Errichtung einer Landespflegekammer

Symbolbild: Eine Pflegeassistentin mit einer Bewohnerin des Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Soziales

Online-Kommentierung

Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer werden die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer gelegt. Durch diese soll die Attraktivität des Berufsstandes erhöht und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

238. Kommentar von :ohne Name 48049
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
237. Kommentar von :ohne Name 48049

Ja zur Pflegekammer!

Eine Vertretung der Pflegekräfte im Landtag BW bedeutet eine Stimme für die Pflege in Baden-Württemberg und damit eine Aufwertung nicht nur der Lebensqualität und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte, sondern auch eine Verbesserung der Bedingungen derer, die sich in Pflege befinden. Lassen wir die in der Pflege Verantwortlichen für sich selbst

Eine Vertretung der Pflegekräfte im Landtag BW bedeutet eine Stimme für die Pflege in Baden-Württemberg und damit eine Aufwertung nicht nur der Lebensqualität und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte, sondern auch eine Verbesserung der Bedingungen derer, die sich in Pflege befinden. Lassen wir die in der Pflege Verantwortlichen für sich selbst sprechen, statt über sie zu reden.

236. Kommentar von :Anna

Ja zur Pflegekammer.

Ich hoffe sehr, dass die Bemühungen um den Gesetzesentwurf endlich Anklang finden werden. Meiner Meinung nach liefert dieser gute Rahmenbedingungen für mehr Aktions- und Handlungsspielräume für eine Vertretung der Pflegeberufe. Es ist an der Zeit, dass es auch für die Pflege ein Äquivalent zu den anderen Kammern der Gesundheitsberufe entsteht.

Ich hoffe sehr, dass die Bemühungen um den Gesetzesentwurf endlich Anklang finden werden.
Meiner Meinung nach liefert dieser gute Rahmenbedingungen für mehr Aktions- und Handlungsspielräume für eine Vertretung der Pflegeberufe.
Es ist an der Zeit, dass es auch für die Pflege ein Äquivalent zu den anderen Kammern der Gesundheitsberufe entsteht. Dabei ist hervorzuheben, dass sich der vorliegende Gesetzentwurf darum bemüht eine ausgegelichene Geschlechterverteilung (Frauen und Männer in gleicher Zahl als Vertretung) bemüht, sowie die Expertise von Hochschulangehörigen und Pflegeexperten*innen fordert. Die Forderung nach einer Pflegekammer sehe ich nicht als Mittel zur Beschwichtigung, sondern als längst überfällige Einrichtung für mehr Präsenz und Empowerment in den verschiedenen Entscheidungsprozessen (berufs-/ politisch, strukturell, ökonomisch) die den Pflegeberuf und seine Entwicklung betreffen.
Wir brauchen eine Vertretung, die auch aufgrund von rechtlichen Rahmenbedingungen garantieren kann, dass eine organisierte Expertengruppe für dringliche Entscheidungen beteiligt oder sogar eigenständig eingesetzt werden kann, denn bisher hat die Pflege meiner Meinung nach keine Stimme.

235. Kommentar von :Samira

Ja zur Pegekammer!

Lange Zeit warten wir schon auf eine Kammer, die uns vertritt und für die Pflege einsteht. Somit ist es an der Zeit, dass wir uns auch dafür stark machen und dafür stimmen. Es ist ein wichtiger und längst notwendiger Schritt, damit die größte Berufsgruppe gehört, ernstgenommen und gesehen wird und das nicht nur in der Politik! Wir brauchen

Lange Zeit warten wir schon auf eine Kammer, die uns vertritt und für die Pflege einsteht. Somit ist es an der Zeit, dass wir uns auch dafür stark machen und dafür stimmen.

Es ist ein wichtiger und längst notwendiger Schritt, damit die größte Berufsgruppe gehört, ernstgenommen und gesehen wird und das nicht nur in der Politik! Wir brauchen Veränderung und Mitbestimmung!

234. Kommentar von :ohne Name 48041

Ja zur Pflegekammer!

Sehr geehrter Herr Minister Lucha, sehr geehrte Mitglieder des Landtages, ich begrüße ausdrücklich die Einrichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Gesundheitspolitik ist heute nicht ohne die direkte Beteiligung der Pflegeprofession in allen Bereichen der öffentlichen Gesundheitspflege möglich. Die demographische Entwicklung wird

Sehr geehrter Herr Minister Lucha, sehr geehrte Mitglieder des Landtages,
ich begrüße ausdrücklich die Einrichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Gesundheitspolitik ist heute nicht ohne die direkte Beteiligung der Pflegeprofession in allen Bereichen der öffentlichen Gesundheitspflege möglich. Die demographische Entwicklung wird dies von Jahr zu Jahr deutlicher zur Erscheinung bringen. Die durch eine Kammer staatlich institutionalisierte berufliche Selbstverwaltung der Pflege ist deshalb ein längst überfälliger Schritt. Nur so kann sich das Berufsbild der Pflege weiterentwickeln. Dies ist umso notwendiger als der Rückzug aus den Pflegeberufen durch den Sinnverlust in der Arbeit mindestens ebenso bedingt ist, wie durch mangelnde gesellschaftliche Anerkennung, Bezahlung und Karrieremöglichkeiten.
Nach fast 40 jähriger Berufstätigkeit ist die Einrichtung einer Landespflegekammer für mich ein echter Lichtblick und eine Chance, dass die Berufsgruppe ihre Geschicke mehr selbst in die Hand nimmt.

233. Kommentar von :Jessica

JA! zur Pflegekammer

Eine Pflegekammer bietet die Chance, die bislang losen Kräfte zu bündeln und die beruflichen Belange der Pflegenden mittels einer anerkannten Institution zu vertreten. Meines Erachtens wurde unser Berufsstand viel zu lange Zeit durch Fachfremde reguliert. Zudem geht es auch darum, pflegerische Aufgaben- und Kompetenzprofile klar zu definieren, was

Eine Pflegekammer bietet die Chance, die bislang losen Kräfte zu bündeln und die beruflichen Belange der Pflegenden mittels einer anerkannten Institution zu vertreten. Meines Erachtens wurde unser Berufsstand viel zu lange Zeit durch Fachfremde reguliert.
Zudem geht es auch darum, pflegerische Aufgaben- und Kompetenzprofile klar zu definieren, was zu einer Schärfung des beruflichen Selbstverständnisses, aber auch zur Sicherheit beruflich Pflegender beiträgt.
Durch die Registrierung werden endlich alle Pflegenden samt ihrer Qualifizierung erfasst, was in Zukunft belastbare Aussagen und Erhebungen zum Berufsstand möglich macht.
Und nicht zuletzt kann eine Pflegekammer zur Qualitätssicherung beitragen, wenn einheitliche Standards angewandt werden und die Aus- Fort- und Weiterbildung zentral gesteuert wird.

232. Kommentar von :Claudia Ohlrogge

Antwort auf Beitrag Nr. 219:

"Wieso braucht jedes Bundesland eine Pflegekammer?" Weil das der Gesetzgeber so vorsieht. Kammern können grundsätzlich nur auf Länderebene gegründet werden. Auch die Mediziner*innen sind Mitglied in der Landesärztekammer des Bundeslandes, in dem sie tätig sind. Die Bundesärztekammer ist lediglich eine Arbeitsgemeinschaft der 17

"Wieso braucht jedes Bundesland eine Pflegekammer?"
Weil das der Gesetzgeber so vorsieht. Kammern können grundsätzlich nur auf Länderebene gegründet werden. Auch die Mediziner*innen sind Mitglied in der Landesärztekammer des Bundeslandes, in dem sie tätig sind. Die Bundesärztekammer ist lediglich eine Arbeitsgemeinschaft der 17 Landesärztekammern.

231. Kommentar von :ohne Name 46197

Haben Ärzte Angst vor der großen Pflegekammer?

Es ist unstrittig, dass die Ärzte eine große Lobby und eine riesige Macht haben. In der Vergangenheit wurde die Pflege schön "klein" gehalten, das darf nicht länger akzeptiert werden! Die Pflege spielt in der Gesundheitsversorgung eine ganz entscheidende Rolle! Wir benötigen daher neben der Ärztekammer auch eine Pflegekammer und zwar auf Augenhöhe!

Es ist unstrittig, dass die Ärzte eine große Lobby und eine riesige Macht haben. In der Vergangenheit wurde die Pflege schön "klein" gehalten, das darf nicht länger akzeptiert werden! Die Pflege spielt in der Gesundheitsversorgung eine ganz entscheidende Rolle! Wir benötigen daher neben der Ärztekammer auch eine Pflegekammer und zwar auf Augenhöhe! Über 100.000 Mitglieder bedeutet endlich auch von den anderen Berufsgruppen gesehen und gehört zu werden! Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung. Ja zur Landespflegekammer in BW!

230. Kommentar von :ohne Name 48035

JA! zur Pflegekammer

Ich finde die Einrichtung schon sehr wichtig. Sollte jetzt unbedingt mal umgesetzt werden.

229. Kommentar von :ohne Name 46197

Pflegekammer unbedingt!!!!!

Ja zur Pflegekammer: - Anerkennung als Heilberuf! - Auf Augenhöhe mit anderen Professionen! - Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung! - politisches Mitspracherecht durch >100.000 Mitglieder in BW! - 68% der Pflegenden wollen eine Pflegekammer (Stichprobe 2018) - Weg mit dem Quorum von 60%! - monatlicher Beitrag von ca. 10 € ist für alle

Ja zur Pflegekammer:
- Anerkennung als Heilberuf!
- Auf Augenhöhe mit anderen Professionen!
- Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung!
- politisches Mitspracherecht durch >100.000 Mitglieder in BW!
- 68% der Pflegenden wollen eine Pflegekammer (Stichprobe 2018)
- Weg mit dem Quorum von 60%!
- monatlicher Beitrag von ca. 10 € ist für alle machbar und steuerlich absetzbar!
- Endlich Klarheit über Anzahl und Qualifikation der Pflegenden in BW (Strategieentwicklung ist dann möglich!)
- Es gibt keine Alternative!
Pflegekammer JETZT ODER NIE!!!!!!!