Soziales

Online-Kommentierung

Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer werden die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer gelegt. Durch diese soll die Attraktivität des Berufsstandes erhöht und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.

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Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

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298. Kommentar von :Cornelia Cantiani

JA ZUR KAMMER

Die Professionalisierung des Pflegeberufes wurde im historischen Rückblick immer wieder von Pflegenden selbst blockiert. Die Abhängigkeit von ökonomischen und politischen Zwängen besteht heute nach wie vor. Die aktuelle Situation der Pflegenden resultiert aus dem Bevormunden und Ignorieren der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen. Ändern

Die Professionalisierung des Pflegeberufes wurde im historischen Rückblick immer wieder von Pflegenden selbst blockiert. Die Abhängigkeit von ökonomischen und politischen Zwängen besteht heute nach wie vor.
Die aktuelle Situation der Pflegenden resultiert aus dem Bevormunden und Ignorieren der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen.
Ändern daran können nur die Pflegenden selbst etwas, indem sie mit einer starken Stimme wesentlichen Einfluss in gesundheitspolitische Entscheidungen nehmen.
Die Verantwortung für die Professionalisierung und die Gestaltung ihres Berufes gehört in die Verantwortung der Pflegenden selbst.
Eine selbstbewusste, einflußreiche Berufsgruppe mag manche Player ängstigen, das Ansehen in der Gesellschaft und folglich die Attraktivität des Berufes aber steigern.
In meiner Auslandstätigkeit habe ich genau das erlebt.
Eine echte Perspektive für die Berufsgruppe der Pflegenden gibt es meiner Meinung nach nur mit einer Pflegekammer.
Wohin es ohne geführt hat erleben wir aktuell.
Ein klares JA ZUR KAMMER!

299. Kommentar von :ohne Name 46246

JA! Zur Pflegekammer/ Nein! Zum Quorum

So kann es nicht weiter gehen! Die Berufsgruppe Pflege benötigt endlich eine eigene Stimme und Selbstverwaltung! Doch warum das Quorum von 60%? Die Sicherstellung einer qualitativen Versorgung unserer Bevölkerung sollte eigentlich im großen Interesse unserer Politik sein! Das im §38 (8) des Gesetzentwurfs beschriebene Quorum ist eine hohe,

So kann es nicht weiter gehen! Die Berufsgruppe Pflege benötigt endlich eine eigene Stimme und Selbstverwaltung!

Doch warum das Quorum von 60%?
Die Sicherstellung einer qualitativen Versorgung unserer Bevölkerung sollte eigentlich im großen Interesse unserer Politik sein!

Das im §38 (8) des Gesetzentwurfs beschriebene Quorum ist eine hohe, nicht nachvollziehbare Hürde, die ganz klar die Errichtung einer Pflegekammer und damit letztlich auch die zukünftige Versorgung unserer Bevölkerung gefährdet.

Das Quorum muss aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden!

304. Kommentar von :ohne Name 48244

Wenn nicht jetzt, wann dann - ein klares JA zur Pflegekammer

Es wird endlich Zeit für mehr Selbstbestimmung und Entscheidungsbefugnisse für die Profession Pflege. Die Pflegekammer kann der erste Schritt sein, weitere müssen folgen!

308. Kommentar von :ohne Name 48248

Mit der Pflege statt über die Pflege sprechen..

..und das geht eben nur mit gesetzlichen Strukturen. Deshalb bitte eine Pflegekammer, auch in Baden-Württemberg! Wenn die Politik es ernst mein, muss dies aber auch mit einer auskömmlichen Finanzierung und ausreichender Zeit unterlegt sein.

327. Kommentar von :ohne Name 48284

Uta Bornschein - JA zur Pflegekammer – NEIN zum Quorum

Ich habe viele der Einträge gelesen, auch die Einträge von Menschen, die die LPK ablehnen. Zum einen wundert mich dabei die partielle Sicht der Sachlage und zum andern erschreckt mich, wie oft mit falschen Informationen agiert wird. Es ist unbedingt notwendig, systemisch auf das Pflege- und Gesundheitswesen zu schauen. Dann ist klar, dass wir die

Ich habe viele der Einträge gelesen, auch die Einträge von Menschen, die die LPK ablehnen. Zum einen wundert mich dabei die partielle Sicht der Sachlage und zum andern erschreckt mich, wie oft mit falschen Informationen agiert wird. Es ist unbedingt notwendig, systemisch auf das Pflege- und Gesundheitswesen zu schauen. Dann ist klar, dass wir die LPK als Organ der Selbstverwaltung dringend brauchen. Es braucht diesen Dreiklang von Berufsverband, Gewerkschaft und Kammer!!! Seit mehr als 30 Jahren stehe ich in Kontakt mit KollegInnen in anderen Ländern und war mehrfach auf internationalen Konferenzen. Die KollegInnen der anderen Länder fragen sich, warum wir in Dtld. uns so schwer tun, die Selbstverwaltung einzuführen. Selbstverwaltung hat natürlich auch mit Selbstverantwortung zu tun. - Warum haben Leute von VERDI Angst, dass ihre Orga geschwächt würde, wenn die LPK kommt? Eine Gewerkschaft hat doch eine ganz andere Aufgabe als eine Kammer. Gab es seit Bestehen der LPK in RLP dort viele Austritte aus VERDI? Wer seine eigentliche Aufgabe gut macht, wird nicht über solche Austritte klagen müssen. Aufgefallen ist mir auch bei vielen Kontra-Einträgen, dass viele KollegInnen nicht oder kaum informiert sind über die Aufgaben einer Kammer. Dem kann abgeholfen werden: https://www.dbfk.de/de/themen/Pflegekammer.php. - Betreff „Kein Mitspracherecht“: jede/r Registrierte kann sich aktiv und passiv an der Wahl zur Vertreterversammlung beteiligen und/oder in anderen Gremien mitarbeiten. Warum wird davon gesprochen, die LPK würde uns Pflegefachpersonen gängeln o.ä.? Warum dieses Misstrauen gegenüber KollegInnen es eigenen Berufsstandes? Warum sollten diese dies tun? Woher kommen die Ideen, dass es Maßgaben der LPK geben könnten, die denen des Arbeitgebers entgegenstehen? Hier werden sehr merkwürdige Szenarien konstruiert; dies entbehrt jeglicher sachlicher Grundlage. Wir sollten stolz darauf sein, dass es endlich eine Berufsordnung geben wird, die wir selbst entwickelt haben. Das gleiche gilt für die Weiterbildungsordnung und anderes. Betrachten diese KollegInnen denn auch die Expertenstandards vom DNQP als „Gängelung“ und haben nicht deren wichtige Funktion verstanden? Jetzt höre schon die Einwände wegen den (wahrhaft!) mangelhaften Rahmenbedingungen … Doch gerade da bieten uns die Expertenstandards in Form der Strukturkriterien die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen beim Arbeitgeber einzufordern und die Arbeitgeber haben in ähnlicher Weise damit ein Instrument im Blick auf Forderungen an die für die Rahmenbedingungen verantwortlichen Personen oder Institutionen außerhalb der Pflegeinrichtung, z.B. Politik. So wie das DNQP seit mehr als 20 Jahren eine wichtige Arbeit für die Qualität im Blick auf das tägliche pflegerische Tun leistet, so brauchen wir auch (in allen Bundesländern!) eine Struktur bzw. Institution, die für die Qualität des Berufstandes sorgen kann und auch das muss (wie das DNQP) aus dem Berufsstand Pflege heraus entstehen!
An die Landesregierung: Wer kam wohl auf die Idee, dieses Quorum von 60% in das Gesetz zuschreiben? Das ist wirklich absurd, zumal die in 2018 von einem unabhängigen Institut durchgeführte Befragung bereits eine Befürwortung ergeben hatte. Warum erfolgte das Gesetz außerhalb des Heilberufe-Gesetzes? Im Text auf der Seite des Beteiligungsportals klingt so manches halbherzig. Warum ein extra Quorum wenn das Gesetz doch nach demokratischen Regeln im Landtag verabschiedet wurde? Nimmt sich das Landesparlament/die Landesregierung selbst nicht mehr ernst? Die Verabschiedung mit einer vorgeschriebenen Mehrheit gilt doch bei anderen Gesetzen auch als ausreichend demokratisch? Ich frage mich, ob die Landespolitiker wirklich verstanden haben, worum es bei der Pflegekammer geht. Letztlich ist die Pflegekammer nicht nur im Interesse der Pflegefachpersonen, sondern im Interesse der gesamten Bevölkerung!
Uta Bornschein, seit mehr als 40 Jahren im Pflegeberuf

162. Kommentar von :Johannes_Paetzold

Auswertung der Kantarstudie von 2018

für die Kantarstudie geht das Sozialministerium von einer 68 %-igen Zustimmung zur Pflegekammer aus. Hier meine Ausführungen, die ich im Jahre 2019 an jeden Abgeordneten des BW-Landtages geschrieben habe. Der Pflegekammer-Fragebogen Wie aussagekräftig ist diese „repräsentative“ Umfrage? Man beachte: Es wurden 2.699 Fragebögen ausgewertet.

für die Kantarstudie geht das Sozialministerium von einer 68 %-igen Zustimmung zur Pflegekammer aus. Hier meine Ausführungen, die ich im Jahre 2019 an jeden Abgeordneten des BW-Landtages geschrieben habe.

Der Pflegekammer-Fragebogen
Wie aussagekräftig ist diese „repräsentative“ Umfrage?
Man beachte:

Es wurden 2.699 Fragebögen ausgewertet. Hiervon haben sich 20 % der Befragten schon länger damit befasst (540), 44 % haben schon mal davon gehört und für 30 % war es absolutes Neuland (2.159).

Obwohl der überwiegende Anteil der Befragten (74 % oder 2.159) keine Ahnung oder fast keine Ahnung über Sinn und Zweck und Funktion der Pflegekammer hatten, wird mit 68 % Zustimmung zur Pflegekammer geworben.

Das muss einen Grund haben. Diesen finden wir im Fragebogen selbst. Der Fragebogen ist so aufgebaut, dass die Zustimmung quasi vorgegeben ist. Warum?

1. Wenn jemand zustimmt (68 %), der noch nie davon gehört hat, dann müssen im Fragebogen Fragen gestellt werden, bei denen es unsinnig wäre, sie mit nein zu beantworten. Es handelt sich also um eine gezielte Antwortsteuerung. Die Fragen wären wohl anders beantwortet worden, wenn eine offene Darstellung der Pflegekammer die Grundlage gewesen wäre, in der auch ein Nein Sinn machen würde. Auf welcher sachlichen Information haben von ihnen 1305 Personen für eine Pflegekammer gestimmt? Ohne diese elementare Antwort ist die Entscheidung mehr als zweifelhaft.

2. Wenn jemand zustimmt (68 %), der schon mal davon gehört hat, dann müssen im Fragebogen Fragen gestellt werden, bei denen es unsinnig wäre, sie mit nein zu beantworten. Es handelt sich also um eine gezielte Antwortsteuerung. Die Fragen wären wohl anders beantwortet worden, wenn eine offene Darstellung der Pflegekammer die Grundlage gewesen wäre, in der auch ein Nein Sinn machen würde. Auf welcher sachlichen Information haben von ihnen 810 Personen für eine Pflegekammer gestimmt? Ohne diese elementare Antwort ist die Entscheidung mehr als zweifelhaft.

3. Selbst bei jenen, die sich schon länger mit dem Thema beschäftigt haben, gibt es nur eine Zustimmung von 71 %. Allerdings gilt auch hier die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Zustimmung zustande gekommen ist. Wenn von 540 Personen mit „tieferen“ Kenntnissen 383 Personen für eine Pflegekammer stimmen, kann man unterstellen, dass die Entscheidung auf sachlicher Basis erfolgte.

Solange die Entscheidungsgrundlage für die beiden ersten Gruppen nicht klargestellt wird, bleibt deren Stimme fragwürdig. Eine Entscheidung, die auf der Grundlage „Hoffnung“ beruht, ist keine echte Entscheidung. Spätestens, wenn sich herausstellt, dass die geschürten Hoffnungen nicht erfüllt werden können, ist die Euphorie vorbei.

Berücksichtigen wir aber nur jene, die auf sachlicher Grundlage entschieden haben, liegt die Zustimmung gerade mal bei glatt 20 %! Und das nur, wenn alle jene, die sich inhaltlich schon länger damit befasst haben, auch zugestimmt haben. Das ist aber fraglich, da von diesen 20 % keine Auswertung über das Abstimmungsverhalten erfolgte.

Da kann das Institut noch so korrekt in der Durchführung vorgegangen sein.

Wir kommen also nicht umhin, uns den Fragebogen anzusehen. Wir finden dort 20 Fragen. Wer genau hinsieht stellt fest, dass sich von den 20 Fragen ausschließlich eine einzige Frage mit den Inhalten/Aufgaben der Pflegekammer befasst. Die Frage 3!

Hier offenbart sich, dass unter falschen Vorzeichen für eine Pflegekammer geworben wurde. Die Frage 3 ist unterteilt in 12 Unterfragen, die in ihrer Undurchsichtigkeit kaum zu überbieten sind. Weder die Ausführungen des Flyers, der dem Fragebogen beilag, noch die Ausführungen des Sozialministeriums, das den Flyer entworfen hat, geben nachvollziehbare Informationen preis, die zu einer Bewertung und Verständlichmachung der jeweiligen Aussagen geeignet ist.

1 …dem Bereich Pflege mehr Gehör verschaffen – wodurch? – keine Antwort! Dies ist somit eine Suggestivfrage! Wem ist es wohl nicht wichtig, dass der Pflege mehr Gehör verschafft wird? Ich möchte die Pflegekraft sehen, die hier mit „nicht wichtig“ antwortet.

2 …die Stellung der Pflegefachkräfte stärken – wodurch? – keine Antwort! Dies ist somit ebenfalls eine Suggestivfrage! Wem ist es wohl nicht wichtig, dass die Stellung der Pflegefachkräfte gestärkt wird? Ich möchte die Pflegekraft sehen, die hier mit „nicht wichtig“ antwortet.

3 … die Berufsordnung (Rechte und Pflichten) sowie die Berufsausübung regeln – es geht um die Abgrenzung zu Nichtfachkräften und Ärzten – Dies ist somit ebenfalls eine Suggestivfrage! Wem ist es wohl nicht bekannt, dass diese Abgrenzungen bereits bestehen? Dass die Abgrenzungen nicht immer eingehalten werden, steht dabei auf einem anderen Blatt. Ich möchte die Pflegekraft sehen, die hier mit „nicht wichtig“ antwortet.

4 … die Berufsaufsicht über die Pflegefachkräfte ausüben – Überwachung und Sanktionierung der Pflegekräfte, will heißen im schlimmsten Fall Berufsverbot! Diese Frage korrespondiert mit Frage 2 im negativen Sinne. Aus der Fragestellung geht dieser Umstand aber nicht hervor. Warum nicht?

5 … ein Register für Berufsangehörige einrichten und führen – das ist neu. Aus der Fragestellung geht nicht hervor, wozu das Register überhaupt benötigt wird (gibt es noch andere Gründe außer einer Beitragserhebung?).

6 … Empfehlungen zur Gewährleistung hochwertiger Pflege aussprechen – Dies ist ebenfalls eine Suggestivfrage! Wem ist es wohl nicht wichtig, dass eine hochwertige Pflege stattfindet? Ich möchte die Pflegekraft sehen, die hier mit „nicht wichtig“ antwortet.
Zudem gab es im SGB XI in der alten Fassung hierzu den § 28, in dem ausführlich per Gesetz festgelegt war, wie eine hochwertige Pflege auszusehen hat (aktivierende Pflege, natürlich nach dem aktuellen Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse). Dies war ein verpflichtendes Gesetz!

7 … die Anliegen der Pflegefachkräfte vertreten – was heißt das? – Dies ist ebenfalls eine Suggestivfrage! Es wird offengelassen, welche Anliegen gemeint sind! Wem ist es wohl nicht wichtig, dass er in seinen legitimen Anliegen vertreten wird? Ich möchte die Pflegekraft sehen, die hier mit „nicht wichtig“ antwortet.

8 … Daten zur Pflegepraxis erheben – es wird offengelassen, wozu diese Daten erhoben werden und ob sie Auswirkungen auf die Tätigkeit der Pflegekräfte haben.

9 … Mitglieder in ethischen, fachlichen und standesrechtlichen Fragen beraten – wer kann sich hier etwas Konkretes vorstellen?

10 … an der Gesetzgebung beteiligt sein - Dies ist ebenfalls eine Suggestivfrage! Wem ist es wohl nicht wichtig, dass Pflegekräfte endlich an der Gesetzgebung speziell in ihrem Bereich beteiligt werden. Ich möchte die Pflegekraft sehen, die hier mit „nicht wichtig“ antwortet. Was hierbei nicht gesagt wird ist, dass Pflegekräfte eben doch nicht an der Gesetzgebung beteiligt werden. Siehe hierzu die offiziellen Aussagen zum G-BA an anderer Stelle.

11 … bei der Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse mitwirken – hört sich verlockend an. Aber ist es die Aufgabe der Pflegekammer, Pflegekräfte fit zu machen für das Ausland oder sich für sie hier vor Ort einzusetzen?

12 … Regelungen zur Fort- und Weiterbildung treffen – es wird suggeriert, dass es solche Regelungen noch nicht gibt. Sollten solche Regelungen noch nicht bestehen, wäre das durchaus sinnvoll. Ich möchte die Pflegekraft sehen, die hier mit „nicht wichtig“ antwortet.
Es ist noch interessant im Zusammenhang mit der Pflegekammer, übers Geld zu reden. Das geschieht mit Frage 4. In wieweit bei der Zuordnung der 68 % Zustimmung zur Pflegekammer diese Frage eine Rolle spielt, wird nicht beantwortet.

Hochinteressant ist, dass bei sämtlichen Suggestivfragen mit „sehr wichtig“ und „wichtig“ geantwortet wurde. Wer hätte hier auch etwas Anderes erwartet?

Wie tendenziell der Fragebogen ist, wird in der Auswertung der Kantar-Studie offensichtlich:

„Das mit Abstand am häufigsten genannte Thema dreht sich um den Wunsch nach besserer Bezahlung (Abbildung 3.17). 29 Prozent der offenen Nennungen thematisieren die in den Augen der Befragten zu geringe Bezahlung. Oft hängt die Wahrnehmung des eigenen Gehalts als zu niedrig mit einer Ablehnung von verpflichtenden Beiträgen für die Pflegekammer zusammen.

Jede fünfte offene Nennung befasst sich mit dem Hauptthema der Befragung, der Pflegekammer, gefolgt von Nennungen zum Thema "Personalschlüssel bzw. -mangel". D. h. abgesehen vom Thema "Pflegekammer" werden Kommentare zur „Bezahlung“ und zum „Personalschlüssel bzw. –mangel“ am häufigsten genannt.

Es ist doch interessant, dass der zweithäufigste Wunsch der Befragten war, mehr und bessere Hinweise zur Pflegekammer zu erhalten. Es wird offensichtlich, dass weder das Sozialministerium noch die Befürworter der Pflegekammer mit offenen Karten spielen und wichtige Informationen nicht zur Verfügung stellen, um eine qualifizierte Antwort geben zu können.

Quellen: Pflegekammer_Fragebogen.pdf; Pflegekammer-Hauptbericht_kantar_24.07.2018

188. Kommentar von :Peter Koch

JA zu einer echten Pflegekammer - nein zum Quorum von60%

Der vorliegende Gesetzesentwurf läßt wirklichen politischen Mut zur nachhaltigen Aufwertung des Pflegeberufes vermissen und wird die desolate Situation im Pflegebereich nicht verändern. Hier wird ein pseudodemokratisches Quorum von 60% aus dem Hut gezaubert, da die politisch Verantwortlichen nicht den Mut haben eine wirkliche Veränderung

Der vorliegende Gesetzesentwurf läßt wirklichen politischen Mut zur nachhaltigen Aufwertung des Pflegeberufes vermissen und wird die desolate Situation im Pflegebereich nicht verändern. Hier wird ein pseudodemokratisches Quorum von 60% aus dem Hut gezaubert, da die politisch Verantwortlichen nicht den Mut haben eine wirkliche Veränderung herbeizuführen. Es sieht so aus als kalkuliert man ein Scheitern des Prozesses bewußt mit ein, um die Pflege auch weiterhin in der gewohnten Abhängigkeit zu halten.
Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus!

211. Kommentar von :Lukas Ristow

Ja zur Pflegekammer

Das wir eine Pflegekammer benötigen braucht man wahrscheinlich nicht mehr zu diskutieren. Jedoch sind in dem hier vorgelegten Entwurf zwei Dinge zu beachten: 1. Die geforderten 60% sind eine unrealistisch hohe Forderung, welche nicht an die Arbeitsumstände der Pflegenden, sowie an deren Lebenswelt angepasst passt. Es wirkt wie ein weiterer Tritt

Das wir eine Pflegekammer benötigen braucht man wahrscheinlich nicht mehr zu diskutieren. Jedoch sind in dem hier vorgelegten Entwurf zwei Dinge zu beachten:
1. Die geforderten 60% sind eine unrealistisch hohe Forderung, welche nicht an die Arbeitsumstände der Pflegenden, sowie an deren Lebenswelt angepasst passt. Es wirkt wie ein weiterer Tritt nach unten.
2. Bei der Gründung und der Pflegekammer generell ist zu beachten, dass es wirkliche (ehemalige) Pflegende sind, welche diese leiten. Vorsitzende ohne langjährige Pflegeerfahrung besitzen nicht die notwendige Expertise oder die notwendigen Kompetenzen.

225. Kommentar von :Dr. M. Schreiber

Nein zur Pflegekammer - politisches Handeln jetzt!

Auch in Baden-Württemberg (BW) reicht der Blick nicht über den Tellerrand - rückabgewickelte Pflegekammern in anderen Bundesländern werden ignoriert! Auch in BW will die Politik im Verein mit "engagierten Verwaltungspflegenden" längst überfällige Lösungen auf die lange Bank - hinein in eine neu zu gründende Institution, einen neuen Wasserkopf,

Auch in Baden-Württemberg (BW) reicht der Blick nicht über den Tellerrand - rückabgewickelte Pflegekammern in anderen Bundesländern werden ignoriert!
Auch in BW will die Politik im Verein mit "engagierten Verwaltungspflegenden" längst überfällige Lösungen auf die lange Bank - hinein in eine neu zu gründende Institution, einen neuen Wasserkopf, verschieben. Die Pflegekammer ist zur Lösung drängender, lang bekannter Probleme in unserem Gesundheitssystem weder notwendig noch mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet.
Lösungen können nur auf landespolitischer und bundespolitischer Ebene, ggf. zusammen mit Gewerkschaften, umgesetzt und erzielt werden.

BefürworterInnen der Kammer wurden in einer hoch suggestiven Umfrage aufs Glatteis geführt! Chapeau an die Organisatoren!!!
Aber - Eine katastrophale Rücklaufquote von ca. 35% sowie ein in die Irre führender Fragenkatalog führen gerade NICHT zu repräsentativen Ergebnissen! Eine große Mehrheit der Pflegenden lehnt die Kammer ab!

Fordern sie jetzt politisches Handeln!
Lassen sie es nicht zu, dass sich Herr Lucha mit billigen Manövern (Gründung eines neuen Wasserkopfs) aus der Verantwortung stiehlt!

Lassen sie sich von niemandem Sand in die Augen streuen! (auch nicht von ihren "wohlmeinenden" Standespolitikern)

Dies schreibt ein Arzt, der wie seine angestellten KollegInnen, Pflichtmitglied einer Kammer ist. Und - der wie seine KollegInnen während seines Berufslebens einen in der Summe FÜNFstelligen Eurobetrag an Kammerbeitrag bezahlt hat. Einen "return on invest" aus der Kammer hat weder er noch andere erlebt, realisiert oder gespürt.
Positive Veränderungen im Berufsalltag wurden auf dem Boden gewerkschaftlicher Arbeit erzielt.

Lehnen sie die Gründung einer Pflegekammer ab!

232. Kommentar von :Claudia Ohlrogge

Antwort auf Beitrag Nr. 219:

"Wieso braucht jedes Bundesland eine Pflegekammer?" Weil das der Gesetzgeber so vorsieht. Kammern können grundsätzlich nur auf Länderebene gegründet werden. Auch die Mediziner*innen sind Mitglied in der Landesärztekammer des Bundeslandes, in dem sie tätig sind. Die Bundesärztekammer ist lediglich eine Arbeitsgemeinschaft der 17

"Wieso braucht jedes Bundesland eine Pflegekammer?"
Weil das der Gesetzgeber so vorsieht. Kammern können grundsätzlich nur auf Länderebene gegründet werden. Auch die Mediziner*innen sind Mitglied in der Landesärztekammer des Bundeslandes, in dem sie tätig sind. Die Bundesärztekammer ist lediglich eine Arbeitsgemeinschaft der 17 Landesärztekammern.