Frau am Computer. (Bild: Land Baden-Württemberg)

Anhörung

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung

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Mit dem Gesetz (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg) soll die Digitalisierung der Verwaltung weiter vorangetrieben und der freie Zugang zu offenen Daten im Gesetz verankert werden. Dadurch soll der Privatwirtschaft ermöglicht werden, niederschwellig neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Öffentliche Stellen sollen einfacher Zugang zu Informationen erhalten. Für Privatpersonen soll die Transparenz staatlichen Handelns erhöht und ihre Teilhabe vereinfacht werden.

Die Chancen von Open Data liegen insbesondere in der erhöhten Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und damit verbunden in ihrer Teilhabe an politischen Prozessen (Open Government). Bislang gibt es in Baden-Württemberg keine Pflicht, Open Data zur Verfügung zu stellen. Dabei sind Daten der Rohstoff des Informationszeitalters – allerdings nur, wenn sie zugänglich gemacht werden. Der freie Zugang zu offenen Daten macht Regierungs- und Verwaltungshandeln transparent und nachvollziehbar. Er eröffnet neue Möglichkeiten der digitalen Teilhabe und eine bessere Zusammenarbeit von Bürgern mit der Verwaltung und umgekehrt.

Insbesondere staatlicherseits bestehen auf den unterschiedlichen Ebenen große Mengen an Daten. Bund, Länder und Gemeinden sind mit die größten Sammler und Halter von Daten. Diese Daten sind in der Regel jedoch nicht frei zugänglich. Vor allem seitens der Wirtschaft besteht ein großes Interesse an Open Data, da die Daten der öffentlichen Hand von besonders hoher Qualität sind. Ein entscheidender Punkt ist dabei die Öffnung für die gewerbliche Wirtschaft. Dadurch sind die Datenbestände der öffentlichen Hand ein Schatz, der dringend gehoben werden sollte. Durch die fehlende Pflicht zu Open Data geht der Wirtschaft in Baden-Württemberg ein erhebliches Wertschöpfungspotenzial verloren. Das Marktpotenzial wird für die EU auf 100 bis 140 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Davon entfallen etwa zehn Prozent auf die Bundesrepublik Deutschland. Auch Baden-Württemberg könnte hierbei partizipieren.

Zur Verfügung zu stellende offene Daten im Sinne dieses Gesetzes sind dabei ausdrücklich nur anonymisierbare Daten oder Daten mit Sachbezug. In Bezug auf personenbezogene Daten gelten die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Die angeschriebenen Verbände haben bis zum 8. September 2021 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion über die Förderung der elektronischen Verwaltung (PDF)

Sie konnten den Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion bis zum 8. September 2021 kommentieren.

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.