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Beamtenversorgungsgesetz

Im Zuge der Neuregelung des Sozialen Entschädigungsrechts und der Einführung eines neuen Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) wird das Bundesversorgungsgesetz zu Beginn des Jahres 2024 außer Kraft treten.

Mit dem Gesetzesentwurf soll die Nachfolgeregelung auf Landesebene für den Unfallausgleich im Beamtenversorgungsrecht geschaffen werden. Weiter wird ein Übergangsgeld für kraft Gesetzes in den einstweiligen Ruhestand getretene verbeamtete Personen geregelt.

Im Besoldungsbereich soll § 62b Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) um eine klarstellende Regelung zur Zulage für stellvertretende Kanzlerinnen und Kanzler an Hochschulen in Fällen geteilter Stellvertretung ergänzt werden. Zudem soll eine klarstellende Anpassung der Ermächtigung zum Erlass der Anwärterauflagenverordnung in § 79 LBesGBW erfolgen.

Darüber hinaus sollen Änderungen im Bereich der Pflege nach Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung – auf die Beihilfe übertragen werden und es wird eine Rechtsgrundlage für die Gewährung einer Beihilfe zu digitalen Pflegeanwendungen geschaffen.

Kommentare : zum Beamtenversorgungsgesetz

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3. Kommentar von :ohne Name 53646

Entwurf

Ich finde es im Großen und Ganzen gut so. Schön wäre eine Vereinfachung der Bürokratie in der Beihilfe und einen festen Ansprechpartner wenn man bei dienstlichen Tätigkeiten in eine solche Situation GdB gerät. Es geht um Fürsorgepflicht und um Dienstunfälle- das scheint nicht allen hier klar zu sein. Bei Angestellten gibt es dafür die

Ich finde es im Großen und Ganzen gut so. Schön wäre eine Vereinfachung der Bürokratie in der Beihilfe und einen festen Ansprechpartner wenn man bei dienstlichen Tätigkeiten in eine solche Situation GdB gerät.

Es geht um Fürsorgepflicht und um Dienstunfälle- das scheint nicht allen hier klar zu sein. Bei Angestellten gibt es dafür die Berufsgenossenschaft, bei Beamten ist das (leider) nicht so gut geregelt. Selbst schon erfahren.
Digitale Pflegeleistung verstehe ich ohne Beispiel leider auch nicht.

Die Plattform hier finde ich gut- endlich mehr Beteiligung möglich.

2. Kommentar von :sommer2023

§ 50 Abs. 1 Grad der Behinderung "Zahlungen"?

Warum erhält man als Beamter bei einem GdB von 30 eine Geldleistung von 171,-- EURO??? oder mehr..... Das erschließt sich mir überhaupt nicht. Ich war Angestellte im öffentlichen Dienst und bin seit Jahrenzehnten GdB 50. Bin jetzt 76 Jahre alt. Also Gleichheitsgrundsatz: Hiermit beantrage ich auch eine Zahlung von 346,-- EURO . Die

Warum erhält man als Beamter bei einem GdB von 30 eine Geldleistung von 171,-- EURO??? oder mehr.....
Das erschließt sich mir überhaupt nicht. Ich war Angestellte im öffentlichen Dienst und bin seit Jahrenzehnten GdB 50. Bin jetzt 76 Jahre alt.

Also Gleichheitsgrundsatz: Hiermit beantrage ich auch eine Zahlung von 346,-- EURO .
Die erforderlichen Unterlagen sende ich Ihnen zu.

Vielen Dank.




1. Kommentar von :Steph

Grundsätzliches

- der Text ist relativ gut verständlich - Fachbegriffe bleiben unklar ("digitale Pflegeanwendung", "Unfallausgleich") - wer soll den Entwurf kommentieren? Inhaltlich können das nur Leute, die sich sowieso mit der Materie auskennen => Angemessenheit der Neuregelung nicht beurteilbar => Bürger:innenbeteiligung sollte sich mit Grundsätzlichen

- der Text ist relativ gut verständlich
- Fachbegriffe bleiben unklar ("digitale Pflegeanwendung", "Unfallausgleich")
- wer soll den Entwurf kommentieren? Inhaltlich können das nur Leute, die sich sowieso mit der Materie auskennen => Angemessenheit der Neuregelung nicht beurteilbar => Bürger:innenbeteiligung sollte sich mit Grundsätzlichen beschäftigen statt mit technischen Details, ist das hier wirklich ernst gemeint?
=> Grundsätzlich: Warum bekommen nur Reiche und Landesbedienstete eine gute medizinische Versorgung? Weg mit Beihilfe und privater KV! "Bürgerversicherung" für alle!
Während Covid waren für kurze Zeit alle gleich geschützt. Jetzt sind wieder sowieso schon Privilegierte am Zug. Ich schäme mich.