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Luftreinhalteplanung für Stuttgart

Autos fahren an der Feinstaubmessstation „Am Neckartor“ in Stuttgart vorbei.

Über das gesetzliche Maß hinaus

Informelle Beteiligung

Der Luftreinhalteplan wird vom Regierungspräsidium Stuttgart (RP) als Plan im Sinne des §47 Bundes-Immissionschutzgesetz erlassen. Das RP Stuttgart wird den Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ab dem 8. Mai 2017 öffentlich auslegen.

Nur in dem förmlichen Verfahren können Stellungnahmen zum Planentwurf abgegeben werden. Sobald die Entwurfsfertigung vorliegt, können Sie diese auch auf der Website des RP Stuttgart einsehen.

Die informelle Beteiligung hat folgende Ziele:

  1. Es sollen die Themen gesammelt werden, die die Menschen in und um Stuttgart rund um die Luftreinhaltung bewegen.
  2. Das Verkehrsministerium und das RP Stuttgart können durch die informelle Beteiligung noch Aspekte erkennen, die bisher vielleicht übersehen oder nicht hinreichend gewichtet wurden.
  3. Die Informationsangebote der Behörden können durch Anregungen aus der informellen Beteiligung besser werden.

Die informelle Beteiligung über das Beteiligungsportal soll eine öffentliche Beteiligungsveranstaltung am Samstag, 6. Mai 2017, 10:00 bis 15:00 Uhr, im Stuttgarter Rathaus vorbereiten.

Teilen Sie uns Ihre Fragen und Hinweise mit.

Vorteile der informellen Beteiligung:

  1. Es können Themen erörtert werden, die rechtlich für den Luftreinhalteplan keine Rolle spielen – aber trotzdem die Menschen bewegen.
  2. Das förmliche Verfahren kann entlastet werden.
  3. Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Bürgerschaft können selbst mitwirken. Sie können Themen, Ideen und Bedürfnisse, die bisher eventuell übersehen wurden, melden.
  4. Es handelt sich um ein niederschwelliges Angebot. Wer kein Rechtsmittel einlegen will, kann sich hier ohne viel Aufwand beteiligen.

Erläuternd wollen wir klarstellen, dass eine informelle Bürgerbeteiligung nicht zu verwechseln ist mit Formen der direkten Demokratie. Ein Bürger- oder Volksentscheid über den Erlass eines Luftreinhalteplans durch das RP Stuttgart ist nicht möglich.

Wir weisen wir nochmals darauf hin, dass Stellungnahmen im förmlichen Verfahren beim RP Stuttgart gemacht werden müssen. Das Verfahren startet am 8. Mai 2017.

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