontrolliert werden und diese Genehmigung muss die und genehmigt parlamentarische Kontrolle jährlich überprüfen. Die Daten sind VOR Weiterverarbeitung an die Behörde durch einen Richter auf Zulässigkeit und auf Schutz der Privatsphäre zu kontrollieren. Bei richterlicher Anordnung sind diese zu vernichten oder entsprechend zu kürzen.4. Mitteilung an BetroffeneEs muss die Pflicht sein der Behörde Betroffene nach Abschluss der Maßnahme zu benachrichtigen.Diese Punkte müssen auf jeden Fall geändert werden. Besonders Punkt 3 ist elementar wichtig!