Errichtung einer Landespflegekammer

Symbolbild: Eine Pflegeassistentin mit einer Bewohnerin des Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Soziales

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Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer werden die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer gelegt. Durch diese soll die Attraktivität des Berufsstandes erhöht und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.

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Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

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98. Kommentar von :Martin Holzke

Ja zur Pflegekammer

Der Entwurf des Gesetztes ist gut gelungen. Durch das Gesetz wird die Einrichtung der dringend benötigten Pflegekammer ermöglicht. Die Variante, dass der Gründungsausschuss die Registrierung der künftigen Mitgliederinnen und Mitglieder übernimmt ist praktikabel und zielführend, sofern die Einrichtungen tatsächlich, die bei ihnen beschäftigten

Der Entwurf des Gesetztes ist gut gelungen. Durch das Gesetz wird die Einrichtung der dringend benötigten Pflegekammer ermöglicht. Die Variante, dass der Gründungsausschuss die Registrierung der künftigen Mitgliederinnen und Mitglieder übernimmt ist praktikabel und zielführend, sofern die Einrichtungen tatsächlich, die bei ihnen beschäftigten Pflegenden an diesen übermitteln. Die Übergangsfrist der Zuständigkeit für Weiterbildungsverordnungen ist ebenfalls ausreichend gewählt.
Es wäre wünschenswert, wenn es dieses Mal tatsächlich zu einer Umsetzung kommt, an diesem Entwurf sollte es nicht scheitern.

97. Kommentar von :ohne Name 47085

Landespflegekammer

Grundrecht- Demokratie!
Ich möchte frei entscheiden.
Kammerzwang - Sackgasse!
Wenn ich mich freiwillig entscheide etwas für die Pflege zu tun,
dann sicher nicht in einer Zwangskammer.

96. Kommentar von :Marco Stenzel

NEIN zur Pflegekammer!

Ich positioniere mich ganz klar gegen eine Pflegekammer! Keine politische Entscheidungsgewalt, aber Zwangsmitgliedschaft, Zwangsfinanzierung, Zwangsfortbildung usw... eine sich selbst verwaltende unnötige Einrichtung, die uns sauer verdientes Geld kostet und nichts bringt! Es gibt schon genug Gründe, warum in 2 anderen Bundesländern die Kammern

Ich positioniere mich ganz klar gegen eine Pflegekammer!
Keine politische Entscheidungsgewalt, aber Zwangsmitgliedschaft, Zwangsfinanzierung, Zwangsfortbildung usw... eine sich selbst verwaltende unnötige Einrichtung, die uns sauer verdientes Geld kostet und nichts bringt!
Es gibt schon genug Gründe, warum in 2 anderen Bundesländern die Kammern nach kurzer Zeit abgeschafft werden.

95. Kommentar von :Laestrella

Ganz klares NEIN!!

Ich möchte mich nicht zwangsweise in etwas drücken lassen, wofür ich auch noch zählen soll. Es wird immer so oft mit einer Ärztekammer verglichen, aber der größte Unterschied darin ist, dort sind überwiegend selbstständige, niedergelassene Ärzte enthalten, ebenso wie in einer Rechtsanwaltskammer. Möchte für mich selbst entscheiden wem ich mein

Ich möchte mich nicht zwangsweise in etwas drücken lassen, wofür ich auch noch zählen soll. Es wird immer so oft mit einer Ärztekammer verglichen, aber der größte Unterschied darin ist, dort sind überwiegend selbstständige, niedergelassene Ärzte enthalten, ebenso wie in einer Rechtsanwaltskammer.
Möchte für mich selbst entscheiden wem ich mein Geld gebe. Sollte eine Kammer kommen, werde ich meinen Beruf nicht weiter ausüben. Man versucht mittlerweile diesen Beruf in aller Form zu schröpfen, es geht nur noch ums Geld. Sorry ist für mich der falsche Ansatz.

94. Kommentar von :ohne Name 9099

An die ignorante Grün-Schwarze Regierung

Beteiligungsportal? Hatten wir das nicht schon Anfang 2020? Waren die Kommentare nicht wie gewünscht, zu wenig Zustimmung oder was? Ach, soll uns wohl vormachen, auf unser aller Meinung würde Wert gelegt? Statt die Pflegekammer als Heilsbringende darzustellen sollten Sie erst mal aufklären, was diese tun bzw. nicht wird. Mehr Überwachung,

Beteiligungsportal? Hatten wir das nicht schon Anfang 2020? Waren die Kommentare nicht wie gewünscht, zu wenig Zustimmung oder was?
Ach, soll uns wohl vormachen, auf unser aller Meinung würde Wert gelegt?
Statt die Pflegekammer als Heilsbringende darzustellen sollten Sie erst mal aufklären, was diese tun bzw. nicht wird.
Mehr Überwachung, Bürokratie, Kosten in Kohle und Freizeit.
Denn wer wird die vorgeschriebenen Fort -und Weiterbildung bezahlen? Die wurden mir bis jetzt vom AG angeboten und bezahlt, die Zeit da wurde mir als Arbeitszeit gutgeschrieben. Aber wenn die jetzt von dieser Kammer vorgeschrieben werden, warum sollte mein AG da was vergüten?
So viele Fragen, die unbeantwortet blieben. Hpts., die Politik wird die Verantwortung für die pflege los?
Aber ich höre auf mich zu wiederholen, was sollte das bringen? Hat bisher nix gebracht, spare mir die Zeit.
Claudia Omoregie, Ex-Pfegefachkraft

93. Kommentar von :Alex Lepski

Ja zur Landespflegekammer

Ein klares Ja zur Einführung einer Landespflegekammer!

Obwohl wir die die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen stellen, haben wir kaum ein Mit- bzw. Selbstbestimmungsrecht. Wir Pflegende brauchen eine Lobby!

92. Kommentar von :ohne Name 47018

Landespflegekammer

Ein absolut klares Ja!

Die Kammer bildet den Grundstein für alle zukünftigen Entscheidungen die die Profession Pflege betreffen.

91. Kommentar von :ohne Name 46969

Landespflegekammer Baden Württemberg

ich bin voll und ganz dafür!!! ich möchte eine adäquate Vertretung unseres Berufes auf Länderebene. es wird an der Zeit, dass die Pflegenden gemeinsam auf Länderebene auftreten, ich erwarte von der Pflegekammer, eine Stärkung unseres Berufsbildes und unserer Professionalität. eine organisierte, professionelle Ausbildung, eine Betreuung

ich bin voll und ganz dafür!!!
ich möchte eine adäquate Vertretung unseres Berufes auf Länderebene.
es wird an der Zeit, dass die Pflegenden gemeinsam auf Länderebene auftreten, ich erwarte von der Pflegekammer, eine Stärkung unseres Berufsbildes und unserer Professionalität.
eine organisierte, professionelle Ausbildung,
eine Betreuung aller Mitglieder, bis hin zu Richtlinienvorgabe und Richtungsvorgabe.
ich lehne die Antikammerbewegungen von Verdi voll und ganz ab. ich sehe hier vor allem Ängste der Gewerkschaft, dass Mitglieder sich gegen die Gewerkschaft und für die Pflegekammer entscheiden.
...was lange währt!...

90. Kommentar von :ohne Name 46964

Klares JA zur Pflegekammer

Die professionelle Pflege braucht eine politische Stimme und Lobby.
Ein Kammerbeitrag sollte von den Arbeitgeber getragen werden. Hier liegt es an den Gewerkschaften dies zu verhandeln.
Anti-Kammer Kampagnen von Ver.di spielen der Deprofessionalisierung in der Pflege in die Hände.

89. Kommentar von :Ernst Olbricht - Pflegefachkraft

Landespflegekammer Pflegekammer Baden-Württemberg

Ja, ich will die Pflegekammer in Baden-Württemberg, weil die Gesellschaft es wissen muß, daß Pflege auf gleicher Augenhöhe wie die anderen Heilberufe agieren kann.
Pflegefachkräfte leisten einen sehr hohen Anteil an Carearbeit innerhalb des Gesundheitswesens.
Ernst Olbricht