Errichtung einer Landespflegekammer

Symbolbild: Eine Pflegeassistentin mit einer Bewohnerin des Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Soziales

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Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer werden die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer gelegt. Durch diese soll die Attraktivität des Berufsstandes erhöht und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.

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Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

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28. Kommentar von :Filiz Rose

Pflegekammer-Jetzt! Ja wir brauchen sie, Bundesweit

Wir können jeden Tag neue Lösungen finden aber schaffen tuen wir es gemeinsam. Wir brauchen Gemeinschaften und die Kammer ist eine. Eine Pflegekammer nimmt für alle pflegenden starke Haltung ein, nimmt eine Position auf politischer Ebene ein und das für alle und jeden Einzelnen! In NRW sind wir stolz auf die Pflegekammer und sehr hohe Beteiligung

Wir können jeden Tag neue Lösungen finden aber schaffen tuen wir es gemeinsam. Wir brauchen Gemeinschaften und die Kammer ist eine. Eine Pflegekammer nimmt für alle pflegenden starke Haltung ein, nimmt eine Position auf politischer Ebene ein und das für alle und jeden Einzelnen! In NRW sind wir stolz auf die Pflegekammer und sehr hohe Beteiligung gehabt. Macht es auch und lasst uns gemeinsam die Pflege voran bringen!
Frohe Weihnachten und ein besseres Jahr 2023 .

27. Kommentar von :ohne Name 46177

Nein zur Plegekammer!Volker W.

Es ist und bleibt eine Zwang!Mitgliedschaft. Die Umfrage ,die durchgeführt wurde kann bei der geringen Anzahl nicht als repressantiv bezeichnet werden. Wir hätten zwar ein Anhörungsrecht z.B.bei der Ärztekammer,aber daraus lässt sich keine Einflussnahme schliessen. Der Vorteil gegenüber einer freiwilligen Mitgliedschaft wie z.B.in Bayern ist mir

Es ist und bleibt eine Zwang!Mitgliedschaft.
Die Umfrage ,die durchgeführt wurde kann bei der geringen Anzahl nicht als repressantiv bezeichnet werden.
Wir hätten zwar ein Anhörungsrecht z.B.bei der Ärztekammer,aber daraus lässt sich keine Einflussnahme schliessen.
Der Vorteil gegenüber einer freiwilligen Mitgliedschaft wie z.B.in Bayern ist mir nicht schlüssig erklärt.
Hier wird im Schnellverfahren etwas durchgedrückt was in den anderen Bundesländern gescheitert ist.Es wird wieder Unsummen von Geld verbrannt welches an anderer Stelle nötig gebraucht wird.Und unserem Berufsstand wird es meiner Meinung nach nicht hilfreich sein.

26. Kommentar von :ohne Name 46241

Nein zur Pflegekammer!

Für was gibt es einen Berufsverband? Der darf sich dann selbst auflösen, die Kammer wird es dann schon richten. Eine demokratische Legitimation durch eine Abstimmung aller Pflegekräfte gibt es nicht. Pflichtbeiträge, die das ohnehin nicht üppige Gehalt schmälern. Rezertifizierungen und Schulungen kosten auch Geld. Für mich ist die Pflegekammer ein

Für was gibt es einen Berufsverband? Der darf sich dann selbst auflösen, die Kammer wird es dann schon richten. Eine demokratische Legitimation durch eine Abstimmung aller Pflegekräfte gibt es nicht. Pflichtbeiträge, die das ohnehin nicht üppige Gehalt schmälern. Rezertifizierungen und Schulungen kosten auch Geld. Für mich ist die Pflegekammer ein Wasserkopf ohne gesetzgeberische Kompetenzen und völlig unnötig.

25. Kommentar von :ohne Name 46237

Nein zur Pflegekammer!

Einzig und allein Hessen hat es richtig gemacht und erst alle Pflegekräfte gefragt, ob eine Pflegekammer gewünscht sei. 51,1 der hessischen Pflegekräfte votierten gegen die Pflegekammer, sodass die Pflege in Hessen sich ihre Freiheit erhalten konnte. In Niedersachsen war der Landtag nicht so clever und errichtete die Pflegekammer ohne

Einzig und allein Hessen hat es richtig gemacht und erst alle Pflegekräfte gefragt, ob eine Pflegekammer gewünscht sei. 51,1 der hessischen Pflegekräfte votierten gegen die Pflegekammer, sodass die Pflege in Hessen sich ihre Freiheit erhalten konnte.
In Niedersachsen war der Landtag nicht so clever und errichtete die Pflegekammer ohne Vollbefragung. Zu keiner Zeit konnte die Pflegekammer Niedersachsen die wirklichen Probleme der Pflege; den Pflegenotstand, die Privatisierung der Kliniken und das kirchliche Sonderarbeitsrecht bei konfessionellen Kliniken beheben. Im Gegenteil. Stattdessen griff man den Pflegekräften ohne Gegenleistung ins Portmonee. Es folgten Proteste, Kündigungen Landes- und Berufsflucht. Am Ende durften die Pflegekräfte Niedersachsens dann doch selbstbestimmt entscheiden und wählen.
70,6 % der Pflegekräfte haben die Pflegekammer in Niedersachsen abgewählt, sodass dieses sinnlose und schädliche Konstrukt den Pflegekräften von da an nicht mehr schaden konnte.
In Schleswig-Holstein wurden die gleichen Fehler wie in Niedersachsen gemacht - doch hier war die Ablehnung noch größer.
Nachdem Pflegekräfte Schleswig-Holstein über Jahre von der Pflegekammer drangsaliert und aus dem Beruf getrieben wurden und unzählige auf die Straße gingen, entschieden sich bei einer Wahlbeteiligung von ca. 75% sogar 91,77 % der Pflegekräfte Schleswig-Holsteins gegen die Pflegekammer. Die Pflegekräfte im Norden sind nun frei.
In Rheinland-Pfalz leiden Pflegekräfte seit Jahren, durch einen sinnlosen Griff in die Geldbörse.
In NRW ist es dem Errichtungsausschuss der Pflegekammer innerhalb eines Jahres nicht gelungen, die Hälfte der Pflegekräfte zu registrieren. Von den zwangsregstrierten nahmen nur 21 % an der Wahl zur ersten Kammerversammlung teil. Zustimmung sieht anders aus. Dennoch verschwendet das Land NRW fast 50 Millionen € an Steuergeldern. Und wofür? Für eine weitere Berufsflucht.

Nun möchte Baden-Württemberg die gleichen Fehler machen und ebenfalls noch mehr Pflegekräfte in die Berufsflucht oder aus dem Land treiben? Es ist ein Trauerspiel.

Nein zur Pflegekammer
Ja zur Urabstimmung aller Pflegekräfte
Ja zur Verstaatlichung aller Kliniken und Pflegeheime
Ja zum Ende kirchlicher Sonderrechte beim Arbeitsrecht
Ja zur einzig streik- und tariffähigen Pflegegewerkschaft Ver.di.

24. Kommentar von :ohne Name 46239

Es wird Zeit!

Endlich eine Pflegekammer.
Es wird höchste Zeit dass die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen gehört wird!
Wir müssen uns organisieren. Das kann man in einer eigenen Kammer am besten.

23. Kommentar von :RomanSchneider

Keinerlei Mitspracherecht, was bringt uns das?

Ich sehe keinerlei Sinn in einer Interessensvertretung, auf deren Inhalte ich keinen Einfluss habe. Folgende Punkte stören mich darüber hinaus und bringen mich zur Ablehnung: - Der Gesetzgeber entscheidet, nicht wir. - Pflichtmitgliedschaft mit Mitgliedschaftsbeiträgen - Das Gesundheitswesen besteht nicht nur aus Fachpflegekräften, nur

Ich sehe keinerlei Sinn in einer Interessensvertretung, auf deren Inhalte ich keinen Einfluss habe.
Folgende Punkte stören mich darüber hinaus und bringen mich zur Ablehnung:

- Der Gesetzgeber entscheidet, nicht wir.

- Pflichtmitgliedschaft mit Mitgliedschaftsbeiträgen

- Das Gesundheitswesen besteht nicht nur aus Fachpflegekräften, nur diese werden vermeintlich vertreten

- Kann keine Regelungen zur Ausbildung und zum Pflegestudium treffen, nur zu Standards.

- Kein Verhandlungspartner in Tarifverhandlungen, das heißt Gewerkschaft ind Kammer (mehr Kosten und Kasskadierung der Kräfte)

- Kann keine Regelungen zu Arbeitsverträgen treffen (sieje vorigen Punkt)

- Die Kammer führt keine Qualitätsprüfungen durch, daher keinerlei Evaluation,

- Pflicht zu Fortbildung aber keinerlei gesetzliche Grundlagen.

Meine Zustimmung haben Sie auf keinen Fall!


22. Kommentar von :RomanSchneider
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21. Kommentar von :Lukas P.

Nein Danke!

Eine verpflichtende Kammer in Ba-Wü, die dann nichts bewirken wird, ins Leben gerufen von einer absolut nichtssagenden Umfrage, die mehrere Jahre her ist, brauchen wir nicht! Entweder man befragt alle "Betroffenen" oder man lässt es! Die Kammer in RLP z.B. hat der Pflege bisher exakt nichts an Errungenschaften gebracht, außer Kosten! Andere

Eine verpflichtende Kammer in Ba-Wü, die dann nichts bewirken wird, ins Leben gerufen von einer absolut nichtssagenden Umfrage, die mehrere Jahre her ist, brauchen wir nicht! Entweder man befragt alle "Betroffenen" oder man lässt es!
Die Kammer in RLP z.B. hat der Pflege bisher exakt nichts an Errungenschaften gebracht, außer Kosten! Andere Bundesländer haben ihre Kammern schon wieder abgeschafft.
Wozu einen weiteren Wasserkopf installieren, der nichts bringt und nur Geld kostet?!
Nein Danke!

20. Kommentar von :ohne Name 46221

Was lange währt…

… wird hoffentlich nun gut! Die Pflegekammer ist dringend notwendig damit unsere Profession endlich die Weichen selbst stellen kann. Und damit man nicht mehr nur über uns, sondern mit uns reden muss.

19. Kommentar von :Alex Prielipp

Ohne mich

Die damalige Befragung zur Errichtung einer Pflegekammer war ein Witz, es wurden nur ein paar tausend kammerfreundliche Pflegepersonen ausgewählt, die dann für eine Kammer gestimmt haben. Ich verstehe nicht warum es eine Zwangsverkammerung geben soll. Diejenigen die unbedingt einer solchen Einrichtung angehören wollen, sollen sich gerne

Die damalige Befragung zur Errichtung einer Pflegekammer war ein Witz, es wurden nur ein paar tausend kammerfreundliche Pflegepersonen ausgewählt, die dann für eine Kammer gestimmt haben.
Ich verstehe nicht warum es eine Zwangsverkammerung geben soll. Diejenigen die unbedingt einer solchen Einrichtung angehören wollen, sollen sich gerne einschreiben.
Aber diejenigen die auch ohne irgendeine "Vertretung" seit Jahren und Jahrzehnten in der Pflege arbeiten, sollen bitte in Ruhe gelassen werden.
Ich brauche und möchte keine Landespflegekammer. Ich kann mich tatsächlich selbst vertreten und meine Anliegen äußern.
Wenn es notwendig sein sollte kann ich auch gerne für euch klatschen.
Wenn die Kammer kommt, werde ich weg sein, macht euren Scheiß dann selbst. Hoffentlich ziehen viele nach.