Errichtung einer Landespflegekammer

Symbolbild: Eine Pflegeassistentin mit einer Bewohnerin des Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Soziales

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Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer werden die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer gelegt. Durch diese soll die Attraktivität des Berufsstandes erhöht und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.

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Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

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138. Kommentar von :ohne Name 47600

Landespflegekammer

Nein !!! noch einen VerwaltungsWasserKopf der nur den Kämmelingen am Schreibtisch Vorteile bringt. Warum versucht BW die Pflegefachkräfte in eine Kammer zu zwingen, die nachweislich schon krachend in NDS und SH gescheitert ist? Und die Kolleginnen und Kollegen in RP zahlen, aber sehen überhaupt keine Verbesserung. Bei ca. 110.000

Nein !!!
noch einen VerwaltungsWasserKopf der nur den Kämmelingen am Schreibtisch Vorteile bringt.

Warum versucht BW die Pflegefachkräfte in eine Kammer zu zwingen, die nachweislich schon krachend in NDS und SH gescheitert ist?
Und die Kolleginnen und Kollegen in RP zahlen, aber sehen überhaupt keine Verbesserung.

Bei ca. 110.000 Beschäftigten in BW, geht man von etwa 70 € Beitrag aus, sind das 7.700 000 €.
Da werden gut dotierte Schreibtischpöstchen verteilt werden ( oder/und man zahlt sich eine Aufwandsentschädigung aus, die dann nicht versteuert werden muss ).

Außerdem kann die Kammer nicht die Probleme in der Pflege lösen, da sie nicht die Kompetenz und die entsprechenden Rechte hat. Sie darf halt nur beraten, also nur Blablabla.
Entscheiden werden andere.

2018 haben übrigens nicht 68 % der 110000 PFk in BW für die Kammer gestimmt haben sondern nur von ca 2800 Befragten 68 %.
Auch wenn die PROZWANGSkammer dies gerne als Wahrheit verkaufen.

Macht dem Spuk ein Ende, er kostet nur viel Geld der Steuerzahler und Zwangsmitglieder, und bringt die Pflege nicht weiter

Karin Blome-Peppmüller
Krankenschwester





137. Kommentar von :Ernst Olbricht - Pflegefachkraft

Ernst Olbricht - Landespflegekammer

Ja, ich will die Pflegekammer in Baden-Württemberg, weil nur eine anhaltende Lobbyarbeit uns als Pflegende mit unseren Anliegen im Land langfristig weiterbringt. Wir Pflegende müssen Politischer denken lernen. Schaut auf die Industrie, Wirtschaft und ihre starken Interessenverbände, die machen es schon so viele Jahrzehnte uns vor und fahren sehr

Ja, ich will die Pflegekammer in Baden-Württemberg, weil nur eine anhaltende Lobbyarbeit uns als Pflegende mit unseren Anliegen im Land langfristig weiterbringt. Wir Pflegende müssen Politischer denken lernen. Schaut auf die Industrie, Wirtschaft und ihre starken Interessenverbände, die machen es schon so viele Jahrzehnte uns vor und fahren sehr gut damit!

Mit pflegestolzen Grüßen
Ernst Olbricht

136. Kommentar von :Jutta Kaltenegger

Pflegekammer einführen jetzt und ohne unüberwindliche Hürden

Wir brauchen die Pflegekammer in Baden-Württemberg (wir brauchen natürlich auch eine Bundespflegekammer - der pflegepolitische Wahnsinn endet ja nicht an der Ländlegrenze). Deshalb begrüße ich den Gesetzentwurf sehr. Leider wird er nicht umgesetzt werden, weil die Wahscheinlichkeit, dass sich 60 % der Pflegefachpersonen binnen 18 Monaten

Wir brauchen die Pflegekammer in Baden-Württemberg (wir brauchen natürlich auch eine Bundespflegekammer - der pflegepolitische Wahnsinn endet ja nicht an der Ländlegrenze). Deshalb begrüße ich den Gesetzentwurf sehr.

Leider wird er nicht umgesetzt werden, weil die Wahscheinlichkeit, dass sich 60 % der Pflegefachpersonen binnen 18 Monaten freiwillig selbst registrieren, gegen 0 tendiert. So bleibt der Entwurf ein reines Symbol eines vorgeblich guten Willens der Landesregierung, ganz nach dem Motto: Was wollt ihr? Wir haben alles getan, die Pflegekammer ist an der Pflege gescheitert.

Nun ist der Zustand, in dem sich die berufliche Pflege in Deutschland befindet, aber nicht die Ursache für fehlgeleitete Pflegepolitik, sondern deren sichtbarste Folge: Mangelnde Bildung, verschleppte und nach wie vor schleppende Akademisierung, ein Flickenteppich an unterschiedlichen Fachkraft-Qualifikationen mit ungleich verteilten Kompetenzen, eine völlig ausgeblutete Altenpflege, Pflegende, die nach 3 Jahren Corona keinerlei Energie mehr haben, sich für sich selbst zu engagieren, ...

Herr Lucha, liebe Verantwortliche der Landesregierung, heben Sie die Registrierungsklausel auf. Ein vorprogrammiertes Scheitern der Pflegekammer würde die Berufsgruppe unwiederruflich weiter schwächen. Das kann aber vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft und zunehmenden Pflegebedarfen nicht wirklich in Ihrem Interesse liegen - oder?

135. Kommentar von :Jutta Kaltenegger

Juhu, lasst uns schnell die Pflegekammer gründen!

Wir Pflegenden sind eine der größten und damit eigentlich mächtigsten Berufsgruppen im Land. Und doch werden wir immer noch fremdbestimmt durch andere und nicht gehört oder gar angehört, wenn es um unsere ureigenen Belange geht. Pflege ist ja so wichtig ... Aber leider kann kaum Jemand die wirkliche Bedeutung der Pflegeberufe einschätzen. Sogar

Wir Pflegenden sind eine der größten und damit eigentlich mächtigsten Berufsgruppen im Land. Und doch werden wir immer noch fremdbestimmt durch andere und nicht gehört oder gar angehört, wenn es um unsere ureigenen Belange geht.

Pflege ist ja so wichtig ... Aber leider kann kaum Jemand die wirkliche Bedeutung der Pflegeberufe einschätzen. Sogar Berufszugehörige haben oft Schwierigkeiten zu erklären, was professionelle Pflege - und zwar nur professonelle Pflege leisten kann. Wir scheinen allzuoft selbst nicht zu wissen, was wir wert sind.

Trägerverbände, insbesondere in der Altenhilfe und solche aus der Privatwirtschaft wollen weder eine gut ausgebildete, noch eine selbstbewusste Pflege, sondern eine, die sich klaglos weiter ausbeuten und ausbluten lässt. Verdi fürchtet um Mitglieder, wenn Pflegende künftig Beiträge in die Pflegekammer entrichten werden.

Die geballte Kraft von 110.000 professionell Pflegenden kann kein Trägerverband, kein Gesundheitsminister und kein Vertreter der sogenannten Gesundheitsökonomie, kein MDK und kein Mediziner mehr ignorieren.

Lasst uns also bitte schnell die Pflegekammer Baden-Württemberg gründen und uns aktiv dafür einsetzen, dass wir als professionell Pflegende endlich unsere eigenen Belange regeln. Für uns und für alle Patient*innen, Klient*innen und Bewohner*nnen, die dringend auf eine starke professionelle Pflege angwéwiesen sind!

134. Kommentar von :Marco Stenzel

NEIN! zur Pflegekammer

Ein klares NEIN zu Rückschritt, Zwang und mehr Berufsaussteigern! Die hier so oft angegebenen 68% Zustimmung zur Umfrage "Einrichtung einer Pflegekammer" von 2018 ist sind ein Witz. Lediglich 2977 Personen haben sich an dieser Umfrage beteiligt, also nur ein verschwindend geringer Teil der Pflegekräfte in B/W. Und dann ist auch noch sehr

Ein klares NEIN zu Rückschritt, Zwang und mehr Berufsaussteigern!

Die hier so oft angegebenen 68% Zustimmung zur Umfrage "Einrichtung einer Pflegekammer" von 2018 ist sind ein Witz.
Lediglich 2977 Personen haben sich an dieser Umfrage beteiligt, also nur ein verschwindend geringer Teil der Pflegekräfte in B/W.
Und dann ist auch noch sehr fragwürdig, wer ausgewählt wurde!
In Heidelberg wurden meines Wissens 87 Personen befragt, davon 60 Krankenpflegeschüler im 1. Lehrjahr (die nach meinem Verständnis nach noch gar nicht abstimmen dürfen, weil noch kein 3-jähriges Examen), die mit bunten Flyern und hohlen Phrasen geworben wurden.
Wenn man auf solche Tricks zurückgreifen muss um überhaupt etwas in Gang zu bringen sagt das schon Einiges aus.

Wie auch immer...ich hoffe das dieser Kelch an uns vorbeigeht und die Arbeitsbedingungen nicht noch schlechter werden!

133. Kommentar von :ohne Name 46187

Finanzielle Belastung durch eine Pflegekammer

In der Landespflegekammer bezahlen Teilzeitkräfte mit Einkommen über 1500 € einen Monatsbeitrag von 8,50 Euro. Dazu kommen Gebühren für vielerlei Dienstleistungen der Pflegekammer und Fortbildungskosten. Die Vertreterversammlung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg kann die finanziellen Belastungen im Laufe der Zeit immer weiter nach oben

In der Landespflegekammer bezahlen Teilzeitkräfte mit Einkommen über 1500 € einen Monatsbeitrag von 8,50 Euro. Dazu kommen Gebühren für vielerlei Dienstleistungen der Pflegekammer und Fortbildungskosten.
Die Vertreterversammlung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg kann die finanziellen Belastungen im Laufe der Zeit immer weiter nach oben setzen. Die Bezahler, die eigentlich nur ihren Pflegeberuf in Baden-Württemberg ausführen wollen, können sich künftigen Erhöhungen nur entziehen, wenn sie nicht mehr in ihrem Beruf oder in einem pflegefreiem Bundesland arbeiten. So sieht Selbstbestimmung durch Zwang aus.

132. Kommentar von :ohne Name 47556

klares NEIN

Wie man mit den Methoden des Mittelalters - einer "Kammer" - die Probleme der Neuzeit lösen will bleibt schleierhaft. Die Werkzeuge der Zwangsmitgliedschaft, des Zwangsbeitrages und weiterer Gängelung des Pflegepersonals finden bei der geplanten Pflegkammer ihre Anwendung. Den Ärzten und Juristen wurde zumindest die Möglichkeit einer besseren

Wie man mit den Methoden des Mittelalters - einer "Kammer" - die Probleme der Neuzeit lösen will bleibt schleierhaft. Die Werkzeuge der Zwangsmitgliedschaft, des Zwangsbeitrages und weiterer Gängelung des Pflegepersonals finden bei der geplanten Pflegkammer ihre Anwendung. Den Ärzten und Juristen wurde zumindest die Möglichkeit einer besseren Altersvorsorge durch Versorgungswerke gegeben, dies räumt man den Pflegekräften jedoch nicht ein.
In Niedersachsen und Schleswig Hollstein wurde der Irrweg der Pflegkammern zum Glück beendet!

131. Kommentar von :ohne Name 46197

Keine Bedenken wegen Beitrag

In der Landespflegekammer in Rheinland Pfalz zahlen die meisten Pflegenden einen monatlichen Beitrag von 9,80 € (bei einem Einkommen zw. 2500 - 4500 €). Die Anzahl der Mitglieder in der Landespflegekammer BW wird größer sein, sodass der monatliche Beitrag eher geringer ausfallen wird. Ferner kann man diesen Beitrag von der Steuer absetzen. Dieser

In der Landespflegekammer in Rheinland Pfalz zahlen die meisten Pflegenden einen monatlichen Beitrag von 9,80 € (bei einem Einkommen zw. 2500 - 4500 €). Die Anzahl der Mitglieder in der Landespflegekammer BW wird größer sein, sodass der monatliche Beitrag eher geringer ausfallen wird. Ferner kann man diesen Beitrag von der Steuer absetzen. Dieser monatliche Beitrag ist wichtig, damit die Kammer unabhängig ist.
JA zur Pflegekammer!!!!!!!

130. Kommentar von :Labskaus

Bedenken

Ich komme NICHT aus dem Pflegebereich und habe Bedenken bzgl. des Zwanges.
Die Ärzte, die ein wesentlich höheres Einkommen haben, können Ihren Obulus in die Ärtzekammer problemlos bezahlen.
Ob das die Pflegekräfte auch so 'aus der Portokasse' bezahlen können?

129. Kommentar von :ohne Name 47096

Ein deutliches JA zur Pflegekammer in BW!!!!

Wir benötigen dringend eine Pflegekammer in BW und die Anerkennung als Heilberuf! Was hätten die Ärzte für einen Einfluss ohne ihre Kammer? Die anderen Berufsgruppen haben es uns vorgemacht! Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung ist das Zauberwort! Auf was sollen wir noch warten? 68% der Pflegenden in BW haben für die Kammer abgestimmt! Ich

Wir benötigen dringend eine Pflegekammer in BW und die Anerkennung als Heilberuf! Was hätten die Ärzte für einen Einfluss ohne ihre Kammer?
Die anderen Berufsgruppen haben es uns vorgemacht!
Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung ist das Zauberwort! Auf was sollen wir noch warten? 68% der Pflegenden in BW haben für die Kammer abgestimmt! Ich erwarte nun eine zügige Umsetzung durch die Landesregierung.
Die Arbeitsbedingungen müssen sich dringend in der Pflege verbessern. Das geht nur im Dreiklang von Pflegekammer, Berufsverband und Gewerkschaft. Packen wir es gemeinsam an! Wir haben keine Zeit mehr!

S. Braun