Die Regelungsänderung betrifft das Schulgesetz für Baden-Württemberg.
Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die berufliche Orientierung an den Gymnasien gestärkt und der Bildungsauftrag der Gymnasien dahingehend erweitert werden, dass die Schülerinnen und Schüler sowohl auf ein Studium als auch auf eine berufliche Ausbildung vorbereitet werden.
Die Vorbereitung auf das Berufsleben ist ein wichtiger Teil der schulischen Ausbildung.
Auch die Gymnasien sollen die Schülerinnen und Schüler daher auf die berufliche Ausbildung vorbereiten und deren Gleichwertigkeit zur akademischen Bildung vermitteln.
Mit Blick auf den Fachkräftemangel und zahlreiche nicht besetzte Ausbildungsplätze ist es ferner notwendig und zielführend, Schülerinnen und Schülern der Gymnasien die Möglichkeiten und Vorteile einer beruflichen Ausbildung stärker näher zu bringen.
Bisher sind die Gymnasien gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 des Schulgesetzes lediglich dazu angehalten, die Schülerinnen und Schüler zur Studierfähigkeit zu führen. Die Bestimmung soll daher dahingehend ergänzt werden, dass die Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Schulbildung ausdrücklich auch zur Aufnahme einer beruflichen Ausbildung befähigt werden sollen. Die bisherige „Kann-Regelung“ in Absatz 3 wird als zu schwach angesehen.
Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (PDF)
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