Errichtung einer Landespflegekammer

Symbolbild: Eine Pflegeassistentin mit einer Bewohnerin des Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Soziales

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Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer werden die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer gelegt. Durch diese soll die Attraktivität des Berufsstandes erhöht und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.

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Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

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318. Kommentar von :ohne Name 4403

Ja zur Pflegekammer, nein zur 60 % Gründungsquote

Nur mit einer Pflegekammer bekommen die Pflegenden die Stimme, die ihnen aufgrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung gebührt. Nur mit einer starken Vertretung der Pflegenden in allen relevanten Politikfeldern können die Aufgaben im Gesundheitswesen gut bewältigt werden. Gewerkschaften und Berufsverbände haben ihren guten Zweck, können aber nicht

Nur mit einer Pflegekammer bekommen die Pflegenden die Stimme, die ihnen aufgrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung gebührt. Nur mit einer starken Vertretung der Pflegenden in allen relevanten Politikfeldern können die Aufgaben im Gesundheitswesen gut bewältigt werden. Gewerkschaften und Berufsverbände haben ihren guten Zweck, können aber nicht alle Interessen der Pflegenden umfassend bündeln.

Nur eine Pflegekammer als Körperschaft des öffentichen Rechts kann den Einfluss in der notwendigen Weise geltend machen.

Nur eine Pflegekammer bietet eine strukturelle Grundlage dafür, dass sich ambulante und stationäre Pflege vor Ort und überörtlich gut vernetzen. Wie bei den örtlichen Ärzteschaften der Ärztekammern können so gut die Probleme vor Ort besprochen werden und bei Bedarf an die Gremien der Kammer auf Landesebene weitergegeben werden.

Die Gründung einer Pflegekammer an eine 60%-Quote zu binden, gefährdet die Gründung auch im Vergleich zu anderen Kammern unzulässig. Es wird einige Zeit dauern, bis die MitgliederInnen den Nutzen einer Kammer tatsächlich bewerten können. Und es werden für alle Kammern gefährliche Argumentationslinien eröffnet. Mit welcher Rechtfertigung werden dann ähnliche Quotenabfragen für bestehende Kammern verweigert?

317. Kommentar von :Sylvia 46705

Landespflegekammer BW

Mein Anspruch an die Pflegekammer ist, dass diese sich stark dafür einsetzt den Beruf/Ausbildung/Studium der Pflege zu professionalisieren. Kein Europäisches Land ist derart schlecht ausgebildet in der Pflege wie Deutschland. In keinem Land ist die Pflege „Mädchen „ für alles wie in Deutschland. Die Generalisierung der Ausbildung muss

Mein Anspruch an die Pflegekammer ist, dass diese sich stark dafür einsetzt den Beruf/Ausbildung/Studium der Pflege zu professionalisieren.
Kein Europäisches Land ist derart schlecht ausgebildet in der Pflege wie Deutschland. In keinem Land ist die Pflege „Mädchen „ für alles wie in Deutschland.
Die Generalisierung der Ausbildung muss abschafft werden, weil diese Art der Ausbildung inhaltlich mangelhaft ist und den Pflegeberuf massiv abwertet. Alles geschuldet möglichst schnell Pflegekräfte ans Bett zu bekommen. Wirtschaftlichkeit darf kein Kriterium bei der Ausbildungsqualität haben.
Ebenso das Konzept 3+1 Generalistische Ausbildung und in einem Jahr FWB für Intensivmedizin . Da werden die jungen Auszubildenden reingetrieben , Ihnen das Paradies versprochen. Sie können noch gar nicht beurteilen was das bedeutet. Sie werden sehenden Auge regelrecht verheizt. Und auch hier ein enormer Qualitätsverlust der FachWeiterbildung für Intensivmedizin .
Das muss aufhören !!!

316. Kommentar von :ohne Name 48261

Landespflegekammer

Ich arbeite seit über 30 Jahren in der Pflege. Ich habe in dieser Zeit verschiedene Entwicklungen im Gesundheitswesen miterlebt. Keine dieser bisherigen Entwicklungen hat das Ansehen der Pflegeberufe gestärkt oder die Situation der Berufsgruppe substanziell verbessert. So wichtig die Bemühungen von Seiten der Gewerkschaften und Berufsverbände sind,

Ich arbeite seit über 30 Jahren in der Pflege. Ich habe in dieser Zeit verschiedene Entwicklungen im Gesundheitswesen miterlebt. Keine dieser bisherigen Entwicklungen hat das Ansehen der Pflegeberufe gestärkt oder die Situation der Berufsgruppe substanziell verbessert. So wichtig die Bemühungen von Seiten der Gewerkschaften und Berufsverbände sind, sie ersetzen nicht die wichtigen Funktionen, die eine Kammer für eine Berufsgruppe hat.
Daher spreche ich mich klar für eine Kammer aus, weil…:

die vielgescholtene Kontrolle dringend notwendig ist. Anstatt den Pflegefachkräften, die ihre Arbeit mit Gewissen und Qualität ausüben, Angst zu machen, sollten wir unseren Blick zu denen wenden die das nicht tun. In diesem Land führen viele Menschen Pflege aus, denen die entsprechende Qualifikation fehlt. Damit werden sehr hohe Geldbeträge zweckentfremdet und mit dem Leben Pflegebedürftiger gespielt.

die Kontrolle von Fachpersonen durchgeführt wird, statt durch fachfremde Berufspolitikern und staatlich wirtschaftlichen Prüfbehörden. Andere Berufe mit Kammern (Ärzte, Juristen, Handwerksmeister) werden auch kontrolliert, ächzen aber nicht unter dieser Last, sondern gewinnen dadurch an gesellschaftlicher Wertschätzung.

auch die Zukunft in Form der Gestaltung von Aus-, Fort und Weiterbildung in der Berufsgruppe bleibt: Sie haben die Kompetenz zu wissen, was Pflegefachkräfte können und wissen müssen. Und Pflegende dabei unterstützen nicht nur Nachweise für Zertifizierungsprozesse des Arbeitgebers, sondern pflegerelevante Fortbildungen zu erhalten. Diese Entscheidungen ausschließlich Politikern zu überlassen, die Aussagen tätigen, wie. „Pflegen kann Jeder“ oder „da braucht es nur Herz und Hand“ bedroht die Zukunft des Berufs!

Pflegefachkräfte, Pflegeschulen und Hochschulen durch Bereitstellung von kostenfreien Leitlinien, Standards und pflegewissenschaftlichen Studienergebnissen unterstützt werden. Es ist problematisch, wenn Pflegende zahlen müssen, während diese Dinge z.B. Ärzten kostenfrei zur Verfügung stehen.

wir in der öffentlichen Wahrnehmung nicht darauf angewiesen sind uns von Ärzten vertreten zu lassen. Die bspw. in Talkshows durch ihre Wortmeldungen beweisen, dass sie das Wesen der Pflege nicht verstanden haben, sondern glauben es mit fürsorglichen medizinischen Fachangestellten zu tun zu haben.

wir eine Interessenvertretung haben, die uns vertritt, wenn bspw. Ausschüsse wie der GBA in Form ihres Vorsitzenden die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen von Mitbestimmungsprozessen ausschließen und herabsetzen wollen, indem sie uns mit „Schülervertretungen“ vergleichen.

wir bei Gesetzesentwürfen (Impfpflicht) eine Interessenvertretung brauchen, die das Berufsfeld kennt.

es erst nach Registrierung der Pflegefachkräfte belastbare Zahlen zum Berufsfeld gibt.

wir in der interprofessionellen Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen in fachlichen und ethischen Fragen, eine starke Stimme für die Pflege und ihre spezifisch gesellschaftliche Aufgabe brauchen.

es wichtig ist Veränderungen vorzunehmen, denn „Die Definition von Wahnsinn ist, immer das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten“ (unbekannt)


315. Kommentar von :ohne Name 48260

An Pflegekammern kommt eine professionelle Pflege nicht vorbei.

In Deutschland brauchen sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die professionell Pflegenden Pflegekammern, um qualitativ-hochwertige Pflege sicherzustellen stellen und zu gewährleisten, dass "Pflege" eine Mitsprache auf Augenhöhe bekommt. Die 60% "Vorabregistrierung" muss, wenn die Politik wirklich eine Pflegekammer in Ba-Wü haben will,

In Deutschland brauchen sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die professionell Pflegenden Pflegekammern, um qualitativ-hochwertige Pflege sicherzustellen stellen und zu gewährleisten, dass "Pflege" eine Mitsprache auf Augenhöhe bekommt.

Die 60% "Vorabregistrierung" muss, wenn die Politik wirklich eine Pflegekammer in Ba-Wü haben will, fallen.

Eine starke Pflegekammer für die Bürgerinnen und Bürger und die professionell Pflegenden kann es nur mit starker politischer Rückendeckung geben. Minster Laumann macht es in NRW vor.


Liebe Grüße aus NRW

314. Kommentar von :ohne Name 48259

60% Regelung

Die 60% Regelung ist ein Stein, welcher bewusst in den Weg der Kammergründung gelegt wird.

Es sollte keine solche Regelung vor der Gründung geben. Wie soll Vertrauen geschaffen werden, wenn die Wahl zur Gründung einer Vertreterversammlung an eine begrenzende Bedingung geknüpft ist?

313. Kommentar von :ohne Name 9333

Pflegekammer - unbedingt!

Ein klares Ja zur Pflegekammer. Wir entwickeln unsere eigene Berufsordnung und Weiterbildungsordnung. Wir sind selbst verantwortlich für Prüfungen und Gutachten. Wir sind selbst professionelle Ansprechpartner für alle pflegerischen Belange. Wir brauchen Strukturdaten. Schlussendlich benötigen wir ein Stimmrecht im G-BA, wer außer einer

Ein klares Ja zur Pflegekammer. Wir entwickeln unsere eigene Berufsordnung und Weiterbildungsordnung. Wir sind selbst verantwortlich für Prüfungen und Gutachten. Wir sind selbst professionelle Ansprechpartner für alle pflegerischen Belange. Wir brauchen Strukturdaten. Schlussendlich benötigen wir ein Stimmrecht im G-BA, wer außer einer Bundespflegekammer ist hierfür der richtige Ansprechpartner?

Dazu benötigen wir eine Pflegekammer, die
- eine auskömmliche Finanzierung hat
- auf Quoten in der Gründungsphase verzichtet
- die gesetzlich gleichgestellt wird mit anderen Heilberufen


312. Kommentar von :ohne Name 48256

Akademisierung braucht Kammer, Kammer braucht Akademisierung

Die Akademisierung der Pflege läuft schon seit Jahren sehr schleppend und das, obwohl die Pflegequalität so niedrig ist wie noch nie. Keine andere Institution außer der Verbände und der Kammer setzt sich für die tatsächliche Pflegequalität ein, sondern ist nur kurzfristig an wirtschaftlichen Outcomes interessiert. Die Pflegekammer stellt eine

Die Akademisierung der Pflege läuft schon seit Jahren sehr schleppend und das, obwohl die Pflegequalität so niedrig ist wie noch nie. Keine andere Institution außer der Verbände und der Kammer setzt sich für die tatsächliche Pflegequalität ein, sondern ist nur kurzfristig an wirtschaftlichen Outcomes interessiert. Die Pflegekammer stellt eine Möglichkeit dar mehr Qualität in die Praxis zu bringen, in dem akademisch qualifizierte Pflegekräfte niederschwellig integriert werden könnten. Zudem benötigt es für eine bestehende Pflegekammer Pflegepersonal, das wissenschaftlich ausgebildet ist, in der Praxis Forschung betreiben kann und durch die Institution der Kammer ein Netzwerk zur Verfügung gestellt wird, Informationen zur Qualitätssteigerung zu verbreiten.

311. Kommentar von :ohne Name 48231

Ja zu Pflegekammer

Wir brauchen die Pflegekammer. Um uns selbst zu verwalten, um eine Anlauf Stelle zu haben. Wir brauchen sie auch für die Pflege Qualität und echt Veränderung.

310. Kommentar von :ohne Name 48257

Wir brauchen eine Kammer! Alle Pflegenden!

Eine Kammer bietet die Möglichkeit uns als Profession selbst zu vertreten, selbst zu verwalten und mit zu gestalten. Wir brauchen Informationsaufbereitung und direkte Kommunikationsnetzwerke innerhalb unserer Profession. Wir stehen für uns ein! Bauen unsere eigene Expertise aus und sprechen für uns selbst! Wir haben Kompetenz, Wissen und Expertise,

Eine Kammer bietet die Möglichkeit uns als Profession selbst zu vertreten, selbst zu verwalten und mit zu gestalten. Wir brauchen Informationsaufbereitung und direkte Kommunikationsnetzwerke innerhalb unserer Profession. Wir stehen für uns ein! Bauen unsere eigene Expertise aus und sprechen für uns selbst! Wir haben Kompetenz, Wissen und Expertise, die wir als Profession selbstständig vertreten und definieren müssen! Wir brauchen Struktur und Organisation, um uns weiter zu entwickeln.

309. Kommentar von :Sarah Lukuc

Pflegekammer jetzt!

Wir brauchen jetzt eine Pflegekammer und die Stärke der Pflege zu bündeln. Nur gemeinsam und auf Augenhöhe mit der Politik kann und wird sich was ändern.