Handlungsfeld Landwirtschaft
Ziel / Nutzen:
- Schutz vor Schäden durch Extremwetterereignisse durch Überdachungssysteme (Hagel, Starkregen) und durch Abdeckungen (Frost)
- Sicherung der Erträge und der Qualität der Erzeugnisse
Beschreibung: Wertvollen Kulturen im Obstbau und anderen Sonderkulturen sollen durch Überdachung (zum Beispiel mit Hagelnetzen und / oder Foliendächern) geschützt werden. Auch soll verstärkter Schutz der Kulturen vor Früh- und Spätfrösten durch Abdecken mit Vliesen, Frostschutzberegnung et cetera gewährleistet werden.
Zuständigkeit: Landwirtschaftsverwaltung
Beteiligung: Produktionsbetriebe, Beratung, Verbände
Umsetzungsbeginn(-abschluss): Fortlaufend
Ziel / Nutzen: Verminderung von finanziellen Verlusten im Obst- und Weinbau durch extreme Witterungsereignisse, Stärkung der eigenverantwortlichen betrieblichen Risikovorsorge, Schaffung eines Anreizes für den Abschluss einer Versicherung, um dadurch die wirtschaftliche Beeinträchtigung im Schadensfalle zu reduzieren, sowie Ablösung der bisherigen staatlichen Ad-hoc-Hilfen durch ein langfristig angelegtes Risikomanagementsystem.
Beschreibung: Die Häufigkeit und das Ausmaß extremer Wetterereignisse haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen und werden aufgrund des globalen Klimawandels wahrscheinlich weiter zunehmen. Vor diesem Hintergrund kommt dem Risikomanagement in der Landwirtschaft eine wesentliche Bedeutung zu. Seit 2019 besteht über das Pilotprojekt Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau eine Fördermöglichkeit. Durch einen Zuschuss zu den Versicherungsprämien für eine Deckung von witterungsbedingten Verlusten im Wein- und Obstbau werden finanzielle Verluste vermindert.
Durch die Förderung der Versicherungsprämien bei Einzel- beziehungsweise Mehrgefahrenversicherungen gegen klimawandelbedingte Risiken sollen landwirtschaftliche Betriebe im Aufbau eines eigenverantwortlichen innerbetrieblichen Risikomanagements unterstützt werden.
Zuständigkeit: Landwirtschaftsverwaltung
Beteiligung: Produktionsbetriebe, Beratung, Versicherungsunternehmen
Umsetzungsbeginn(-abschluss): 2020 als Pilotprojekt, ab 2023 als dauerhafte Fördermaßname
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