Schülerinnen und Schüler verfolgen den Unterricht bei ihrer Lehrerin. (Bild: dpa)

Schule

Änderung des Schulgesetzes

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Die Gesetzesänderung betrifft das Schulgesetz für Baden-Württemberg sowie das Landespflegegesetz.

Mit den Änderungen des Schulgesetzes (SchG) sollen an Ganztagsschulen nach § 4a SchG mit Blick auf den künftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zwei zusätzliche Zeitmodelle (fünf Tage in der Woche mit sieben oder acht Zeitstunden) eingeführt werden. Vor der Einrichtung einer Ganztagsschule soll ferner die Zustimmung der Schulkonferenz durch eine Anhörung ersetzt werden.

Darüber hinaus sollen Verordnungsermächtigungen gesetzlich verankert werden, damit das Kultusministerium auf Verordnungsebene unter anderem, Regelungen zum Notenschutz bei vermindertem Teilleistungsvermögen, zu Inhalt, Umfang und Grenzen des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot, zu Inhalt und Umfang der Aufsichtspflicht über Betreuungsangebote nach § 8b SchulG sowie zur Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Daten treffen kann.

Außerdem sollen die Rechtsgrundlagen für zentrale Erhebungen zur datengestützten Qualitätsentwicklung an Schulen, für die Übermittlung von Informationen zu Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne konkrete berufliche Anschlussperspektive an die Agenturen für Arbeit und für die digitale Bewerbung um einen Schulplatz sowie die digitale Schulanmeldung geschaffen werden.

Darüber hinaus sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bereitstellung und Nutzung der Digitalen Bildungsplattform an den öffentlichen Schulen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums gesetzlich verankert und der rechtssichere Einsatz digitaler Lehr- und Lernformen ermöglicht werden.

Mit dem Angebot einer Digitalen Bildungsplattform sollen die Schulen die Möglichkeit erhalten, für alle Schülerinnen und Schüler grundlegende und gleiche digitale Unterrichtswerkzeuge zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sollen die Schulen durch die zentrale Bereitstellung von IT-Angeboten von administrativen Aufgaben entlastet und einheitlich hohe Datenschutzstandards gesetzt werden.

Digitale Lehr- und Lernformen sollen den Präsenzunterricht ergänzen oder unter bestimmten Voraussetzungen auch ganz oder teilweise ersetzen können. Durch den Einsatz digitaler Lehr- und Lernformen kann die Differenzierung und Individualisierung im Unterricht sowie die Übernahme von Eigenverantwortung bei den Lernprozessen gestärkt werden.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 2. August 2023, 17 Uhr, kommentieren.

Änderung des Schulgesetzes und des Landespflegegesetzes (PDF)

Kommentare : zur Änderung des Schulgesetzes

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1. Kommentar von :Interessierter und informierter Bürger

Begründung für Änderung §4 nur teilweise erbracht

Die Änderung des §4 hat u.a. zur Folge, dass bei der Einrichtung einer Ganztagesschule die Schulkonferenz nicht mehr zustimmen muss, sondern nur noch angehört werden soll. Leider gibt es keinerlei Begründung für diese geplante Änderung, das hat ein "Geschmäckle". Die Einführung zusätzlicher Zeitmodelle an Ganztagesschulen wird erläutert, warum

Die Änderung des §4 hat u.a. zur Folge, dass bei der Einrichtung einer Ganztagesschule die Schulkonferenz nicht mehr zustimmen muss, sondern nur noch angehört werden soll.

Leider gibt es keinerlei Begründung für diese geplante Änderung, das hat ein "Geschmäckle". Die Einführung zusätzlicher Zeitmodelle an Ganztagesschulen wird erläutert, warum die Schulkonferenz wie bisher aber kein Mitspracherecht mehr haben soll, sondern nur noch angehört werden soll, wird nicht erläutert und begründet.

Wie der LEB am 14.6. bereits in einer Pressemitteilung schrieb: Für die einen ist eine Ganztagsschule die Antwort auf viele Probleme in der Bildungsgerechtigkeit und in der persönlichen beruflichen Situation. Für andere wiederum ist eine Beibehaltung der Halbtagsschule ein wichtiges Gut zur individuellen Alltagsgestaltung. Sebastian Kölsch: „Umso wichtiger ist es, die Entscheidung individuell vor Ort von denen fällen zu lassen, die es betrifft.“

Die Schulkonferenz jetzt "klammheimlich" durch die Hintertür zu "entmachten" wird die Bereitschaft sich zukünftig ehrenamtlich in Sachen Schule zu engagieren nicht erhöhen.

5. Kommentar von :ohne Name 53195

Ja zu freiwilligem Ganztagsangebot für die, die es brauchen!

1.) Jede Familie muss frei entscheiden können welches "Paket" Sie buchen möchte, dass darf nicht zwingend für alle gleich gehandhabt werden. Wenn eine Familie keine 5x/Woche Ganztagsschule benötigt, macht es auch kein Sinn das Kind trotzdem solange in der Schule zu lassen. Vorallem wenn das Kind kein Förderbedarf benötigt und die Eltern eh

1.) Jede Familie muss frei entscheiden können welches "Paket" Sie buchen möchte, dass darf nicht zwingend für alle gleich gehandhabt werden.

Wenn eine Familie keine 5x/Woche Ganztagsschule benötigt, macht es auch kein Sinn das Kind trotzdem solange in der Schule zu lassen. Vorallem wenn das Kind kein Förderbedarf benötigt und die Eltern eh zuhause sind!
Die Zeit kann man für wertvolle Lebensgestaltung nutzen, welche psychologisch gesehen sehr wichtig für die mentale Gesundheit der Kinder (die zukünftige Erwachsene) ist.

Ebenso für sehr viele Kinder die sich nicht wohl fühlen in der Schule, oder gemobbt werden. Sie können diese Präsenz nicht leisten, es macht sie krank. Lassen Sie Familien deshalb selbst entscheiden wie oft das Kind Nachmittags in der Schule bleiben soll. Entmachten Sie Familien nicht durch gesetzlichen Verpflichtungen, das wäre furchtbar.
Wegen sollch einem Zwang, werden Familien (ohne Förderbedarf) dieses Land letzlich verlassen.

Ein Kind das Förderung benötigt und evtl. sowieso alleine zuhause ist, weil die Eltern arbeiten, es keine Großeltern hat usw. für den ist eine 5-Tage Ganztagaschule sicherlich hilfreich, die sollen dieses Angebot bekommen und auch nutzen (finanziell) können.

Bei dem Fachkräftemangel, wäre ein freiwilliges Angebot auch besser, da weniger Personal eingestellt werden müsste, für die Kinder die es wirklich brauchen und nicht für 100% alle Schüler einer Schule.

 

2.) Tausende Kinder fehlen in Deutschland längerfristig vom Präsenzunterricht.
Sie könnten aber trotzdem beschult werden. Hier muss der Unterricht ohne viel Bürokratie online zugeschaltet werden können, sowie Alternativen angeboten werden.

Ja es gibt Hausunterricht, jedoch fehlt hier das Personal und ist immer nur zeitlich begrenzt. Diese lange Wartezeit = fehlende Lernzeit für die Kinder.

3. Es müsste dringend ein Zugang zu einer Online Plattform geben in der ein Lehrer unterrichtet, die Kinder müssen versorgt werden mit allen Themen aus dem Lernplan ihrer Klassenstufe. Viele können erst nachmittags beschult werden da sie Schlafstörungen haben, also muss der aufgenommeneUnterricht auch am Nachmittag oder am Abend zugänglich sein.

(gestaltet wie im Reallife, d.h. Lehrer+ fragenden Schüler) + auch Übungsaufgaben zum download zur Verfügung stellen.

Wieso werden diese Kinder bisher nicht beschult? Egal ob online oder in Präsenz.

Vorallem in den prüfungsrelevanten Fächern müssten die Kinder an alle Inhalte kommen.
Wieso bekommen diese Kinder im Jahr 2023 immer noch kein Zugang zu Bildung, wir sind uns einig, Kinder haben die Pflicht aber VORALLEM auch das Recht auf Bildung. Deswegen liegt es in Ihrer Verantwortung den Zugang ganz unkompliziert zur Verfügung zu stellen.

4.) Schul-Roboter z.B. "Avatare" die in der Schule aufgestellt werden können müsste es bereits standardmäßig in jeder Schule geben, unkompöitziert und schnell, damit diese sofort eingesetzt werden können, sobald es ein Kind benötigt. Innerhalb BW könnte man diese dann in Schulen schneller ausleihen wenn irgendwo mehr Bedarf besteht. Tausende von Kindern würden den Avatar benutzen, wenn sie denn einen hätten. Die Kinder warten darauf und die Jahre vergehen ohne lernen zu können und stehen am Ende ohne Abschluss da. Das muss alles viel schneller gehen.

2. Kommentar von :MUTTER, die noch selbst erziehen möchte

Nur noch Anhörung der Schulkonferenz

Mir missfällt es sehr, dass die Einflussnahme der Eltern auf die Grundschulen vor Ort verdrängt werden soll. Ich möchte meine Kinder noch selbst erziehen und ihnen Vorbild sein. Wenn man Kinder den ganzen Tag in fremde Hände gibt, schadet das der Eltern-Kind Bindung. Dazu kommt, dass noch nicht einmal der Vormittag mit ausreichend Lehrkräften

Mir missfällt es sehr, dass die Einflussnahme der Eltern auf die Grundschulen vor Ort verdrängt werden soll. Ich möchte meine Kinder noch selbst erziehen und ihnen Vorbild sein. Wenn man Kinder den ganzen Tag in fremde Hände gibt, schadet das der Eltern-Kind Bindung. Dazu kommt, dass noch nicht einmal der Vormittag mit ausreichend Lehrkräften abgedeckt ist. Wir wollen unsere Kinder nicht in eine Betreuung wegsperren. Die Schule hat in erster Linie einen Lehrauftrag. Darum muss sich das Schulgesetz kümmern. Nicht um die Betreuung der Kinder, damit die Eltern arbeiten können/sollen. Für diejenigen, die die Freizeitförderung ihrer Kinder nicht selbst leisten wollen oder können, können gerne freiwillige Nachmittagsangebote ausgebaut werden. Nein zu einer verpflichtenden Ganztags-Grundschule!

3. Kommentar von :MUTTER, die noch selbst erziehen möchte

Chancengleichheit durch Verschlechterung der Situation für alle

Ja, Chancengleichheit wird erreicht, wenn man alle Kinder den ganzen Tag mit zu wenigen und überforderten Lehrkräften und Erziehern in der Schule wegsperrt.
Wer soll dann noch in diesem Land Leistung bringen?

7. Kommentar von :ohne Name 53331

Änderung des SchG zu den Ganztagsschulen

Ein Fortschreiben und Weiterdenken des Programms "Ganztagsschule" entspricht einem natürlichen Wandel, den die Zeit mit sich bringt. Es ist daher zu begrüßen. Weniger begrüßenswert ist die Idee oder der Versuch, die Schulkonferenz bei so einer wichtigen Entscheidung für alle am Schulleben beteiligten Personen, zu entmachten. Es ist gar fatal und

Ein Fortschreiben und Weiterdenken des Programms "Ganztagsschule" entspricht einem natürlichen Wandel, den die Zeit mit sich bringt. Es ist daher zu begrüßen.
Weniger begrüßenswert ist die Idee oder der Versuch, die Schulkonferenz bei so einer wichtigen Entscheidung für alle am Schulleben beteiligten Personen, zu entmachten. Es ist gar fatal und untergräbt unsere demokratischen Prinzipien. Denn! Die Schulkonferenz ist das wichtigste Gremium an der Schule und bildet ein ausgewogenes Verhältnis aller Akteure der jeweiligen Schule. Diese Schar von Auserwählten trifft wichtige Entscheidungen für den gesamten Schulbetrieb. Diese Personen sind die Experten für ihre Perspektive (Eltern, Schüler,Lehrer).
Wenn dieses Gremium übergangen wird, wer soll dann die getroffene Entscheidung mittragen? Wenn eine Entscheidung nach demokratischen Spielregeln getroffen wird, kann es die Minderheit, die dagegen war, akzeptieren. Jedoch von oben vorgegebene Regularien sind schwer verdaulich und erzeugen Widerstand.

Dieser Schritt muss gut überlegt sein, vor allem sollen die Folgen dessen antizipiert werden.

10. Kommentar von :ohne Name 53294

Anzahl Lehrerdeputate

Der erhöhte Aufwand an Lehrerdeputate für den Ganztagesunterricht ist in keinster Weise zu rechtfertigen. Schön jetzt ist die Grundversorgung mit Unterricht durch fehlende Lehrkräfte nicht gewährleistet. Lieber eine funktionierende und gute Vormittagsbetreuung mit qualifiziertem Unterricht ,anstelle einer Ganztagesschule für ein paar wenige. Mit

Der erhöhte Aufwand an Lehrerdeputate für den Ganztagesunterricht ist in keinster Weise zu rechtfertigen.
Schön jetzt ist die Grundversorgung mit Unterricht durch fehlende Lehrkräfte nicht gewährleistet.
Lieber eine funktionierende und gute Vormittagsbetreuung mit qualifiziertem Unterricht ,anstelle einer Ganztagesschule für ein paar wenige.
Mit Fachkräften anderer Art, Kooperationen mit Vereinen könnte eine solide Nachmittagsbetreuung stattfinden und die Lehrerdeputate blieben für die Grundversorgung in Sachen Bildung erhalten.
Es ist höchst unattraktiv für Lehrkräfte, sie so einzusetzen.

12. Kommentar von :ohne Name 4501

Diverse Anmerkungen

1. Ich vermisse eine Vorschrift, dass Schulen nur Anwendungen und Apps (z.B. auf Tablets) nutzen dürfen, die vom Kultusministerium auf Antrag des Herstellers oder Anbieters der Anwendung/App für den Einsatz in Schulen genehmigt wurden. Hier müssen die gleichen Regeln wie für die Zulassung von Schulbüchern gelten. Anwendungen und Apps sollten zudem

1. Ich vermisse eine Vorschrift, dass Schulen nur Anwendungen und Apps (z.B. auf Tablets) nutzen dürfen, die vom Kultusministerium auf Antrag des Herstellers oder Anbieters der Anwendung/App für den Einsatz in Schulen genehmigt wurden. Hier müssen die gleichen Regeln wie für die Zulassung von Schulbüchern gelten. Anwendungen und Apps sollten zudem gemäß Art. 42 DSGVO datenschutzrechtlich zertifiziert sein müssen. Auch sind die Apps inhaltlich im pädagogischen Sinne zu prüfen. Es kann nicht sein, dass für Schulbücher andere Regeln gelten als für Apps. Außerdem ist zu prüfen, inwieweit Apps Schüler durch eingeblendete Werbung manipulieren, z.B. bei der Verwendung von YouTube und ähnlichen Produkten.
Der zuweilen lasche Einsatz von Produkten in Schulen, die Daten ohne Rechtsgrundlage an andere Stellen oder gar in das Nicht-EU-Ausland übermitteln, muss klar untersagt sein. Das darf nicht in der freien Entscheidung von Lehrkräften liegen. Andererseits ist eine Prüfung auf Datenschutzkonformität durch jede einzelne Schule nicht zumutbar und sollte zentral durch Erstellung einer Liste von genehmigten Produkten erfolgen - auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit.
In der Gesetzesbegründung suggeriert die Formulierung "Auswahl und Einsatz der konkreten digitalen Lehr- und Lernformen liegen [...] in der pädagogischen Eigenverantwortung der Lehrkräfte", dass diese völlig frei über diese Formen entscheiden können. Es sollte dringend präzisiert werden, dass - sofern dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden - dies nur mit Zustimmung der Schulleitung und nach erfolgter Prüfung der Datenschutzkonformität der Formen möglich ist.

2. Ich vermisse eine Regelung, ob Schüler und Lehrkräfte auch private digitale Endgeräte einsetzen dürfen. Aus Sicherheitsgründen sollten bei einem Distanzunterricht zu Hause nur schulische Geräte zugelassen sein. Auch vermisse ich eine Regelung für die Kosten bzw. Kostenübernahme von (schnellen) Internetzugängen oder z.B. SIM-Karten in Tablets für Schüler und Lehrkräfte im Falle von Distanzunterricht.

3. Ich vermisse Regelungen für eine datenschutzkonforme Kommunikation über die Digitale Bildungsplattform mit den Erziehungsberechtigten. Sollen oder dürfen diese z.B. eigene Accounts besitzen, um mit Schulleitungen oder Lehrkräften kommunizieren zu können? Bislang werden die Erziehungsberechtigten im Zusammenhang der Digitalen Bildungsplattform nicht erwähnt.

4. In § 115a Abs. 5 sollte ergänzt werden, dass stets mindestens Sicherheitsmaßnahmen nach dem IT-Grundschutz des BSI auf dem Basis-Niveau ergriffen werden müssen. Dies ist notwendig, um der besonderen Schutzwürdigkeit von personenbezogenen Daten Minderjähriger (DSGVO Art. 8 bzw. EG 38) Rechnung zu tragen.

5. Für den Distanzunterricht fehlen Regelungen, ob Ton- und Videoübertragungen auch von den in der Schule im Präsenzunterricht verbliebenen Schülern zulässig sind. Es finden sich nur Regelungen für die Übertragung von der häuslichen Wohnung in die Schule.

6. Hilfreich könnte eine Ergänzung in § 23 Abs. 1 sein. Dort heißt es "Die öffentlichen Schulen sind nichtrechtsfähige öffentliche Anstalten". Eine Ergänzung, dass Schulen als Verantwortliche rechtsgültige Verträge zur Auftragsverarbeitung nach 28 DSGVO abschließen dürfen, hilft Auftragsverarbeitern für mehr Klarheit und größerer Rechtssicherheit.

7. Auch eine Ergänzung in § 32 Abs. 1 könnte hilfreich sein: Die staatliche Schulaufsicht sollte explizit auch die datenschutzrechtliche Aufsicht umfassen, so dass nicht nur die Datenschutzaufsichtsbehörde, sondern auch eine Schulaufsichtsbehörde eine nicht datenschutzkonforme Verarbeitung (z.B. Facebook, Instagram, MS 365) einer oder mehrerer Schulen untersagen könnte. Bislang ist unklar, ob die Fach- und Dienstaufsicht nach § 32 SchG im Rahmen der Schulaufsicht auch die (dienstrechtliche, nicht die im Sinne der DSGVO) Datenschutzaufsicht umfasst.

8. Überlegenswert wäre zudem eine grundsätzliche Änderung in der Verantwortlichkeit der Schulen. Ist die Trennung in Landes- und Kommunalverwaltung noch zeitgemäß? Gerade im IT-Bereich der Schulen existieren unnötige Parallelstrukturen. Jeder Schulträger befasst sich mit den gleichen Problemen. Jede Software und App muss z.B. tausendfach im Land auf Datenschutzkonformität geprüft und angeschafft werden. Das IT-Personal ist auch Sache des Schulträgers. Ein Austausch oder eine Betreuung mehrerer Schulen ist schulträgerübergreifend nicht möglich. Auch können keine zentralen Systeme (z.B. MDM) genutzt werden. Das ist auf Dauer höchst unwirtschaftlich.
Wäre es nicht sinnvoller, grundsätzlich die Schulträgerschaft auch in die Verantwortung des Landes übergehen zu lassen? Für den finanziellen Ausgleich sollten die Kommunen dann für jeden Schüler einen bestimmten Betrag an das Land zahlen. Aber dann wäre grundsätzlich das Land für alle öffentlichen Schulen zuständig. Hier fände ich eine Diskussion sinnvoll.

9. Ein Hinweis, ob und inwieweit der Landesbeauftragte für Datenschutz bereits beratend bei der Änderung des Schulgesetzes mitgewirkt hat, wäre hilfreich.

8. Kommentar von :obereraumfahrtbehoerde

Schulgesetz

Ich kann die Priorisierung dieser Änderungen nicht folgen. Vielmehr sind dringend: Das Foto oben zeigt genau, warum Schule nicht mehr funktioniert. Eine Lehrkraft steht vor einer Klasse, weil sie über die Wissenshoheit verfügt. Schüler empfangen Unterricht. Die Lehrerin erteilt Unterricht und vermittelt Stoff. Das Schulgesetz sollte

Ich kann die Priorisierung dieser Änderungen nicht folgen.
Vielmehr sind dringend:
Das Foto oben zeigt genau, warum Schule nicht mehr funktioniert. Eine Lehrkraft steht vor einer Klasse, weil sie über die Wissenshoheit verfügt. Schüler empfangen Unterricht. Die Lehrerin erteilt Unterricht und vermittelt Stoff.
Das Schulgesetz sollte dahingehend verändert werden, so dass junge Menschen befähigt werden, future skills anzuwenden. Sie müssen Riesenaufgaben bewältigen, denn der Planet kollabiert. Deshalb:
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) wirkungsvoll als verbindlichen Lerninhalt zu verankern,
damit sich Schüler*innen auf die großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorbereiten
können
• Lehrpläne und Lerninhalte schüler*innenorientiert und diskriminierungskritisch zu überarbeiten,
um Freiräume für die intellektuelle, emotionale und soziale Entwicklung der
Schüler*innen zu schaffen und die Bildungsqualität zu erhöhen
Anerkennen, dass Lernen nicht nur im Schulgebäude stattfindet, dass Lernen nicht Aufgaben erledigen und mit Stoff fertig sein ist.
• alternative Leistungsbewertungen zu ermöglichen
• Schulentwicklung gemeinsam zu gestalten, auf Nachhaltigkeit auszurichten und durch passende Aus- und Weiterbildung zu unterstützen
• multiprofessionelle Teams als festen Bestandteil in allen Schulen zu verankern und zu finanzieren

Streichung von Schulbesuchsverordnung §2Absatz (1) "Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen."

13. Kommentar von :ohne Name 53447

Aushebelung Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist die einzige Möglichkeit für Eltern um überhaupt einen Einfluss auf relevante Änderungen der Schule zu haben. Hier soll nun jegliche Mitsprache abgeschafft werden um Schulen in Eigenregie in Ganztagsschulen umwandeln zu können.

6. Kommentar von :Informierte Bürgerin

Teilhabe und Chancengleichheit

Gut ausgestattete Ganztagsschulen mit einer Rhythmisierung sind aus meiner Sicht der beste Weg, um wirklich Teilhabe und Chancengleichheit zu schaffen - unabhängig von Bildung, Familienstruktur, Arbeitszeiten oder Wohnbedingungen. So haben Kinder des Bildungsbürgertums die gleichen Chancen wie Kinder, die erst kürzlich das deutsche Schulsystem

Gut ausgestattete Ganztagsschulen mit einer Rhythmisierung sind aus meiner Sicht der beste Weg, um wirklich Teilhabe und Chancengleichheit zu schaffen - unabhängig von Bildung, Familienstruktur, Arbeitszeiten oder Wohnbedingungen. So haben Kinder des Bildungsbürgertums die gleichen Chancen wie Kinder, die erst kürzlich das deutsche Schulsystem genießen dürfen. So können wir besser ausgebildete Schülerinnen in die Ausbildung übergeben und schaffen gleichzeitig die Grundlage, um den Fachkräftemangel anzugehen.
Zugegeben, es braucht genügend Betreuer (nicht zwingend Lehrer) und eine gute Ausstattung der Schule. Aus persönlicher Erfahrung widerspreche ich den Aussagen, dass durch eine Ganztagesschule das Kinder-Eltern-Verhältnis nachhaltig belastet. Aus meiner Sicht ist das Gegenteil der Fall.