Errichtung einer Landespflegekammer

Symbolbild: Eine Pflegeassistentin mit einer Bewohnerin des Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Soziales

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Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer werden die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer gelegt. Durch diese soll die Attraktivität des Berufsstandes erhöht und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.

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Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

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108. Kommentar von :Ernst Olbricht - Pflegefachkraft

Ernst Olbricht - Landespflegekammer

Ja, ich will die Pflegekammer in Baden-Württemberg, weil die Politiker einen sehr verläßlichen Partner in Fragen Pflege an der Seite haben werden. Lobbyarbeit für uns Pflegende ist im Land dann leichter, präziser und dauerhafter gestaltbar.
Mit pflegestolzen Grüßen
Ernst Olbricht

107. Kommentar von :Alfred Bayer

Pflegekammer - ja unbedingt!

Der Gesetzesentwurf ist aus meiner Sicht gelungen. Die Anschubfinanzierung in 2023 und 2024 ist vermutlich ausreichend, was aber ist mit den ersten Jahren nach Errichtung einer Pflegekammer, hier bedarf es sicherlich weiterer Unterstützung der Landesregierung. Mehrere Jahre werden benötigt um die Kammer einzurichten und in Betrieb zu bringen.

Der Gesetzesentwurf ist aus meiner Sicht gelungen. Die Anschubfinanzierung in 2023 und 2024 ist vermutlich ausreichend, was aber ist mit den ersten Jahren nach Errichtung einer Pflegekammer, hier bedarf es sicherlich weiterer Unterstützung der Landesregierung. Mehrere Jahre werden benötigt um die Kammer einzurichten und in Betrieb zu bringen. Hier ist auch von allen Beteiligten Geduld angesagt, es benötigt Zeit und Engagement um diese Aufgabe zu stemmen.
Als Quereinsteiger in den Pflegeberuf vor 38 Jahren ist es richtig auf die ewigen Nörgler und Pessimisten zu hören, jedoch bietet sich jetzt die Chance einen Schritt für die nächste Generation zu tun und die Pflege zu professionalisieren.
Überhaupt nicht einverstanden bin ich mit dem Vorgehen der politischen Verantwortlichen, wir haben 2020 über die Pflegekammer, bei einer 68 prozentigen Zustimmung zur Pflegekammer, abgestimmt. Jetzt versucht es Herr Minister Lucha nochmals mit einer Abstimmung - wozu? Soll die Pflegekammer so verhindert werden - ich denke JA, Schade. Soviel zum Vertrauen in die Politik!

106. Kommentar von :BenSCH

Pflegekammer

Ohne Frage! Die Pflegekammer sollte in BaWü ohne wenn und aber eingeführt werden ohne erneute Abstimmung! Diese gab es bereits mit zustimmender Mehrheit. Warum erneut? Und warum hat man die Klausel von einer Registrierung von 60% festgelegt? Hier scheint der Gesetzgeber oder andere Interessensgruppen mitzubestimmen!?! Schaut man in andere

Ohne Frage!

Die Pflegekammer sollte in BaWü ohne wenn und aber eingeführt werden ohne erneute Abstimmung! Diese gab es bereits mit zustimmender Mehrheit. Warum erneut? Und warum hat man die Klausel von einer Registrierung von 60% festgelegt? Hier scheint der Gesetzgeber oder andere Interessensgruppen mitzubestimmen!?! Schaut man in andere Bundesländer, gab es nie eine Zustimmung über 50%. Diese Fremdbestimmung MUSS ein Ende haben. Mit "einer" Stimme von einer bestehenden Pflegekammer würde das nicht passieren!
- Ein scheitern der Registrierung ist somit vorbestimmt- ich bin fassungslos über die "Herrschenden" und zugleich beschämt von meiner eigenen Berufsgruppe
- Ein Zustandekommen" wäre ein Meilenstein und überraschend zugleich-

Benjamin Schüttemeier

105. Kommentar von :ohne Name 47144

Pflegekammer - ja klar!

Die Politik selbst hat die Bedeutung der Pflegekammer bereits erkannt.
Manche Bundesländer sind mit der Umsetzung auch schon viel weiter. Auf geht's Baden-Württemberg! :-)

104. Kommentar von :ohne Name 47121

NÖ!

Vielleicht bringt einigen eine solche Kammer etwas, aber ich sehe da weder einen Nutzen noch echten Sinn darin! Warum sollte eine Pflegekraft sagen „Ja! Ich will monatlich noch eine zusätzliche Abgabe zahlen, damit ich vom Empfänger weitere Pflichten auferlegt bekomme! Und Zwangsfortbildungen bringen leider gar nichts, wenn die Pflegekraft nicht

Vielleicht bringt einigen eine solche Kammer etwas, aber ich sehe da weder einen Nutzen noch echten Sinn darin!
Warum sollte eine Pflegekraft sagen „Ja! Ich will monatlich noch eine zusätzliche Abgabe zahlen, damit ich vom Empfänger weitere Pflichten auferlegt bekomme!
Und Zwangsfortbildungen bringen leider gar nichts, wenn die Pflegekraft nicht bereit ist, das Gelernte adäquat umzusetzen.
Was es als aller erstes braucht, ist eine ausreichende Anzahl an Pflegekräften, um Patienten überhaupt wieder halbwegs vernünftig versorgen zu können.
Mittlerweile ist es doch nur noch ein Abarbeiten von „Listen“. Selbst einfachste, aber grundlegende Basismaßnahmen wie Lagerung, Grundpflege, Hautzustandbeurteilung werden oft unzureichend durchgeführt, weil ja jede Minute zählt. Daran ändert auch eine Pflegekammer nichts!

103. Kommentar von :ohne Name 47111

Ja!

Warum glaubt die Pflege eigentlich immernoch das andere sich darum kümmern, dass sich an unserer Situation etwas verbessert? Es darf nichts kosten und andere sollen sich um uns kümmern?! Das ist ganz schön bequem. Und wird niemals geschehen. Weder Verdi noch die Politik wird etwas ändern. Das müssen wir schon selbst tun! Klares Ja zur Pflegekammer

Warum glaubt die Pflege eigentlich immernoch das andere sich darum kümmern, dass sich an unserer Situation etwas verbessert? Es darf nichts kosten und andere sollen sich um uns kümmern?! Das ist ganz schön bequem. Und wird niemals geschehen. Weder Verdi noch die Politik wird etwas ändern. Das müssen wir schon selbst tun! Klares Ja zur Pflegekammer damit endlich nicht mehr andere Berufsgruppen bestimmen wie unsere Arbeitsbedingungen sind.

102. Kommentar von :ohne Name 9066

Pflegekammer - NEIN

Nach jahrelangem Austausch der Argumente und bei einem Blick in andere Bundesländer, kann ich noch immer nicht den Nutzen einer Pflegekammer für mich und meine Kolleg*innen erkennen. So unnötig und lästig wie ein Kropf!! Den einzigen Nutzen haben die Pflegekräfte, die aus der Pflege am Bett abgezogen werden und einen lukrativen Verwaltungs-Job

Nach jahrelangem Austausch der Argumente und bei einem Blick in andere Bundesländer, kann ich noch immer nicht den Nutzen einer Pflegekammer für mich und meine Kolleg*innen erkennen.
So unnötig und lästig wie ein Kropf!!
Den einzigen Nutzen haben die Pflegekräfte, die aus der Pflege am Bett abgezogen werden und einen lukrativen Verwaltungs-Job bei der Kammer ergattern. Und den muss ich auch noch mit meinem Pflichtbeitrag finanzieren.
OHNE mich!

101. Kommentar von :ohne Name 47084

Pflegekammer- ja, bitte!

Gute Gründe dafür: - Die Verkammerung hat sich auch bei anderen Professionen bewährt - Die Pflegekammern haben sich im Ausland bewährt - In einem System der Selbstverwaltung ist die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen nicht vertreten- wie kann das sein?-> Weil es an Vertretern fehlt-> Wer soll es übernehmen?-> Kann nur eine Kammer sein, da

Gute Gründe dafür:
- Die Verkammerung hat sich auch bei anderen Professionen bewährt
- Die Pflegekammern haben sich im Ausland bewährt
- In einem System der Selbstverwaltung ist die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen nicht vertreten- wie kann das sein?-> Weil es an Vertretern fehlt-> Wer soll es übernehmen?-> Kann nur eine Kammer sein, da andere Organisationen nicht für die gesamte Berufsgruppe sprechen können und diese nicht autonom sind
- Der Pflegeberuf muss sich zu einer Profession entwickeln, da die Aufgaben anspruchsvoller geworden sind (nicht nur sauber & satt und Arztassistenz), sondern höhere Eigenständigkeit in der Ausübung genuin pflegerischer Tätigkeiten (und evtl. weitere Delegation/Substitution ärztl. Tätigkeiten)
-Pflege kann mehr als sie bislang zeigen kann, weitere Entwicklungen müssen aus der Profession heraus erwachsen (Schulgesundheitspflege, Public Health, etc.), aber auch Gestaltung der eignen Aus-/Fort- und Weiterbildung.

Es gibt noch weitere Punkte, wie den Schutz der Bevölkerung vor schlechter/unzureichender Pflege, etc. das möchte ich mir sparen, da es sowieso die wenigsten lesen werden und es dazu bessere Quellen als mich gibt (der DBfK ist immer eine gute Adresse).

100. Kommentar von :ohne Name 47096

Ein eindeutiges Ja zur Pflegekammer

Wir als Pflegende müssen endlich selbst über uns bestimmen können, deshalb benötigt es dringend die Landespflegekammer in BW! Nur so werden wir besser in der Politik und in der Öffentlichkeit wahrgenommen! Die anderen Berufskammern haben es uns vorgemacht. Auf was wollen wir noch warten? Ich zahle gerne den Beitrag damit sich die

Wir als Pflegende müssen endlich selbst über uns bestimmen können, deshalb benötigt es dringend die Landespflegekammer in BW!

Nur so werden wir besser in der Politik und in der Öffentlichkeit wahrgenommen!

Die anderen Berufskammern haben es uns vorgemacht. Auf was wollen wir noch warten?

Ich zahle gerne den Beitrag damit sich die Arbeitsbedingungen verbessern!

Nochmals lassen wir uns nicht vertrösten. Jetzt oder nie!

99. Kommentar von :ohne Name 47097

JA zur Pflegekammer

Ja zur Pflegekammer