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Sanierung Opernhaus Stuttgart

Das Opernhaus in Stuttgart (Foto: © dpa)

Sanierung Opernhaus Stuttgart

Stellungnahme Alternativen und Hybridgebäude

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Hier finden Sie die Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart zum Themenbereich Alternativen und Hybridgebäude.

Gutachten

Die Stadt hat zahlreiche der vorgeschlagenen Alternativen überprüft und auf Wunsch des Gemeinderats auch eine Grobkostenabschätzung für die Erstellung eines Neubaus auf Stuttgart 21-Gelände vorgelegt. Dies wurde in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik am 12. November 2019 vorgestellt. Die Vorschläge aus der Bürgerschaft konzentrieren sich an unterschiedlichen Standorten in der Stadt, statt einer Ausweichspielstätte ein multifunktionales Gebäude zu errichten, dass zuerst als Ausweichspielstätte für Oper und Ballett dient und im Anschluss einer weiteren Nutzung etwa als Konzerthaus oder Veranstaltungsgebäude zugeführt wird.

Stadt, Land und die Württembergischen Staatstheater haben zwei Gutachten beauftragt, die diese Frage untersucht haben und kommen zu dem eindeutigen Schluss, dass für die hohen künstlerischen Ansprüche von sowohl Oper als auch Konzerthaus ein solches Mehrzweckgebäude falsch wäre. Eine gute klangliche Qualität wäre in einer gemischten Nutzung nicht möglich. Baulich unterscheiden sich Oper und Konzerthaus so stark voneinander, dass sie nicht gut in einem gemeinsamen Gebäude harmonieren.

Grundstücke werden auf Eignung geprüft

Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat außerdem bereits den Auftrag gegeben, zwei Grundstücke in der Stadt auf die Eignung für ein Konzerthaus zu überprüfen. Die Alternativvorschläge haben gemeinsam, dass sie bestimmte bauliche Gegebenheiten, wie zum Beispiel die Beschränkungen durch die Baustelle von Stuttgart 21, nicht ausreichend in die Überlegungen mit einbeziehen. Auch werden die betrieblich notwendigen Funktionalitäten im Raumbedarf und der aufwändigen Logistik des Drei-Sparten Hauses nicht berücksichtigt. Durch die Umwandlung einer Ausweichspielstätte in eine dauerhafte Spielstätte beziehungsweise einen Veranstaltungsort entstehen zwei neue dauerhafte Standorte der Staatstheater mit zusätzlichen hohen dauerhaften Betriebs- und Personalkosten.

  • Beim Vorschlag der Königstraße 1 bis 3 werden zum Beispiel auch die hohen Grundstückskosten von 200 bis 250 Millionen Euro ignoriert und nicht in die Berechnung der Kosten dieser Alternative mit aufgenommen.
  • Das denkmalgeschützte Königin-Katharina Stift steht für die Stadt nicht in Frage. Daher entsteht am Gebhard-Müller Platz nicht ausreichend Raum, um die Funktionen einer Spielstätte unterzubringen, ohne das über 100 Jahre alte Gebäude der Schule abzureißen.

Grobkostenschätzung

Auf Wunsch des Gemeinderats hat die Landeshauptstadt eine Grobkostenberechnung für einen Neubau inklusive neuer Produktionsstätten vorgestellt. Bezugsprojekte waren die Opernhausprojekte in Kopenhagen, Oslo und Linz, da hierzu Datenmaterial aus der Ausstellung des Deutschen Architektur Museum vorlag. Ein Mittelwert wurde errechnet und um die zu erwartenden Baukostensteigerungen ergänzt. Da für einen Opernneubau nur das Stuttgart 21 Gelände in Frage kommt, muss mit einem Baustart ab 2028 nach der Beendigung der Baustelle und dem Gleisrückbau gerechnet werden.

Vorschlag: Kosten 2019: Indizierte Kosten:

Neubau eines Opernhauses auf dem Gelände von Stuttgart 21:

  • dauerhafte Opernspielstätte
  • Interimsspielstätte für das Ballett
449 Millionen Euro** 642 Millionen Euro**

Sanierung des Großen Hauses für eine zukünftige Ballettnutzung:

  • ohne Kreuzbühne
  • reduzierter Untermaschinerie

230 bis 299 Millionen Euro*

Aufschlag von 30 Prozent

380 bis 493 Millionen Euro*

Aufschlag von 30 Prozent

Vereinfachte Umstrukturierung des Verwaltungsbaus mit Hof 3 und Anpassung zu Schauspiel:

  • überwiegend Bausubstanz Littmann-Bau

50 bis 65 Millionen Euro*

Aufschlag von 30 Prozent

83 bis 107 Millionen Euro*

Aufschlag von 30 Prozent

Abschnittsweise Sanierung des vorhandenen Kulissengebäudes:

  • reduzierte Werkstätten und Lagerflächen
  • Entfall opernspezifischer Nutzungen durch Verlagerung Neubau
  • Interim für Kulissengebäude nicht notwendig

80 bis 104 Millionen Euro*

Aufschlag von 30 Prozent

132 bis 172 Millionen Euro*

Aufschlag von 30 Prozent

Gesamtsummen:

 

 

Sanierung und Umstrukturierung jeweils mit 30 Prozent Aufschlag
* Bandbreite von/bis durch 30 prozentigen Risikoaufschlag analog Berechnung VR WST 5. November 2019
** ohne Risikonaufschlag, da auf Basis realisierter Referenzprojekte errechnet

809 bis 917 Millionen Euro 1.237 bis 1.414 Milliarden Euro
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