Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030
Das Land wird die Rahmenbedingungen gestalten und Anreize bieten, damit genügend Betriebe bis 2030 freiwillig umstellen. Soweit das Ziel nicht erreicht wird, müssen diese Rahmenbedingungen verbessert werden. Maßgeblich für den Erfolg wird der massive Ausbau der Vermarktung und der Verbraucheraufklärung sein. Nur so lässt sich die Bereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher steigern, einen fairen Preis für regional und biologisch erzeugte Produkte zu zahlen.
Die Verpachtung der landeseigenen Flächen im Streubesitz erfolgt vorrangig, aber nicht ausschließlich an ökologisch wirtschaftende Betriebe. Zur Förderung der Biologischen Vielfalt wird es künftig aber möglich sein, auf den Flächen beispielsweise bestimmte FAKT- oder LPR- Maßnahmen umzusetzen. So können auch konventionelle Betriebe die Flächen weiterhin bewirtschaften und gleichzeitig zum Erhalt der Biologischen Vielfalt beitragen. Es ist auch vorgesehen, dass arrondierte Flächen durch die Regelung nicht zerstückelt werden. Das Land verpflichtet sich, den Anteil an regional biologischen Produkten in den eigenen Kantinen, an den Schulen und den Einrichtungen des Landes weiter deutlich zu erhöhen, um einen Beitrag zur Nachfrage zu leisten. Das Land empfiehlt Kommunen, Kreisen, kirchliche Einrichtungen, Kliniken und große Unternehmen, diesen Beispielen zu folgen.