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Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung soll zur Deckung des steigenden Fachkräftebedarfs beitragen.

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Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2013 (GBl. 2014 S. 1) hat eine allgemeine, über das EU-Recht hinausgehende Rechtsgrundlage für Baden-Württemberg geschaffen, auf der im Ausland erworbene Berufsqualifikationen anerkannt werden können. Mit dem Änderungsgesetz vom 1. Dezember 2015 (GBl. S. 1040) wurden erforderliche Anpassungen an geändertes EU-Recht vorgenommen. Weitere Änderungen erfolgten anlässlich des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1250, ber. 2021 S. 246).

Anknüpfend an das Fachkräfteeinwanderungsgesetz strebt der Bund mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) an, zur Deckung des steigenden Fachkräftebedarfs neben der Hebung inländischer und innereuropäischer Potenziale auch eine verstärkte Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu befördern.

Um die Schaffung eines kohärenten Maßnahmensystems zur Steigerung der Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland effektiv zu unterstützen, sollen im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Baden-Württemberg sowie weiteren landesrechtlichen Vorschriften die neuen bundesrechtlichen Regelungen aufgegriffen und die Anerkennungsverfahren in der Zuständigkeit des Landes weiterentwickelt werden.

Wesentliche Neuerungen gegenüber der bisherigen Rechtslage sind:

  • Der Anwendungsbereich des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Baden-Württemberg wird erweitert, um den neuen Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung Rechnung zu tragen.
  • Englischsprachige Übersetzungen bzw. Dokumente werden zugelassen und die Anforderungen an übersetzende Personen sowie die Möglichkeit zum Verzicht auf Übersetzungen werden verdeutlicht.
  • Die Regelungen zu Bearbeitungsfristen, zur Begründung der Feststellung der Gleichwertigkeit und zum partiellen Zugang werden deutlicher und anwendungsfreundlicher gefasst.
  • Die Pflege- und Sozialberufeanerkennungsverordnung wird umfangreich überarbeitet, sodass hier zukünftig die Verfahrensregelungen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Baden-Württemberg zur Anwendung kommen.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

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