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Artenschutz

Vorgeschichte: Volksbegehren und Eckpunkte

Noch bis zum 23. März 2020 läuft offiziell das Volksbegehren „Rettet die Biene“ in Baden-Württemberg. Als Reaktion auf die Forderungen des Volksbegehrens gab es massive Bedenken seitens der Landwirtschaft. Landesregierung, Landnutzerverbände und der Trägerkreis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ haben intensiv über Eckpunkten beraten, die das Volksbegehren weiterentwickeln sollten. In weiteren Gesprächen mit allen Beteiligten wurden die Eckpunkte weiter konkretisiert, sodass am 18. Dezember 2019 Minister Peter Hauk und Minister Franz Untersteller dem Trägerkreis und den Landnutzungsverbänden einen ausgearbeiteten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Eckpunkte präsentieren konnten. Daraufhin hat der Trägerkreis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ beschlossen, die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren einzustellen und den Gesetzentwurf der Landesregierung zu unterstützen.

Weitere Treffen folgten unter Leitung von Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, sowie Umweltminister Franz Untersteller. Nach weiteren zahlreichen Arbeitsbesprechungen konnten die Beratungen am 18. Dezember 2019 abgeschlossen werden. Die zentralen Ergebnisse sind:

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