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Regulatorischer Rahmen

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Genehmigungen, Standards, Normierungen sowie Gesetze sollten geprüft, gegebenfalls angepasst und auf ihre Tauglichkeit in Hinblick auf die erwünschte Etablierung eines Wasserstoffmarktes untersucht werden.

Sie konnten bis zum 5. August 2020 an der Online-Kommentierung teilnehmen.

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Kommentare : zur Wasserstoff-Roadmap für Baden-Württemberg

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1. Kommentar von :AchimD

Strom zum Speichern in Batterie- o. H2/Gasspeicher ohne Endverbrauchsabgaben

Derzeit wird Strom zum Einspeichern in Speicher mit Endverbrauchsabgaben (EEG, Stromsteuer, ...) belastet, beim Ausspeichern aber wie eine normale Einspeisung behandelt. In Deutschland entwickelte Verfahren zur Umwandlung und Speicherung von grüner Energie werden deshalb im Ausland (Dänemark, Schweiz, ...) in Pilotanlagen weiterentwickelt. Die

Derzeit wird Strom zum Einspeichern in Speicher mit Endverbrauchsabgaben (EEG, Stromsteuer, ...) belastet, beim Ausspeichern aber wie eine normale Einspeisung behandelt. In Deutschland entwickelte Verfahren zur Umwandlung und Speicherung von grüner Energie werden deshalb im Ausland (Dänemark, Schweiz, ...) in Pilotanlagen weiterentwickelt. Die Endverbrauchsabgaben müssten deshalb für diese Anwendungen entfallen.

3. Kommentar von :KBecker

Vorschlag zur Regulierung zukünftiger Wasserstoffinfrastruktur

Mögliche Ansätze für eine Erweiterung der Regulierung bzgl. Wasserstoffinfrastrukturen bestehen bereits. Beispielsweise hat die GEODE (Verband Verteilnetzbetreiber) im Mai 2020 einen Vorschlag hierzu veröffentlicht. Dieser ist unter folgendem Link abrufbar:

www.geode-eu.org/wp-content/uploads/2020/05/GEODE_H2-Papier.pdf

4. Kommentar von :Falk Seidel Eich- und Beschusswesen BW

Messung von Wasserstoff im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr

Messgeräte oder Messwerte die für Abrechnungszwecke gegenüber Kunden oder Behörden verwendet werden, unterliegen dem Mess- und Eichgesetz. Nach diesem Gesetz müssen Messgeräte grundlegende Anforderungen erfüllen. Diese umfassen je nach Messgeräteart in der Regel eine Zulassung (Baumusterprüfbescheinigung) und eine Endabnahme (Konformitätsbewertung

Messgeräte oder Messwerte die für Abrechnungszwecke gegenüber Kunden oder Behörden verwendet werden, unterliegen dem Mess- und Eichgesetz.
Nach diesem Gesetz müssen Messgeräte grundlegende Anforderungen erfüllen. Diese umfassen je nach Messgeräteart in der Regel eine Zulassung (Baumusterprüfbescheinigung) und eine Endabnahme (Konformitätsbewertung / Eichung). Die Details werden in der europäischen Richtlinie MID 2014/32/EU und dem Mess-und Eichgesetz sowie der Mess- und Eichverordnung festgelegt. Die für die einzelnen Messgeräte einzuhaltenden Normen für die Messung/Verwendung von Messwerten von Wasserstoff können unter folgendem Link eingesehen werden (siehe PTB Regeldokument https://www.ptb.de/cms/metrologische-dienstleistungen/rea/dokumente-fundstellen.html unter Volumenmessung bzw. sonstige Messgrößen bei der Lieferung von strömenden Gasen).
Ansprechpartner sind in Deutschland die nationale Metrologiebehörde PTB in Braunschweig (www.ptb.de) und die Eichbehörden der einzelnen Bundesländer (für Baden-Württemberg www.ebbw.org).

5. Kommentar von :Mario Klein

Wasserstoff regulatorisch entlasten

Der regulatorische Rahmen sollte zukünftig Anreize bieten, Wasserstoff verstärkt zu nutzen, wenn es volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Anlagen, in denen grüner Wasserstoff hergestellt, weiterverarbeitet und als Industriegas oder Kraftstoff genutzt wird, sollten bei sachfremden Entgelten und Umlagen entlastet werden. Die

Der regulatorische Rahmen sollte zukünftig Anreize bieten, Wasserstoff verstärkt zu nutzen, wenn es volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Anlagen, in denen grüner Wasserstoff hergestellt, weiterverarbeitet und als Industriegas oder Kraftstoff genutzt wird, sollten bei sachfremden Entgelten und Umlagen entlastet werden.

Die Regelungen für zuschaltbare Lasten sind so zu überarbeiten, dass überschüssiger Strom aus erneuerbaren Energien in Power-to-Gas-Anlagen genutzt werden kann.

Im Gebäudesektor sollte neben Photovoltaik, Pellet-Heizungen, Biogas o.ä. auch grüner Wasserstoff bei den Vorgaben zur Erreichung von Energieeffizienz-und Klimaschutzzielen berücksichtigt werden.

2. Kommentar von :KBecker
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6. Kommentar von :Thomas Jordan

Regulatorischer Rahmen

Die Industrie sollte sich stärker in die normativen ISO/DIN Aktivitäten (DIN ISO TC 197, CEN/CENELEC TC6) einbringen. Unterstützung hierfür sollte gewährt werden. Für die Entwicklung des regulatorischen Rahmens, d.h. planerische/unternehmerische Sicherheit und technischen Sicherheit, sollte das Land verstärkt auf die im Land vorhandenen Expertisen

Die Industrie sollte sich stärker in die normativen ISO/DIN Aktivitäten (DIN ISO TC 197, CEN/CENELEC TC6) einbringen. Unterstützung hierfür sollte gewährt werden. Für die Entwicklung des regulatorischen Rahmens, d.h. planerische/unternehmerische Sicherheit und technischen Sicherheit, sollte das Land verstärkt auf die im Land vorhandenen Expertisen bei der DVGW und dem KIT zurückgreifen. Ein klares Bekenntnis zur Sicherheit wird sich auch positiv bei der Akzeptanz und der Schaffung von Systemvertrauen auswirken.

7. Kommentar von :Initiative Erdgasspeicher e.V. (INES)

Umlagen, Abgaben und Netzentgelte weiterentwickeln

Ein thematischer Schwerpunkt sollte bei der Arbeit eine Betrachtung der Umlagen, Abgaben und Netzentgelte sein. In diesem Zusammenhang muss untersucht werden, inwieweit der aktuelle Rahmen einer volkswirtschaftlich effizienten Entwicklung des Wasserstoffmarktes dient.

8. Kommentar von :ohne Name 10326

Regulatorischer Rahmen

der regulatorische Rahmen muss eine wirtschaftliche Erzeugung grünen H2 in D ermöglichen, derzeit verhindern dies hohe Abgaben und Entgelte und verteuern den Strom um das vierfache. Das Genehmigungsverfahren für HRS muss weiterhin beschleunigt werde, hier geht viel Zeit verloren, da kommunale Behörden noch kaum Erfahrung mit solchen Projekten

der regulatorische Rahmen muss eine wirtschaftliche Erzeugung grünen H2 in D ermöglichen, derzeit verhindern dies hohe Abgaben und Entgelte und verteuern den Strom um das vierfache.
Das Genehmigungsverfahren für HRS muss weiterhin beschleunigt werde, hier geht viel Zeit verloren, da kommunale Behörden noch kaum Erfahrung mit solchen Projekten haben.
Zulassung für Fahrzeuge muss geregelt werden.

9. Kommentar von :Andreas Kießling

Wechselbeziehung von Gesetzgebung und Regulierung sowie Innovation und Standardisierung

Radikale Umgestaltungsprozesse, wie auch mit der Errichtung einer Wasserstoffinfrastruktur geplant, gelingen in gesellschaftlichen Konsens- und Partizipationsprozessen. Es ist also notwendig, in Beteiligungsprozessen zu erarbeiten und begreifbar zu machen, wie aus Problemen neue Chancen erwachsen. Diese dezentral und vielfältig erwachsenen

Radikale Umgestaltungsprozesse, wie auch mit der Errichtung einer Wasserstoffinfrastruktur geplant, gelingen in gesellschaftlichen Konsens- und Partizipationsprozessen.
Es ist also notwendig, in Beteiligungsprozessen zu erarbeiten und begreifbar zu machen, wie aus Problemen neue Chancen erwachsen. Diese dezentral und vielfältig erwachsenen Möglichkeiten bei der Gestaltung von Energiekreisläufen sind nicht immer in einen festgelegten Funktionalismus national und international einzuordnen. Die jeweiligen Potentiale sind aufgrund lokaler und regionaler Umfelder zu untersuchen sowie in Standortkonzepte und Energieangebote zu überführen.
Auf Basis dieses Ansatzes sind oft zentralistisch und staatlich organisierte Prozesse zum Scheitern verurteilt. Die Fehler der technischen Überregulierung im Stromsystem aus den letzten 10 Jahren beim notwendigen Umbau dürfen nicht wiederholt werden.
Selbstverständlich werden für jede Infrastruktur Regeln benötigt. Dazu gehören der legislative Rahmen, technische und kaufmännische Regeln als auch die Regulierung. Regeln basieren aber auch mit nationalen und internationalen Einigungen oder in Organisationen auf Innovationen und Standardisierung.
Gesetzgebung und Regulierung sollten dabei auf die Entwicklung von Innovationen und technologische Entwicklungen ausgerichtet sein und nicht durch starre technische Detailregulierung hemmen.
Diese Wechselbeziehung wäre in einer Roadmap zu beleuchten, um die Handlungsmöglichkeiten des Landes im Zusammenwirken mit der Bundesregierung zu erörtern.

10. Kommentar von :Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg

Rahmenbedingungen positiv gestalten

Auf Bundesebene wird über eine Reihe gesetzlicher Rahmenbedingungen entschieden, für deren positive Ausgestaltung sich die Landesregierung einsetzen sollte. Als industriepolitischer Anschub sollte zumindest für den Markthochlauf die Erzeugung von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage, Steuern und Abgaben befreit sein, da er für den Klimaschutz in

Auf Bundesebene wird über eine Reihe gesetzlicher Rahmenbedingungen entschieden, für deren positive Ausgestaltung sich die Landesregierung einsetzen sollte.
Als industriepolitischer Anschub sollte zumindest für den Markthochlauf die Erzeugung von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage, Steuern und Abgaben befreit sein, da er für den Klimaschutz in den nächsten Jahrzehnten eine große Rolle spielen wird.
Das Eigenversorgungsverbot sollte bei der anstehenden EEG-Novellierung aufgehoben werden. Auch EE-Anlagen, die bei Ausschreibungen bezuschlagt werden, sollen zur Sektorkopplung wie der Erzeugung grünen Wasserstoffs beitragen können.
Generell kann eine wirksame CO2-Bepreisung in allen Sektoren dazu beitragen, grüne Gase wie grünen Wasserstoff und Biomethan wettbewerbsfähig zu machen.
Bei der finanziellen Förderung von Elektrolyseuren oder des Einsatzes grünen Wasserstoffs in der Industrie ist darauf zu achten, dass auch kleinere Akteure und Standorte betrachtet werden. Die Landesregierung BW könnte darauf ihren Fokus setzen, und so das durch die Bundesregierung derzeit geprüfte Ausschreibungsmodell für die Produktion von grünem Wasserstoff ergänzen.