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Anhörung

Gesetz zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg

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Mit dem Gesetzentwurf sollen die bisherigen Klimaschutzziele des Landes auf das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahre 2040 nachjustiert werden. In diesem Zusammenhang werden im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg bestehende Instrumente für die Umsetzung erweitert und neue Maßnahmen vorgesehen.

Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg wird im Anschluss an die Novelle aus dem vergangenen Jahr abermals geändert. Der Entwurf beinhaltet einen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage deutlich progressiveren Pfad bei der Minderung von Treibhausgasemissionen und sieht den Ausbau von Umsetzungsinstrumenten und -maßnahmen vor.

Das neue Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg soll Klimaneutralität herbeiführen. Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 löst dafür das bisher bestehende Reduktionsziel von 90 Prozent bis zum Jahr 2050 ab. Im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz wird das Zwischenziel des Landes für das Jahr 2030 ebenfalls deutlich angehoben auf nunmehr minus mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990.

Die Landesverwaltung soll ihre Vorbildfunktion im Klimaschutz noch engagierter wahrnehmen als bisher und sich bereits bis zum Jahre 2030 klimaneutral organisieren.

Darüber hinaus wird das Gesetz weiter entwickelt: Von einem reinen Rahmengesetz für Politik und Verwaltung wird es zu einem Regelwerk, das vermehrt auch auf die Umsetzung voranreiben soll. Die mit der vergangenen Novelle eingeführte Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Pflicht) auf Dachflächen von Nichtwohngebäuden wird nun auch auf Neubauten von Wohngebäuden erstreckt. Zudem soll die PV-Pflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen von Gebäuden greifen. Der Schwellenwert für die ebenfalls schon bestehende PV-Pflicht auf Parkplatzflächen wird von bislang mehr als 75 Stellplätzen auf 35 Stellplätze abgesenkt. Damit werden künftig deutlich mehr Parkplatzflächen erfasst.

Der weltweite Klimawandel stellt die Politik – auch unterhalb der Ebene der Nationalstaaten – vor komplexe wissenschaftliche Fragestellungen. An die Stelle des bestehenden Beirats für den Klimaschutz soll daher ein Klima-Sachverständigenrat treten, dessen Mitglieder durch wissenschaftliche Fachkenntnis ausgewiesen sind. Der Sachverständigenrat soll den Landtag und die Landesregierung bei deren Aufgabenerfüllung unterstützen.

Die angeschriebenen Verbände haben bis zum 29. August 2021 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Landtag Baden-Württemberg: Entwurf der Fraktionen GRÜNE und CDU des Gesetzes zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (PDF)

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

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