Bildung

Stellungnahme des Ministeriums

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Das Änderungsgesetz nimmt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) zum Anlass für Änderungen an Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg. Darüber hinaus enthält es klarstellende und vereinfachende sowie aufgrund von Vorgaben des Bundes in die Anerkennungsberatung erforderlich gewordene Anpassungen.

Der Gesetzentwurf ändert dabei nichts Grundsätzliches am System der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Das Anliegen der Beschleunigung der Anerkennungsverfahren geht die Landesregierung, soweit es sie selbst betrifft, auf verschiedenen Wegen an – durch rechtliche Anpassungen wie im vorliegenden Gesetzentwurf, durch Optimierungen des Vollzugs einschließlich des Vorantreibens einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung der Prozesse und auch durch die Verbesserung der Personalausstattung der zuständigen Stellen. Die beiden letztgenannten Punkte sind jedoch nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs. Die mit dem Gesetzentwurf punktuell angepassten Regelungen enthalten – teilweise berufsbezogen, teilweise berufsübergreifend – Vorschriften zum Beispiel zu vorzulegenden Unterlagen, zu erforderlichen Sprachkenntnissen und zu einzuhaltenden Fristen. Nur in sogenannten reglementierten Berufen ist die Anerkennung eine Voraussetzung für den Berufszugang; in den nicht-reglementierten Berufen ist eine Anerkennung ein hilfreiches Transparenzinstrument, aber nicht erforderlich für eine Arbeitsaufnahme.