Eine Pflegerin schiebt eine Bewohnerin eines Pflegeheims in einem Rollstuhl über den Flur.

Anhörung

Gesetz über die Einführung einer Ausbildung zur Pflegeassistenzkraft

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Mit dem vorliegenden Gesetz werden folgende Punkte verfolgt:

  1. Die beiden bisherigen Helferausbildungen sollen in eine höherwertige und an die generalistische Pflegeausbildung aus dem Pflegeberufegesetz angepasste Assistenzausbildung überführt werden. Damit soll die Zusammenarbeit mit Fachkräften besser gelingen. Der Übergang für diejenigen, die eine Fachkraftausbildung anschließen wollen, soll wieder besser gewährleistet werden.
  2. Mit einer längeren und verbesserten Ausbildung sowie Definition von selbstständigen und delegierbaren Tätigkeiten sollen die Kompetenzen in einem neuen Berufsbild gesetzlich festgeschrieben werden. Damit wird eine Einordnung zwischen Pflegehilfskräften und den Fachkräften erreicht.
  3. Mit einer aufgewerteten und längeren Pflegeausbildung für Personen mit Hauptschulabschluss und Ausbildungswillige mit einer vergleichbaren im Ausland erworbenen Qualifikation soll ein eigenständiger Beitrag zur Lösung beim Personalbedarf in der Pflege geleistet werden.

Mit dem Gesetz soll die Assistenzausbildung der Ausrichtung der Fachausbildung angeglichen werden. Insbesondere soll durch die Schaffung eines Pflegeassistenzberufs darauf reagiert werden, dass auch für Menschen, die nicht als Fachkräfte in der Pflege tätig sind, die fachlichen Anforderungen zunehmend steigen. Durch eine Ausbildungszeit von 24 Monate wird sichergestellt, dass auch Pflegeassistenzkräfte über fundierte pflegerische Kenntnisse verfügen und sich sowohl in der Kranken- als auch in der Altenpflege sicher bewegen können. Insofern zielt das Gesetz auch darauf ab, Pflegeassistenzkräfte flexibel in verschiedenen Bereichen einsetzen zu können. Durch die Angleichung an die Fachkraftausbildung wird gewährleistet, dass die Zusammenarbeit zwischen Fachkräften und Pflegeassistenzkräften gelingt. Die Schaffung des Pflegeassistenzberufs soll außerdem zu einer Aufwertung führen. Schließlich zielt das Gesetz darauf ab, eine anschließende Fachkraftausbildung nach dem Pflegeberufegesetz passgenauer zu ermöglichen. Es wirkt insofern dem gravierenden Fachkräftemangel in der Pflege entgegen.

Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 11. Juli 2022 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der SPD-Fraktion über die Einführung einer Ausbildung zur Pflegeassistenzkraft (PDF)

Sie konnten den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion bis zum 11. Juli 2022 kommentieren.

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.