Verbände und Organisationen, die von dieser Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
Kommentare : zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz
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Soziale Dienste brauchen 100% Sicherheit!
Danke an alle "Sozialdienstleister" aus der freien und kirchlichen Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg, die sich in schwierigen Zeiten um Kinder, Kranke, arme und alte Menschen weiter gekümmert und alles dafür getan haben und immer noch dabei sein, das soziale Netz aufrechtzuerhalten! Und Danke an die Kommunen, die den sozialen Organisationen
Danke an alle "Sozialdienstleister" aus der freien und kirchlichen Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg, die sich in schwierigen Zeiten um Kinder, Kranke, arme und alte Menschen weiter gekümmert und alles dafür getan haben und immer noch dabei sein, das soziale Netz aufrechtzuerhalten! Und Danke an die Kommunen, die den sozialen Organisationen 100% der Förderung weitergewährt haben! Das Gesetz bleibt dahinter aber nun zurück, denn mind. 75% Absicherung der Kosten, wie es das Gesetz vorschlägt, sind zu wenig und gefährdet viele soziale Träger im Land, die noch mehr Eigenmittel nicht aufbringen können. Warum soll z.B. die städtische Kita 100% Sicherheit haben, aber die freie Kita nur 75%, und muss dann vielleicht die Mitarbeitenden künftig in Kurzarbeit schicken? 100% Sicherheit für die sozialen Dienste und Einrichtungen bei Krisenfällen wie Covid-wir brauchen sie!