Errichtung einer Landespflegekammer

Symbolbild: Eine Pflegeassistentin mit einer Bewohnerin des Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Soziales

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Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer werden die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer gelegt. Durch diese soll die Attraktivität des Berufsstandes erhöht und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.

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Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

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118. Kommentar von :M. Hoffmann

Pro Pflegekammer

Die Einführung einer Pflegekammer ist überfällig. Nur so gelingt die berufliche Festlegung allgemeingültiger Qualitätsstandards und die Befreiung des Berufes aus den Fängen der Nächstenliebe und damit der niedrigen Bezahlung. Als systemrelevanter Beruf ist eine Pflichtregistrierung obligatorisch.

117. Kommentar von :ohne Name 47253

Eine Pflegekammer ist längst überfällig!

Es ist längst überfällig, dass wir als professionelle Pflegenden politisch mit einer gemeinsamen Stimme sprechen. Wir stehen den anderen Professionen in nichts nach und es ist längst Zeit, dass wir selbst über unsere Belange entscheiden und nicht andere das für uns tun. Wir sind zahlenmäßig die am stärksten vertretene Berufsgruppe im

Es ist längst überfällig, dass wir als professionelle Pflegenden politisch mit einer gemeinsamen Stimme sprechen. Wir stehen den anderen Professionen in nichts nach und es ist längst Zeit, dass wir selbst über unsere Belange entscheiden und nicht andere das für uns tun. Wir sind zahlenmäßig die am stärksten vertretene Berufsgruppe im Gesundheitswesen. Dieser Schritt wird die Professionalisierung unseres Berufs weiter voranbringen und dazu führen, dass wir politisch auf einer Augenhöhe mit anderen Berufsgruppen kommunizieren.

116. Kommentar von :ohne Name 47247

Pflegekammer ist zwingend notwendig!!

Bitte machen Sie die Hürden zur Einführung der Pflegekammer in Ba-Wü nicht zu schwer - wir brauchen sie dringend, um als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen mehr Mitspracherecht zu haben. Wir müssen endlich effektiv unsere eigenen Belange gestalten und nicht von Lobbyisten fremdbestimmt sein! Die Kammer ist zusätzlich ein Qualitätsmerkmal -

Bitte machen Sie die Hürden zur Einführung der Pflegekammer in Ba-Wü nicht zu schwer - wir brauchen sie dringend, um als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen mehr Mitspracherecht zu haben. Wir müssen endlich effektiv unsere eigenen Belange gestalten und nicht von Lobbyisten fremdbestimmt sein!
Die Kammer ist zusätzlich ein Qualitätsmerkmal - ich zeige damit, dass ich die richtigen Qualifikationen und Fortbildungen besitze und die Bevölkerung in D professionell und auf einem qualitativ hohen Niveau pflegen kann. In vielen Bereichen könnte die Pflege auch in der Selbstständigkeit arbeiten - dies könnte in Zukunft ein großer Pfeiler in der Patientenversorgung sein, auch im ländlichen Bereich. Dafür brauchen wir eine Pflegekammer.
Minister Lucha, lassen Sie sich bitte nicht von Verdi oder kirchlichen Berufsverbänden von der Pflegekammer abbringen!!

115. Kommentar von :Sarah_99

Zwingend notwendige Pflegekammer

Schließe mich den Kolleg*innen an, dass die Pflegekammer überfällig ist. Die Themen weshalb reichen von Professionalisierung über Mitgestaltung der Berufsausbildung bis hin zu Außendarstellung des Berufsstandes.

114. Kommentar von :ohne Name 47096

eindeutiges JA zur Landespflegekammer in BW!

Sehr geehrter Herr Minister Lucha, in der Befragung zur Landespflegekammer im Jahr 2018 haben sich 68% der Pflegenden für eine Pflegekammer in BW ausgesprochen. Warum müssen sich jetzt nun mind. 60% der Pflegenden freiwillig registrieren damit die Kammer in BW endlich umgesetzt wird? Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar und eine Missachtung des

Sehr geehrter Herr Minister Lucha,
in der Befragung zur Landespflegekammer im Jahr 2018 haben sich 68% der Pflegenden für eine Pflegekammer in BW ausgesprochen. Warum müssen sich jetzt nun mind. 60% der Pflegenden freiwillig registrieren damit die Kammer in BW endlich umgesetzt wird? Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar und eine Missachtung des eindeutigen Votums der Pflegenden. Als Minister mit pflegerischem Hintergrund hätte ich von Ihnen deutlich mehr Unterstützung zur Einrichtung der Pflegekammer erwartet . Der Gesetzentwurf muss dringend angepasst und die Pflegekammer bedingungslos umgesetzt werden! Wir Pflegende müssen über unsere Belange selbständig entscheiden können, niemand anderes wird dies in zufriedenstellender Weise für uns übernehmen. Die Zeit läuft uns davon...
Sven Braun und Team
Pflegedirektor Paul-Lechler- Krankenhaus Tübingen

113. Kommentar von :ohne Name 47241

Pro Pflege & pro Pflegekammer

… weil wir eine Stimme auf Landesebene vertreten haben mit der Möglichkeit politischer Einflussnahme … als weitere Säule neben Gewerkschaften und Verbänden … um dadurch eine noch breitere und ergänzende Meinung abbilden zu können … die Professionalisierung unterstützt wird … und die positive Wahrnehmung in der Öffentlichkeit gefördert werden

… weil wir eine Stimme auf Landesebene vertreten haben mit der Möglichkeit politischer Einflussnahme
… als weitere Säule neben Gewerkschaften und Verbänden
… um dadurch eine noch breitere und ergänzende Meinung abbilden zu können
… die Professionalisierung unterstützt wird
… und die positive Wahrnehmung in der Öffentlichkeit gefördert werden kann

112. Kommentar von :Maximilian Leistenschneider

Mit Kopf, Stimme, Herz & Rückgrat für die Pflege

Eine Pflegekammer in Baden-Württemberg ist optionslos, um den Pflegeberuf in Deutschland voran zu bringen. Nach rheinland-pfälzischen Vorbild braucht es ein Organ, welches von der Pflege für die Pflege agiert. Nach innen (Berufsordnung , Weiterbildungsordnung, Schiedskammer, etc.) und nach außen (Pressesprechende, Vertretungsorgan in

Eine Pflegekammer in Baden-Württemberg ist optionslos, um den Pflegeberuf in Deutschland voran zu bringen. Nach rheinland-pfälzischen Vorbild braucht es ein Organ, welches von der Pflege für die Pflege agiert. Nach innen (Berufsordnung , Weiterbildungsordnung, Schiedskammer, etc.) und nach außen (Pressesprechende, Vertretungsorgan in geaundheitspolitischen Gremien ohne bisherige Pflegebeteiligung, etc.)
Und ja, eine Dienstleistung ist nicht umsonst. Für solch eine Leistung zahlt man jedoch gerne!

111. Kommentar von :ohne Name 47182

Landespflegekammer

Ich bin selbst Krankenpfleger, halte die Gründung einer Pflegekammer für sehr sinnvoll. Allerdings ist das politische Engagement der Pflegekräfte nach meiner Erfahrung gering, ich bin sehr gespannt ob sich genügend Kollegen und Kolleginnen registrieren werden. Solange aber andere Berufsgruppen mehr als die eigene über unsere Belange entscheiden

Ich bin selbst Krankenpfleger, halte die Gründung einer Pflegekammer für sehr sinnvoll. Allerdings ist das politische Engagement der Pflegekräfte nach meiner Erfahrung gering, ich bin sehr gespannt ob sich genügend Kollegen und Kolleginnen registrieren werden.
Solange aber andere Berufsgruppen mehr als die eigene über unsere Belange entscheiden wird sich die Situation in der Pflege nicht wirklich ändern.

110. Kommentar von :Luisa M. 47164

Errichtung einer Pflegekammer

Eine Pflegekammer sollte klar strukturierte Aufgabenfelder erfüllen: - die konsequente Aus- und Weiterbildung der Pflegekräfte - aufgrund dieser erworbenen pflegerischen und fachmedizinischen Kenntnisse, Entlohnungstufen, die dieser Berufsgruppe endlich gerecht werden - ein unabhängiges Gremium , das Gehalt/Tarifgruppen festlegt ( Grund:

Eine Pflegekammer sollte klar strukturierte Aufgabenfelder erfüllen:
- die konsequente Aus- und Weiterbildung der Pflegekräfte
- aufgrund dieser erworbenen pflegerischen und fachmedizinischen Kenntnisse, Entlohnungstufen, die dieser Berufsgruppe endlich gerecht werden
- ein unabhängiges Gremium , das Gehalt/Tarifgruppen festlegt ( Grund: sitzen in dieser Gruppe Mitglieder aus den Dachverbänden, die Milliarden an den zu Pflegenden verdienen, jedoch an das hart arbeitende Personal nicht weitergeben, hilft dies der Berufsgruppe wenig weiter )
- Interessenverbände für die vermittelnde kommunikative Arbeit wurden bereits erwähnt

Die Selbstfinanzierung der Pflegekammereinrichtung durch die Beiträge der Mitglieder kann m.E. nur dann erfolgen, wenn eine adäquate Erhöhung der Löhne angedacht und bezahlt wird. Im Grunde müssten diese Kosten von den Dachverbänden getragen werden, das Geld dazu ist da.
Dies ist im Übrigen in den Jahresabschlüssen öffentlich einzusehen.

Dass es nochmal einer Abstimmung bedarf, gekoppelt mit der Registrierung der Mitglieder von mind. 60% , ist mehr als fragwürdig und zeigt auf, dass man die Notwendigkeit der Institution
sowohl im Sinne derer, die die Pflege ausüben, als auch den pflegebedürftigen Menschen,
politisch, sozial immer noch nicht verstanden hat.
Sollte das Registrierungsquorum nicht erreicht werden und das wird es vermutlich nicht, sollten die Löhne nicht für den Mitgliedsbeitrag angepasst oder die Dachverbände diesbezüglich entgegen kommen,
zeigt dies wieder einmal die Inkonsequenz mit der leider gerne agiert wird.



109. Kommentar von :ohne Name 47162

Vorgaben zur Errichtung einer Pflegekammer in BW sind eine Unverschämtheit

Es ist wirklich nicht zu glauben, da wird eine Abstimmung gemacht und 68 % sprechen sich klar für eine Pflegekammer aus. Nun wird als Bedingung zur Errichtung einer Pflegekammer eine freiwillige Registrierung aller Pflegekräfte von 60 % gefordert, was nie und nimmer erreichbar sein wird. Es ist wirklich unglaublich wie die Verantwortlichen hier

Es ist wirklich nicht zu glauben, da wird eine Abstimmung gemacht und 68 % sprechen sich klar für eine Pflegekammer aus. Nun wird als Bedingung zur Errichtung einer Pflegekammer eine freiwillige Registrierung aller Pflegekräfte von 60 % gefordert, was nie und nimmer erreichbar sein wird. Es ist wirklich unglaublich wie die Verantwortlichen hier vorgehen. Anstatt dies nun wirklich zu unterstützen und zügig einzurichten werden unüberwindbare Hürden festgelegt, wohl wissend, wie das Ergebnis dann aussehen wird. Ich bin wirklich zutiefst enttäuscht über dieses Vorgehen! In allen bisherigen Aussagen hat unser Minister, den ich auch persönlich sehr schätze, versprochen, dass er sich für die Pflegekammer einsetzen wird. Lieber Manne Lucha, viele, auch ich, haben bisher auf Sie vertraut, beweisen Sie nun Rückgrat und holen Sie sich Vertrauen zurück, in dem Sie jegliche Barrikaden komplett entfernen.

Ralf Aßfalg
Pflegedirektor ZfP Südwürttemberg Zwiefalten