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Zustimmungsgesetz Staatsvertrag

Mit dem Gesetz soll die nach Artikel 50 Satz 2 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg erforderliche Zustimmung des Landtags zum Staatsvertrag des Landes Baden-Württemberg mit dem Freistaat Bayern über die Planfeststellungen für die Maßnahmen „Verlegung der L 2310 neu/St 2315 bei Collenberg (Ortsteil Kirschfurt) mit Neubau einer Mainbrücke“ sowie „Ersatzneubau der Brücke über den Main bei Wertheim – Kreuzwertheim“ erfolgen.

In dem Staatsvertrag wird vereinbart, dass unter Federführung der bayerischen Staatsbauverwaltung die beiden länderübergreifenden Maßnahmen „Verlegung der L 2310 neu/St 2315 bei Collenberg (Ortsteil Kirschfurt) mit Neubau einer Mainbrücke“ sowie „Ersatzneubau der Brücke über den Main bei Wertheim – Kreuzwertheim“ ge-plant und die hierfür erforderlichen Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden sollen. Die beiden Brückenbauwerke befinden sich getrennt durch die Staatsgrenze jeweils in geteilter Baulast des Freistaats Bayern und des Landes Baden-Württemberg. Deshalb bedarf es für die Durchführung von einheitlichen Planfeststel-lungsverfahren einer Vereinbarung. Die beiden Länder haben sich auf den Abschluss eines Staatsvertrages verständigt.

Die Ausübung der Hoheitsgewalt eines Landes ist grundsätzlich auf sein Territorium beschränkt. Der vorgesehene Staatsvertrag überträgt die Befugnis, für die konkreten Verfahren hoheitlich auf dem Gebiet des Landes Baden-Württemberg tätig zu werden, auf den Freistaat Bayern. Im Staatsvertrag wird zudem vereinbart, dass die Planfest-stellungsverfahren ausschließlich nach den für die Bayerische Straßenbauverwaltung gültigen Vorschriften und Richtlinien durchgeführt werden können.

Sie konnten den Gesetzesentwurf bis zum 27. Januar 2021 kommentieren.

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.

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