Artenschutz

Stellungnahme des Ministeriums

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Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutz­gesetzes (NatSchG) und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) am Dienstag, 17. März 2020, auf dem Beteiligungsportal des Landes zur Diskussion gestellt. Bis Dienstag, 28. April, konnten alle Bürgerinnen und Bürger den Entwurf kommentieren und sich mit ihren Anregungen und Argumenten aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. Von dieser Möglichkeit haben die Bürgerinnen und Bürger regen Gebrauch gemacht. Im Anhörungszeitraum sind fast 100 Kommentare eingegangen.

An dem gesetzgeberischen Ziel, dem Rückgang der Artenvielfalt im Land entgegenzuwirken und zugleich die Zukunftsfähigkeit der regionalen Landwirtschaft zu sichern, zeigten die Bürgerinnen und Bürger ein großes Interesse. Sowohl die Sachlichkeit, als auch die Genauigkeit der Beiträge belegt den hohen Stellenwert, den die Stärkung der Biodiversität in der gesellschaftlichen Diskussion einnimmt.

Kommentare mit Bezug zum Naturschutzgesetz

Außerordentliches Interesse bestand an der Regelung zum Erhalt von Streuobstbeständen nach Paragraph 33a NatSchG, wobei sich ein breites Meinungsspektrum abzeichnete. Kontrovers diskutiert wurde die konkrete Ausgestaltung der tatbestandlichen Voraussetzungen insbesondere die Mindeststammhöhe der zu erhaltenden Streuobstbäume, sowie die gesetzlich festgelegte Mindestfläche des zu erhaltenden Bestandes von 1.500 Quadratmetern.

Weitere Themen

Ferner bewegten die Bürgerinnen und Bürger auch weitere Themen in Bezug auf das Naturschutzgesetz, wobei sich hieraus allerdings kein Änderungsbedarf ergab.

Kommentare mit Bezug zum Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz

Im Hinblick auf die Regelungen des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) wurden insbesondere die folgenden Themen diskutiert.