Errichtung einer Landespflegekammer

Symbolbild: Eine Pflegeassistentin mit einer Bewohnerin des Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Soziales

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Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer werden die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer gelegt. Durch diese soll die Attraktivität des Berufsstandes erhöht und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.

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Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

228. Kommentar von :ohne Name 48034

Pflegekammer unbedingt!

Eine Pflegekammer ist dringend notwendig, um die notwendigen Reformen in der Pflege zu unterstützen und die Versorgungsqualität zu verbessern.

227. Kommentar von :ohne Name 46197

Ja zur Pflegekammer

Ich bin für die Einrichtung einer Landespflegekammer in BW!

226. Kommentar von :Simon Weiß

Pflegekammer jetzt!

Nutzen wir die Chance endlich selbstbestimmt für die Interessen unser Berufsgruppe einzustehen!

225. Kommentar von :Dr. M. Schreiber

Nein zur Pflegekammer - politisches Handeln jetzt!

Auch in Baden-Württemberg (BW) reicht der Blick nicht über den Tellerrand - rückabgewickelte Pflegekammern in anderen Bundesländern werden ignoriert! Auch in BW will die Politik im Verein mit "engagierten Verwaltungspflegenden" längst überfällige Lösungen auf die lange Bank - hinein in eine neu zu gründende Institution, einen neuen Wasserkopf,

Auch in Baden-Württemberg (BW) reicht der Blick nicht über den Tellerrand - rückabgewickelte Pflegekammern in anderen Bundesländern werden ignoriert!
Auch in BW will die Politik im Verein mit "engagierten Verwaltungspflegenden" längst überfällige Lösungen auf die lange Bank - hinein in eine neu zu gründende Institution, einen neuen Wasserkopf, verschieben. Die Pflegekammer ist zur Lösung drängender, lang bekannter Probleme in unserem Gesundheitssystem weder notwendig noch mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet.
Lösungen können nur auf landespolitischer und bundespolitischer Ebene, ggf. zusammen mit Gewerkschaften, umgesetzt und erzielt werden.

BefürworterInnen der Kammer wurden in einer hoch suggestiven Umfrage aufs Glatteis geführt! Chapeau an die Organisatoren!!!
Aber - Eine katastrophale Rücklaufquote von ca. 35% sowie ein in die Irre führender Fragenkatalog führen gerade NICHT zu repräsentativen Ergebnissen! Eine große Mehrheit der Pflegenden lehnt die Kammer ab!

Fordern sie jetzt politisches Handeln!
Lassen sie es nicht zu, dass sich Herr Lucha mit billigen Manövern (Gründung eines neuen Wasserkopfs) aus der Verantwortung stiehlt!

Lassen sie sich von niemandem Sand in die Augen streuen! (auch nicht von ihren "wohlmeinenden" Standespolitikern)

Dies schreibt ein Arzt, der wie seine angestellten KollegInnen, Pflichtmitglied einer Kammer ist. Und - der wie seine KollegInnen während seines Berufslebens einen in der Summe FÜNFstelligen Eurobetrag an Kammerbeitrag bezahlt hat. Einen "return on invest" aus der Kammer hat weder er noch andere erlebt, realisiert oder gespürt.
Positive Veränderungen im Berufsalltag wurden auf dem Boden gewerkschaftlicher Arbeit erzielt.

Lehnen sie die Gründung einer Pflegekammer ab!

224. Kommentar von :Stefan S

Irre

Als würde irgend eine Pflegekraft in diesem Land davon angehalten, sich für den Beruf oder die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu engagieren, ihn politisch/fachlich zu gestalten oder sich fortzubilden. Als könne, wer Lust verspürt, Regeln und Leitlinien aufzustellen oder Qualität zu kontrollieren, nicht in Führungsverantwortung, in die

Als würde irgend eine Pflegekraft in diesem Land davon angehalten, sich für den Beruf oder die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu engagieren, ihn politisch/fachlich zu gestalten oder sich fortzubilden.

Als könne, wer Lust verspürt, Regeln und Leitlinien aufzustellen oder Qualität zu kontrollieren, nicht in Führungsverantwortung, in die Pflegewissenschaft oder zu Heimaufsicht und MD gehen.

Wozu also diese Kammer?

223. Kommentar von :Ernst Olbricht - Pflegefachkraft

Ernst Olbricht - Landespflegekammer

Ja, ich will die Pflegekammer in Baden-Württemberg, weil die Nein-Sager erkennen werden, daß nur eine Gemeinschaft aus 100.000 Mitgliedern etwas für die Pflegearbeit erreichen können.
Mit pflegestolzen Grüßen
Ernst Olbricht

222. Kommentar von :ohne Name 48018

Pflegekammer JETZT - auf jeden Fall !!

Um politisch Gehör auf Landes- wie auch auf Bundesebene zu schaffen bedarf es dringend eine berufsständische Vertretung in Form einer Pflegekammer.Die Weiternetiwkcklung des Pflegeberufs muss auf allen Ebenen durch den eigenen Berufsstand erfolgen!

221. Kommentar von :ohne Name 48016

Errichtung einer Landespflegekammer

Bin dafür,
eine große Gemeinschaft kann was erreichen, was für uns als Pflegende wesentlich ist.

220. Kommentar von :ohne Name 48014

Pflegekammer

Ich bin klar gegen eine Pflegekammer, vor allem zum jetzigen Zeitpunkt. Ich befürchte dass es nur ein teurer Verwaltungsapparat würde, denn wie ich gelesen habe gäbe es nur das "Recht auf Anhörung", keinerlei Mitbestimmung. Im Moment sollte schnellstmöglich jeder Cent in die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Pflege gesteckt werden. Sonst

Ich bin klar gegen eine Pflegekammer, vor allem zum jetzigen Zeitpunkt. Ich befürchte dass es nur ein teurer Verwaltungsapparat würde, denn wie ich gelesen habe gäbe es nur das "Recht auf Anhörung", keinerlei Mitbestimmung. Im Moment sollte schnellstmöglich jeder Cent in die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Pflege gesteckt werden. Sonst geben in den nächsten Jahren noch mehr Pflegekräfte ihren Beruf auf.

219. Kommentar von :ohne Name 48015

Landespflegekammer

Hallo; zunächst nur eine Frage: Wieso braucht jedes Bundesland eine Pflegekammer?