Errichtung einer Landespflegekammer

Symbolbild: Eine Pflegeassistentin mit einer Bewohnerin des Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Soziales

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Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer werden die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer gelegt. Durch diese soll die Attraktivität des Berufsstandes erhöht und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.

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Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

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208. Kommentar von :ohne Name 46197

JA zur Pflegekammer

Die Pflege wird ohne Landespflegekammer in unserem System kein politisches Gehör bekommen. Wir benötigen deshalb dringend eine Landespflegekammer in BW. Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung ist das Zauberwort. Was hätten die Ärzte für eine Macht ohne Ärztekammer? Es ist ein Zwang unter diesen Bedingungen in der Pflege zu arbeiten. Es muss sich

Die Pflege wird ohne Landespflegekammer in unserem System kein politisches Gehör bekommen. Wir benötigen deshalb dringend eine Landespflegekammer in BW. Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung ist das Zauberwort. Was hätten die Ärzte für eine Macht ohne Ärztekammer? Es ist ein Zwang unter diesen Bedingungen in der Pflege zu arbeiten. Es muss sich dringend etwas ändern! Das geht so nicht mehr weiter! Gemeinsam sind wir stark! Gemeinsam im Dreiklang mit Pflegekammer, Berufsverband und Gewerkschaft können wir etwas erreichen! Gemeinsam für die Pflege! Ich bin für eine Pflegekammer in BW.

Sven Braun

207. Kommentar von :ohne Name 46187

Weiterbildung

Interessant. Eines der wenigen Dinge, die die Pflegekammer regeln soll, natürlich trotzdem unter Aufsicht des Sozialministeriums, sind Weiterbildungen. Bereits ab 2029 soll sich die Landespflegekammer darum kümmern. Da aber das Sozialministerium ja nur Kompetenzen an die Pflegekammer weitergeben kann, die sie selbst besitzt und damit sie außer

Interessant. Eines der wenigen Dinge, die die Pflegekammer regeln soll, natürlich trotzdem unter Aufsicht des Sozialministeriums, sind Weiterbildungen. Bereits ab 2029 soll sich die Landespflegekammer darum kümmern. Da aber das Sozialministerium ja nur Kompetenzen an die Pflegekammer weitergeben kann, die sie selbst besitzt und damit sie außer Beiträge, Gebühren und Sanktionen über eine Berufsordnung auch noch etwas anderes bearbeiten kann, legt der vorgelegte Gesetzentwurf auf Seite 42 unter Artikel 3 fest, dass § 25 des Landespflegegesetzes geändert wird und das Sozialministerium ermächtigt wird, Weiterbildungen an staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten durch Rechtsverordnung zu regeln. Dann kann man diese Aufgabe erst an die Kammer weitergeben. Sonst wäre es noch peinlicher, wenn die Pflegekammer als vom Landespflegerat ausgewiesener Heilsbringer nur Pflichtmitglieder verwalten darf. Aber viel mehr Kompetenzen kann dann das Land an die Pflegekammer nicht mehr verteilen. Ein sinnloses Bürokratiemonster auf unsere Kosten.

206. Kommentar von :ohne Name 47967

Errichtung Landespflegekammer

Sorry, aber ich glaube, dass die Anschubfinanzierung für eine Landespflegekammer anderweitig dringender benötigt wird. Ich denke nicht, dass eine Pflegekammer die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern kann. Dies zeigt sich in Rheinland-Pfalz, wo sich seit Bestehen der dortigen Pflegekammer nichts Erwähnenswertes getan hat. In Niedersachsen

Sorry, aber ich glaube, dass die Anschubfinanzierung für eine Landespflegekammer anderweitig dringender benötigt wird. Ich denke nicht, dass eine Pflegekammer die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern kann. Dies zeigt sich in Rheinland-Pfalz, wo sich seit Bestehen der dortigen Pflegekammer nichts Erwähnenswertes getan hat. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein mussten die Pflegekammern wieder abgewickelt werden. Auch hier wurde eine Menge Geld verschwendet. Wie können Sie Herr Lucha die Augen davor verschließen, dass die Pflegekammern in diesen Bundesländern gescheitert sind? Warum jetzt das gleiche Experiment in Baden-Württemberg? Ich werde mich jedenfalls nicht freiwillig registrieren lassen, um dann einen Pflichtbeitrag zu zahlen für eine Organisation, die uns Pflegenden gar nichts bringt. Und ich will mich auch nicht gängeln lassen im Hinblick auf Pflichtfortbildungen, wo ich davon abhängig bin, dass mein Arbeitgeber mich freistellt. Unsere Arbeitsbedingungen und die Bezahlung werden in Tarifverträgen ausgehandelt und da ist eine Pflegekammer schlicht nicht zuständig. Also lassen Sie es bleiben, Herr Lucha.

205. Kommentar von :ohne Name 47797

Die Pflegekammer ist der einzige Weg

Die Pflege braucht eine stärkere Lobby. Ich denke, das ist allen klar. Um den Weg wird leidenschaftlich gestritten. Jedoch konnte noch niemand einen Weg zeigen, der an einer Pflegekammer vorbei führt. Gerade das Beispiel Niedersachsen und Bayern zeigt doch, dass alle anderen Wege gescheitert sind. Seit der Abschaffung in Niedersachsen und der

Die Pflege braucht eine stärkere Lobby. Ich denke, das ist allen klar. Um den Weg wird leidenschaftlich gestritten. Jedoch konnte noch niemand einen Weg zeigen, der an einer Pflegekammer vorbei führt.

Gerade das Beispiel Niedersachsen und Bayern zeigt doch, dass alle anderen Wege gescheitert sind. Seit der Abschaffung in Niedersachsen und der Einführung des Pflegerings in Bayern läuft gar nichts mehr.

Insofern geht es nicht ohne Zwangsmitgliedschaft und Pflegekammer. Daher: Weitermachen und nicht beirren lassen. Eine Pflegekammer tut der Pflege gut.

204. Kommentar von :guddesworld

Nein zur Pflegekammer

Bitte verschont uns mit einer Kammer! Zur Erinnerung an alle: Kammern wurden für "selbständige" Berufe wie z.B. Ärzte, Architekten und Handwerker geschaffen in denen diese sich selbst verwalten. Die Pflege ist kein selbstständiger Beruf. Die Möglichkeit als selbstständige Pflegekraft zu arbeiten wurde von Gesetzgeber sogar abgeschafft bzw.

Bitte verschont uns mit einer Kammer! Zur Erinnerung an alle: Kammern wurden für "selbständige" Berufe wie z.B. Ärzte, Architekten und Handwerker geschaffen in denen diese sich selbst verwalten. Die Pflege ist kein selbstständiger Beruf. Die Möglichkeit als selbstständige Pflegekraft zu arbeiten wurde von Gesetzgeber sogar abgeschafft bzw. untersagt! Desweiteren sind wir immer auch von den Anweisungen (Diagnosestellungen, Verordnungen ect.) von 1. Ärzten und 2. Dienstherren (Krankenhausverwaltung, PDL...) abhängig. Wem das nicht passt der sollte einen anderen Beruf wählen und seine / ihre Energie nicht auf eine Pflegekammer verwenden. Zum anderen macht ein neu geschaffener Verwaltungsapparat mit Pflegekräften in Funktionärsrollen anstatt am Bett die Situation genauso wenig besser wie Pflichtbeiträge von der so schon, in den meisten Fällen, zu geringen Entlohnung.
Was wir bräuchten ist der Wille der Allgemeinheit der Pflegenden sich für Ihre Belange einzusetzen; und zwar nicht in einer Kammer sondern selbst bzw. in der für die meisten Pflegekräfte zuständigen Gewerkschaft. Dann könnte diese auch etwas für unseren Berufsstand erreichen.
PS: denkt daran eine Kammer ist nicht für Tarifverhandlungen zuständig!¡! An der schlechte Vertretung durch die Gewerkschaft wird sich also nichts ändern, im Gegenteil: wahrscheinlich werden Pflegende austesten da sie ja den Pflichtbeitrag zur Kammer stemmen müssen.
Desweiteren befürchte ich dass dadurch noch mehr Menschen als so schon der Pflege den Rücken kehren und den Beruf hinwerfen....

Also: lasst die Kammer weg denn sie wird die "Probleme" der Pflege nicht lösen; ich befürchte das Gegenteil!

203. Kommentar von :Marc

Keine Pflegekammer in BW - kein Bürokratieaufbau, keine Pflichtbeiträge für Pflegekräfte

Die Hauptprobleme bei Leistungserbringer der Bereiche Soziales, Gesundheit und Pflege sind eine nicht ausreichende Refinanzierung, zu schlecht bezahlte Gehälter und ein daraus resultierender Fachkräftemangel. Am deutlichsten ist dies unstrittig in der Pflege. Dabei ist das Personal in der Pflege durchaus umfassend qualifiziert und ständige

Die Hauptprobleme bei Leistungserbringer der Bereiche Soziales, Gesundheit und Pflege sind eine nicht ausreichende Refinanzierung, zu schlecht bezahlte Gehälter und ein daraus resultierender Fachkräftemangel. Am deutlichsten ist dies unstrittig in der Pflege. Dabei ist das Personal in der Pflege durchaus umfassend qualifiziert und ständige Weiterbildung ist gegeben. Qualitativ gute Pflege könnte stattfinden. Voraussetzung hierfür sind aber genügend Fachkräfte und gute Finanzierung. Hier muss die Landesregierung bessere Voraussetzungen schaffen.9000 Pflegefachkräfte gaben im vergangenen Jahr in Deutschland ihren Beruf auf. Dabei gab es ohnehin schon deutlich zu wenige Pflegefachkräfte und in Zukunft wird der Bedarf an Pflege steigen. Zu diesem Ergebnis kommt auch die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie von Prof. Dr. Rothgang bzgl. eine Personalbemessungsverfahren.
Mit einer Landespflegekammer gewinnt man keine Fachkräfte. Durch Pflichtbeiträge machen sie den Beruf stattdessen noch unattraktiver. Mit großer Mehrheit erkannte das die Landesregierung Niedersachsen und löste 2021 ihre Pflegekammer auf. Eine Vollbefragung ergab zuvor, dass die Fachkräfte sehr deutlich diese ablehnte. In Schleswig-Holstein stimmten 92 % für eine Auflösung der Pflegekammer. Auch hier hatte die Landesregierung ein Einsehen.
Es mangelt weder an guten Pflegestandards noch an fachlicher Qualifikation. Es fehlen vorrangig die finanziellen und personellen Ressourcen in den Einrichtungen. Die Einführung einer Pflegekammer wäre eine Alibi-Politik, welche die wirklichen Probleme nicht angehen möchte. Eine Pflegekammer bewirkt weder einen Fachpersonalzuwachs in den Einrichtungen, noch verbessert sie die Refinanzierung von Leistungen und Gehälter. Stattdessen wird hierdurch der Beruf für Pflegefachkräfte noch unattraktiver, da sie nun auch noch mit ihren Pflicht-Beiträgen eine Pflegekammer finanzieren müssen. Der Aufbau einer solchen Institution bewirkt nicht, dass mehr Pflege- und Assistenzleistungen (und auch keine besseren) unmittelbar am bedürftigen Menschen ankommen werden. Aber genau das muss das Ziel sein. Eine Pflegekammer wäre ein unnötiger Bürokratieaufbau, welche Pflegefachkräfte mit ihren derzeit sicherlich zu geringen und unattraktiven Gehältern zusätzlich finanzieren müssten.

202. Kommentar von :ohne Name 47951

Pro Pflegekammer Ba-Wü

Pro Pflegekammer Baden- Württemberg.
Begründung: höchste Zeit!!!
In der Pflege arbeiten wir als Team und machen uns stark für unsere Pflegeempfänger. Nun ist es an der Zeit, uns zu solidarisieren und für unsere Rechte stark zu machen.
Pflege eine Stimme geben!!!

201. Kommentar von :Claudia Ohlrogge

Wir brauchen eine Pflegekammer!

„Will die (beruflich) Pflegende nicht wie bisher Amboss sein, muss sie eiligst anfangen, Hammer zu werden und nicht mehr ihr Geschick willenlos aus den Händen Anderer zu nehmen, sondern es selbst zu gestalten.“ So Agnes Karll, die vor 120 Jahren nicht darauf wartete, dass sich die Dinge von selbst verbesserten, sondern aktiv für die Interessen

„Will die (beruflich) Pflegende nicht wie bisher Amboss sein, muss sie eiligst anfangen, Hammer zu werden und nicht mehr ihr Geschick willenlos aus den Händen Anderer zu nehmen, sondern es selbst zu gestalten.“ So Agnes Karll, die vor 120 Jahren nicht darauf wartete, dass sich die Dinge von selbst verbesserten, sondern aktiv für die Interessen ihres Berufsstands eintrat.
Wie lange wollen wir weiter der Amboss des Gesundheitssystem sein?

200. Kommentar von :Claudia Ohlrogge

Errichtung der Pflegekammer längst überfällig

Oder schauen wir etwas weiter weg in die englischsprachigen Länder. Pflegekammern seit fast 100 Jahren. Ergebnis: Selbstbewusste, hoch qualifizierte Pflegende mit vielfältigen Aufgaben, Arbeiten mit den Ärzten auf Augenhöhe, hohem Respekt innerhalb der Bevölkerung. Oder nach Norwegen, Schweden, Finnland. Pflegekammer und hoher

Oder schauen wir etwas weiter weg in die englischsprachigen Länder. Pflegekammern seit fast 100 Jahren. Ergebnis: Selbstbewusste, hoch qualifizierte Pflegende mit vielfältigen Aufgaben, Arbeiten mit den Ärzten auf Augenhöhe, hohem Respekt innerhalb der Bevölkerung.

Oder nach Norwegen, Schweden, Finnland. Pflegekammer und hoher Organisationsgrad der Pflegenden. Ergebnis: Erweiterter Aufgabenbereich, gerade traumhafte Arbeitsbedingungen bei guter Bezahlung.

199. Kommentar von :Claudia Ohlrogge

Antwort auf: Typisch Baden-Württemberg

... man könnte ja einfach mal in die Nachbar- (Bundes-) Länder schauen... Gern! Schauen wir doch nach Frankreich, wo die Pflegekammer seit längerem etabliert ist und z.B. bei den jüngsten Streiks unterstützt hat.