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Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung soll zur Deckung des steigenden Fachkräftebedarfs beitragen.

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Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2013 (GBl. 2014 S. 1) hat eine allgemeine, über das EU-Recht hinausgehende Rechtsgrundlage für Baden-Württemberg geschaffen, auf der im Ausland erworbene Berufsqualifikationen anerkannt werden können. Mit dem Änderungsgesetz vom 1. Dezember 2015 (GBl. S. 1040) wurden erforderliche Anpassungen an geändertes EU-Recht vorgenommen. Weitere Änderungen erfolgten anlässlich des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1250, ber. 2021 S. 246).

Anknüpfend an das Fachkräfteeinwanderungsgesetz strebt der Bund mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) an, zur Deckung des steigenden Fachkräftebedarfs neben der Hebung inländischer und innereuropäischer Potenziale auch eine verstärkte Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu befördern.

Um die Schaffung eines kohärenten Maßnahmensystems zur Steigerung der Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland effektiv zu unterstützen, sollen im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Baden-Württemberg sowie weiteren landesrechtlichen Vorschriften die neuen bundesrechtlichen Regelungen aufgegriffen und die Anerkennungsverfahren in der Zuständigkeit des Landes weiterentwickelt werden.

Wesentliche Neuerungen gegenüber der bisherigen Rechtslage sind:

  • Der Anwendungsbereich des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Baden-Württemberg wird erweitert, um den neuen Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung Rechnung zu tragen.
  • Englischsprachige Übersetzungen bzw. Dokumente werden zugelassen und die Anforderungen an übersetzende Personen sowie die Möglichkeit zum Verzicht auf Übersetzungen werden verdeutlicht.
  • Die Regelungen zu Bearbeitungsfristen, zur Begründung der Feststellung der Gleichwertigkeit und zum partiellen Zugang werden deutlicher und anwendungsfreundlicher gefasst.
  • Die Pflege- und Sozialberufeanerkennungsverordnung wird umfangreich überarbeitet, sodass hier zukünftig die Verfahrensregelungen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Baden-Württemberg zur Anwendung kommen.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 9. Mai 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

4. Kommentar von :ohne Name 135229

Prozessqualität

Bei der Überarbeitung dieses Gesetzes sollte ein Prozessturbo eingebaut werden: - ein Bearbeiter ist verantwortlich und entscheidet - Vorschaltung der KI gestützten Auswertung eingereichter Dokumente - Frist, bis zu der ein Bescheid erfolgen muss In "unkritischen" Berufen, also NICHT ARZT ETC, sollte eine vorläufige Genehmigung zur

Bei der Überarbeitung dieses Gesetzes sollte ein Prozessturbo eingebaut werden:
- ein Bearbeiter ist verantwortlich und entscheidet
- Vorschaltung der KI gestützten Auswertung eingereichter Dokumente
- Frist, bis zu der ein Bescheid erfolgen muss

In "unkritischen" Berufen, also NICHT ARZT ETC, sollte eine vorläufige Genehmigung zur Arbeitsaufnahme ausgesprochen werden müssen.

3. Kommentar von :Metz79

Schnellere Bearbeitung

Ich wünsche mir vor allem eine schnelle Bearbeitung.
Gerade Fachkräfte die schon jahrelang Erfahrungen gesammelt haben sollten endlich eine Qualifizierung erhalten.

2. Kommentar von :jahn@diakonie-heckengaeu.de

Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

ohne weiter auf das Gesetzesvorhaben direkt einzugehen, verbinde ich mit der Änderung die folgenden Wünsche:
- schnellere Bearbeitung der Anträge! (sehr wichtig)
- Absenkung bürokratischer Hürden, die nichts mit dem Beruf an sich zu tun haben
- personelle Aufstockung der zuständigen Ämter!

1. Kommentar von :REU104118

Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Endlich tut sich etwas! Als juristischer Laie kann ich mit Blick auf den Entwurf allerdings nicht beurteilen, ob die ausländischen Qualifikationen von den Ämtern pragmatisch (!) mit unseren abgeglichen werden können/sollen. Und welche Unterlagen die Bewerber in welcher Sprache vorlegen müssen. Die Anforderungen an das deutsche Sprachniveau sollten

Endlich tut sich etwas! Als juristischer Laie kann ich mit Blick auf den Entwurf allerdings nicht beurteilen, ob die ausländischen Qualifikationen von den Ämtern pragmatisch (!) mit unseren abgeglichen werden können/sollen. Und welche Unterlagen die Bewerber in welcher Sprache vorlegen müssen. Die Anforderungen an das deutsche Sprachniveau sollten m.E. differenziert nach der in Frage kommenden Berufsgruppe gestellt werden, für Heil- und Pflegeberufe höher als fürs Handwerk. Vielleicht haben die Praktiker der Handwerksverbände und der Berufsgenossenschaften weitere zielführende Vorschläge.